Für Ihre Scheidung benötigen Sie einen Rechtsanwalt. Zumindest dann, wenn Sie den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen und Ihr Scheidungsverfahren in die Wege leiten wollen. Wenn Sie bedenken, dass die Dienstleistung des Anwalts nur so gut sein kann, wie die Informationen, die Sie ihm an die Hand geben, sollte klar sein, dass Sie sich auf das Gespräch mit dem Anwalt möglichst vorbereiten sollten. Wir erklären Ihnen in 10 Punkten, was wichtig ist, welche Unterlagen Sie vorab benötigen und wie Sie von den Gesprächen mit Ihrem Anwalt bestmöglich profitieren.
Tipp 1: Den Termin nicht lange aufschieben
Gehen Sie frühzeitig zu einem Anwalt – bei einem zu spät gewählten Termin müssen Sie viel Wissen aufholen, in einer Auseinandersetzung mit dem Ehepartner nehmen Sie so womöglich die Defensivposition ein.
Tipp 2: Deadlines ernst nehmen
Wenn der Ehepartner schneller bei einem Anwalt ist, können sich Fristen für Sie ergeben. Besprechen Sie diese unbedingt mit Ihrem Anwalt.
Tipp 3: Erstberatungsgebühr nicht bei jedem Anwalt zu entrichten
Wer erste Informationen auf einem Rechtsgebiet sucht, kommt um Erstberatungsgespräche oft nicht herum. Die vielerorts üblichen 250 EUR dafür fallen aber nicht bei jedem Anwalt an.
Sