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Auf das Ge­spräch mit dem An­walt vor­be­rei­ten

Bild: Auf das Gespräch mit dem Anwalt vorbereiten

Wie auf das Ge­spräch mit dem Schei­dungs­an­walt vor­be­rei­ten?

Für Ihre Scheidung benötigen Sie einen Rechtsanwalt. Zumindest dann, wenn Sie den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen und Ihr Scheidungsverfahren in die Wege leiten wollen. Wenn Sie bedenken, dass die Dienstleistung des Anwalts nur so gut sein kann, wie die Informationen, die Sie ihm an die Hand geben, sollte klar sein, dass Sie sich auf das Gespräch mit dem Anwalt möglichst vorbereiten sollten. Wir erklären Ihnen in 10 Punkten, was wichtig ist, welche Unterlagen Sie vorab benötigen und wie Sie von den Gesprächen mit Ihrem Anwalt bestmöglich profitieren.

Kur­ze Zu­sam­men­fas­sung

  • Sie profitieren von einem Anwaltsgespräch am meisten, wenn Sie sich auf die Unterredung vorbereiten und ungefähr wissen, was Sie eigentlich fragen wollen. Dazu empfiehlt sich, sich vorab grob über Ihre Rechte und Pflichten bei Trennung und Scheidung zu informieren.
  • Wissen Sie über Ihre Rechte und Pflichten in Grundzügen Bescheid, verstehen Sie die Antworten des Anwalts wesentlich besser und können leichter nachvollziehen, was Sie jetzt tun oder unterlassen sollten.
  • Um sich auf das Anwaltsgespräch vorzubereiten, empfiehlt sich, anhand einer Checkliste vorzugehen. Arbeiten Sie alle Punkte ab, die üblicherweise bei Trennung und Scheidung in Betracht kommen. So profitieren Sie von der Unterredung mit dem Anwalt bestmöglich.

Prak­ti­sche Tipps für Sie

Tipp 1: Den Termin nicht lange aufschieben
Gehen Sie frühzeitig zu einem Anwalt – bei einem zu spät gewählten Termin müssen Sie viel Wissen aufholen, in einer Auseinandersetzung mit dem Ehepartner nehmen Sie so womöglich die Defensivposition ein.

Tipp 2: Deadlines ernst nehmen
Wenn der Ehepartner schneller bei einem Anwalt ist, können sich Fristen für Sie ergeben. Besprechen Sie diese unbedingt mit Ihrem Anwalt.

Tipp 3: Erstberatungsgebühr nicht bei jedem Anwalt zu entrichten
Wer erste Informationen auf einem Rechtsgebiet sucht, kommt um Erstberatungsgespräche oft nicht herum. Die vielerorts üblichen 250 EUR dafür fallen aber nicht bei jedem Anwalt an.

War­um soll­ten Sie nicht so­fort und auf der Stel­le zum An­walt ge­hen?

Sie möchten sich trennen oder haben sich getrennt und streben die Scheidung an. Trennungen verlaufen oft spontan. Aber auch dann, wenn Sie Ihre Trennung planen, ist es nicht unbedingt empfehlenswert, sofort und mal eben so einen Anwalt aufzusuchen. Eine Unterredung mit einem Rechtsanwalt sollte möglichst konstruktiv verlaufen und ein Ergebnis aufweisen. Eine konstruktive Gesprächsführung gelingt Ihnen aber nur, wenn Sie bereits vorab wissen, nach welchen Regeln eine Scheidung in groben Zügen verläuft. Es ist wie beim Autofahren. Bevor Sie starten, sollten Sie wissen, wozu das Auto Kupplung, Bremsen und Gaspedal hat. Muss der Fahrlehrer alles im Detail erklären, ist die Fahrstunde schnell vorbei. Sie erfassen die Informationen, die der Rechtsanwalt im Beratungsgespräch vermittelt, besser und schneller, wenn Sie sich bereits vorab informiert haben und wissen, wovon der Anwalt spricht.

Praxisbeispiel: Gehen Sie zum Anwalt und muss der Anwalt erklären, dass Sie beispielsweise frühestens nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung einreichen können, sind Sie vielleicht frustriert und haben das Gefühl, dass Sie aktuell nichts erreichen können. Dann hätten Sie sich dieses Gespräch auch ersparen können. Gehen Sie hingegen in das Beratungsgespräch und wissen über die Notwendigkeit des Trennungsjahres Bescheid, können Sie sich konstruktiv darüber unterhalten, wie die Trennung räumlich und organisatorisch zu vollziehen ist und wann genau das Trennungsjahr eigentlich abgelaufen ist.

Soll­te ich schon vor Ab­lauf des Tren­nungs­jah­res zum An­walt ge­hen?

Viele Ehepartner gehen erst lange Zeit nach der Trennung zum Anwalt und beauftragen den Anwalt mit der Scheidung. Nachteilig dabei ist, dass dann bereits viele Weichen gestellt sind und es schwierig wird, die vorgegebene Richtung zu verändern. Sie sind also gut beraten, sich frühzeitig mit der Thematik zu beschäftigen und auch frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen. Schließlich müssen Sie auch damit rechnen, dass Ihr Ehepartner aktiv wird, selbst zum Anwalt geht und Sie in eine Verteidigungsposition zwingt. Insoweit ist es besser, wenn Sie sich rechtzeitig vorbereiten und in einem Anwaltsgespräch über Ihre Rechte und Pflichten bei Trennung und Scheidung informieren.

Was ist, wenn ich vom An­walt oder Fa­mi­li­en­ge­richt Post be­kom­me?

Natürlich kann es sein, dass Ihr Ehepartner seinerseits einen Rechtsanwalt beauftragt oder den Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht hat. Schreiben dieser Art sind oft mit Fristen verbunden. Ihnen wird dann vielleicht aufgegeben, innerhalb einer vorgegebenen Frist Stellung zu nehmen. Sie sind gut beraten, in diesem Fall tatsächlich sofort zum Anwalt zu gehen und abzuklären, was jetzt zu veranlassen ist. Es ist keine gute Idee, wenn Sie den Kopf in den Sand stecken und abwarten, was weiter passiert. Wenn Sie nicht reagieren, nehmen Sie zwangsläufig Nachteile in Kauf.

Wie be­rei­te ich mich kon­struk­tiv auf das An­walts­ge­spräch vor?

Wenn Sie ungefähr wissen, was bei Trennung und Scheidung wichtig sein kann, können Sie dem Anwalt gezielte Fragen stellen. Sie vermeiden, dass Ihre Frage an der Oberfläche bleibt und die Details, auf die es eigentlich ankommt, unbeantwortet bleiben.

Praxisbeispiel: Sie haben die Trennung innerhalb Ihrer Wohnung vollzogen und haben Zweifel, ob es denn tatsächlich genügt, wenn Sie kein Wort mehr miteinander sprechen. Wenn Sie dem Anwalt diese Einschätzung mitteilen, wird er Sie belehren, dass Sie sich zwar innerhalb der ehelichen Wohnung trennen können, die Trennung aber räumlich und organisatorisch vollziehen müssen. Unter Einbeziehung Ihrer Gegebenheiten können Sie dann mit dem Anwalt abklären, wie Sie dabei konkret vorgehen können.

Gute Informationen sind bares Geld wert. Dazu müssen Sie wissen, wo Sie diese Informationen finden. Es ist oft mühsam, in Ratgebern genau diejenigen Informationen zu finden, die in Ihrer Situation gerade wichtig sind. Auf unseren Websites jedenfalls finden Sie eine Vielzahl von Informationen, Texten und Checklisten, die Ihnen helfen, Ihre Trennung zu organisieren und Ihre Scheidung zu bewältigen. Unsere Themen sind dabei meist in der Form einer Frage so formuliert, dass Sie sofort wissen, um was es dabei geht und inwieweit die Frage auch Ihre Situation betrifft. Sie brauchen nicht jeden Text im Detail zu lesen. Erwarten Sie nicht, dass Sie sofort das ganze Scheidungsrecht verstehen. Lesen Sie sich nach und nach ein. Wenn Sie sich etwas Zeit nehmen, werden Sie schnell eine Einschätzung bekommen, was für Sie wichtig ist und wo Sie sich vertieft einlesen sollten.

Wir Athener betrachten Beratungen nicht als Hindernisse auf dem Weg des Handelns, sondern wir halten sie für notwendige Voraussetzungen weisen Handelns.

Perikles (500 - 429 v. Chr.)

War­um bringt mir die gu­te In­for­ma­ti­on stra­te­gi­sche Vor­tei­le?

Gerichtsverfahren und insbesondere Scheidungsverfahren leiden oft darunter, dass die Parteien über Sach- und Rechtsfragen streiten, für die sich im Gesetz eigentlich eine mehr oder weniger angemessene Regelung findet. Grund für den Streit ist, dass die Parteien einfach nicht ausreichend informiert sind und jeder glaubt, er sei gefühlt im Recht. Nur dann, wenn Sie angemessen informiert sind, können Sie Ihrem Ehepartner Paroli bieten. Sie brauchen sich nicht sofort aufzuregen oder in die Irre führen zu lassen, wenn der Partner irgendwelche Behauptungen aufstellt und diese so überzeugend vertritt, dass Sie glauben, er oder sie habe unbedingt Recht. Sind Sie informiert, können Sie Behauptungen dieser Qualität schnell einschätzen und ihnen entgegentreten. Umgekehrt ist es konstruktiv und streitvermeidend, wenn Sie Ihre eigenen Forderungen so einschätzen und vortragen, dass Sie im Gesetz eine brauchbare Grundlage finden. Dann hat der Ehepartner wiederum weniger Möglichkeiten, sich dagegen zu verteidigen.

Praxisbeispiel: Ihr Ehepartner behauptet, ihm stehe nach der Trennung das alleinige Sorgerecht für Ihr gemeinsames Kind zu, da er das Kind alleine betreue. Sie könnten sich jetzt aufregen und denken, Sie hätten in der Erziehung Ihres Kindes nichts mehr mitzureden. Tatsächlich regelt das Gesetz aber unmissverständlich, dass das gemeinsame Sorgerecht auch nach der Trennung und Scheidung der Eltern unverändert fortbesteht. Das alleinige Sorgerecht wird nur in begründeten Ausnahmefällen einem Elternteil allein übertragen. Solange es dafür keine nachvollziehbare Begründung gibt, bleibt es bei dem gesetzlichen Leitbild des gemeinsamen Sorgerechts beider Elternteile. Wenn Sie in Kenntnis dieser Gegebenheiten zum Anwalt gehen und mit dem Anwalt über das Sorgerecht sprechen, führen Sie das Gespräch wesentlich konstruktiver und gelassener, als wenn Sie fälschlich glauben, Sie würden nach der Trennung das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind verlieren.

Kos­tet das Ge­spräch mit dem An­walt gleich Ge­büh­ren?

Möchten Sie sich wegen Ihrer Trennung erst einmal informieren und beraten lassen, bietet Ihnen der Anwalt eine anwaltliche Erstberatung an. Eine solche anwaltliche Erstberatung wird im Regelfall mit einer Erstberatungsgebühr von bis zu maximal 250 EUR abgerechnet. Sie wissen dann ungefähr, wo Sie derzeit stehen. Sie können immer noch entscheiden, ob Sie den Anwalt früher oder später mit Ihrer Scheidung beauftragen oder sich vielleicht einem anderen Anwalt anvertrauen wollen.

Nicht jeder Rechtsanwalt berechnet gleich die Erstberatungsgebühr. Anwälte haben auch die Möglichkeit, auf diese Gebühr zu verzichten. Ein Anwalt ist dann dazu bereit, wenn er davon ausgehen darf, dass Sie ihn auch mit Ihrem Scheidungsverfahren beauftragen werden.

Wel­che As­pek­te sind für ein ers­tes An­walts­ge­spräch re­le­vant (Check­lis­te)?

Am besten bereiten Sie sich anhand einer Checkliste auf das Anwaltsgespräch vor. Sie vermeiden so, dass Sie vielleicht zu aufgeregt und unkonzentriert sind und wichtige Aspekte vergessen oder nur nebenbei ansprechen. Geht es um Trennung und Scheidung, sind folgende Fragen von Bedeutung:

  • Wie haben Sie Ihre Trennung vollzogen? Leben Sie noch innerhalb der ehelichen Wohnung oder ist ein Ehepartner aus der Wohnung ausgezogen?
  • Streiten Sie mit Ihrem Ehepartner darüber, wer die Wohnung wegen der Trennung künftig nutzt? Haben Sie Anlass zu glauben, dass Sie die Wohnung wegen Ihrer besonderen Lebensumstände (z.B. Erziehung Ihres Kindes, Krankheit) vorrangig nutzen müssen?
  • Sehen Sie eine Chance auf Versöhnung?
  • Ist der Ehepartner aus der Wohnung ausgezogen und hat die Absicht, kurzfristig wieder in die eheliche Wohnung zurückkehren zu wollen?
  • Haben Sie mit Ihrem Ehepartner oder dessen Anwalt bereits Schriftverkehr geführt, in dem es um Ihre Trennung und Scheidung geht?
  • Leben Sie als ausländische Staatsangehörige in Deutschland oder sind Sie mit einem ausländischen Staatsangehörigen verheiratet? Dann hat Ihre Scheidung Auslandsbezug, sodass Anlass besteht, über die Zuständigkeit eines deutschen Familiengerichts und die Wahl des maßgeblichen Scheidungsrechts nachzudenken.
  • Sehen Sie die Chance, Ihre Scheidung einvernehmlich zu betreiben und eventuelle Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln?
  • Wenn Sie eine einvernehmliche Scheidung für schwierig erachten, müssen Sie sich das Risiko vergegenwärtigen, dass mit einer streitigen Scheidung Schlammschlachten und Rosenkriege einhergehen können.
  • Konnten Sie sich bislang nicht wegen der Scheidungsfolgen verständigen, sollten Sie die Möglichkeit einer Mediation in Betracht ziehen.
  • Besteht ein Ehevertrag, den Sie vor Ihrer Ehe oder während Ihrer Ehe abgeschlossen haben?
  • Haben Sie im Hinblick auf Ihre Trennung bereits eine Trennungsvereinbarung getroffen?
  • Sind Sie für den Zeitraum der Trennung auf Trennungsunterhalt angewiesen?
  • Sind Sie im Besitz von Unterlagen, aus denen sich die Einkommens- und Vermögenssituation Ihres Ehepartners nachvollziehen lässt?
  • Haben Sie Ihre eigenen Unterlagen zusammengestellt, aus denen sich Ihre Einkommens- und Vermögenssituation nachvollziehen lässt?
  • Haben Sie ein gemeinsames Kind? Welcher Elternteil betreut das Kind nach der Trennung?
  • Zahlt der Ehepartner nach der Trennung Kindesunterhalt für das gemeinsame Kind oder sind Sie darauf angewiesen, beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss zu beantragen?
  • Sind Sie sich wegen des gemeinsamen Sorgerechts für Ihr gemeinsames Kind einig?
  • Haben Sie abgeklärt, wer das Kind in seinem Haushalt betreut und damit über das Aufenthaltsbestimmungsrecht bestimmt?
  • Haben Sie über das Umgangsrecht für das gemeinsame Kind gesprochen und besteht die Bereitschaft und der Wunsch, das Umgangsrecht zu gewähren und wahrzunehmen?
  • Sind Sie nach der Scheidung auf nachehelichen Unterhalt angewiesen?
  • Möchten Sie den Zugewinnausgleich geltend machen? Dazu muss der Anwalt wissen, ob Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben oder notariell Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart haben. In diesem Fall muss es einen Ehevertrag geben, den Sie unbedingt zum Anwaltsgespräch mitbringen sollten.
  • Wissen Sie, was der Versorgungsausgleich bedeutet? Wissen Sie, ob in Ihrem Rentenversicherungskonto alle versicherungsrelevanten Zeiten erfasst sind? Ist Ihnen bekannt, dass Sie sich in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung informieren und beraten lassen können?
  • Haben Sie sich verständigt, wie Sie den Hausrat untereinander aufteilen wollen?
  • Bestehen Verbindlichkeiten, die Sie und Ihr Ehepartner in der Ehe begründet haben? Wie wollen Sie nach der Trennung und Scheidung damit umgehen?
  • Wer soll sich künftig um Hund oder Katze kümmern?
  • Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen oder sind Sie über die Rechtsschutzversicherungspolice Ihres Ehepartners mitversichert?
  • Verdienen Sie wenig oder gar kein eigenes Geld, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dazu sollten Sie dem Anwalt Nachweise über Ihre Vermögens- und Einkommenssituation vorlegen.
  • Ist Ihr Ehepartner finanziell gut gestellt, haben Sie bei eigener Bedürftigkeit wegen der Scheidungskosten wahrscheinlich Anspruch auf einen Verfahrenskostenvorschuss.

Expertentipp: Die Checkliste zum Scheidungsrecht ist lang. Nicht jeder Punkt wird in Ihrem Falle zutreffen. Dennoch sollten Sie sich Punkt für Punkt durch die Checkliste arbeiten und überlegen, was auf Sie zutrifft und was eben nicht zutrifft. Trifft ein Aspekt zu, sollten Sie sich möglichst Notizen machen und dem Anwalt vortragen, was es dazu zu sagen gibt.

Füh­ren Sie das An­walts­ge­spräch mög­lichst sach­lich und kon­struk­tiv

Trennung und Scheidung verlaufen naturgemäß emotional. Auch wenn es schwerfällt, sollten Sie bemüht sein, emotionale Aspekte und sachliche Aspekte auseinanderzuhalten. Gesetz und Gerichte bewerten Ihre Rechte und Pflichten im Scheidungsverfahren nach sachlichen Gesichtspunkten. Emotionale Aspekte stören und sind meist nur kontraproduktiv. Je sachlicher Sie das Anwaltsgespräch führen, desto zufriedenstellender ist das Ergebnis. Auch machen Sie es dem Anwalt wesentlich leichter, Sie zielführend zu informieren und zu beraten, als wenn er aus Ihrem Vortrag alles Emotionale erst herausfiltern muss.

Soll­ten wir ge­mein­sam zum Rechts­an­walt ge­hen?

Auch wenn Sie Ihre Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner abwickeln, sollten Sie nicht unbedingt gemeinsam zu einem Rechtsanwalt gehen. Ein Anwalt ist Interessenvertreter und darf immer nur eine Partei vertreten. Als Ehepartner sind Sie potentielle Gegner, auch wenn Sie sich scheinbar über alles einig sind. Es kann sehr schnell der Fall auftreten, dass der Partner einen Sachverhalt anders beurteilt als Sie selbst. Dann ist es mit der Einigkeit schnell vorbei.

Der kompetente Anwalt

Der kom­pe­ten­te An­walt

Wie finde ich den für mich richtigen Anwalt? Erfahren Sie hier auch, wie Sie Ihren Anwalt wechseln können.

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Wenn Sie gemeinsam zum Anwalt gehen, kann Sie der Anwalt allenfalls über den Ablauf eines Scheidungsverfahrens informieren. Er kann darauf hinwirken, dass Sie sich wegen eventueller Scheidungsfolgen auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung verständigen, muss aber alles vermeiden, was auf eine einseitige Interessenvertretung eines Ehepartners hinauslaufen könnte. Sollte der Anwalt feststellen, dass es Interessengegensätze gibt, muss er die Unterredung sofort beenden und darf Sie nicht mehr weiter beraten oder vertreten. Einen gemeinsamen Anwalt gibt es im Scheidungsverfahren also nicht.

Gibt es ir­gend­wel­che Schei­dungs­pa­pie­re zu un­ter­schrei­ben?

In Fernsehfilmen unterschreiben die Ehepartner immer irgendwelche Scheidungspapiere. Im wirklichen Leben ist das einzige, was Sie unterschreiben müssen, die Vollmacht für Ihren Anwalt. In einer handelsüblichen Anwaltsvollmacht bevollmächtigen Sie Ihren Anwalt, Sie im Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht zu vertreten. Der Richter unterschreibt dann nur noch den Scheidungsbeschluss.

Aus­blick

Eine Scheidung ist nichts, was man regelmäßig absolviert. Es ist völlig normal, wenn Sie sich überfordert fühlen. Genau in dieser Situation sind Rechtsanwälte die richtigen Berater. Sie können sich im Anwaltsgespräch über Ihre Rechte und Pflichten informieren und wissen, wo Sie stehen. Sie vermeiden, dass Sie durch Ihre Trennung und Scheidung vielleicht noch mehr aus der Bahn geworfen werden. Deshalb sollten Sie das frühe Anwaltsgespräch zu Ihrem Vorteil nutzen und sich bestmöglich auf das Gespräch vorbereiten.

Glossar zum Artikel:

  • Nach der Scheidung ist der Ehegatte für den eigenen Lebensunterhalt selbst verantwortlich. Das Gesetz stellt den Grundsatz der Eigenverantwortung in den Vordergrund. Nur im Ausnahmefall hat der bedürftige Ehegatte, der wegen der Betreuung eines Kindes, Alter, Krankheit oder Gebrechen, Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung oder Erwerbslosigkeit bedürftig ist und sich nicht selbst unterhalten kann, Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt (§§ 1570 ff BGB). Zusätzlich kennt das Gesetz den Aufstockungsunterhalt sowie den Unterhalt aus Billigkeitsgründen.
  • Wer die Scheidung zügig und vor allem kostengünstig abwickeln, aber dennoch auf die Regelung der Unterhaltsansprüche nicht verzichten möchte, kann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung alle Rechte und Pflichten regeln, die mit der Scheidung einhergehen. Typischer Regelungspunkt ist der Ehegattenunterhalt sowie der Kindesunterhalt.
  • Die Scheidungsfolgen sind die rechtlichen Folgen, die anlässlich der Scheidung zu klären sind. Dazu zählen etwa der Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Unterhaltsansprüche, Sorge- und Umgangsrecht, sowie die Aufteilung des Hausrats.
  • Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur Klärung eines Konfliktes, bei dem ein unabhängiger Dritter die Streitparteien in ihrem Lösungsprozess begleitet.

Geschrieben von: Volker Beeden

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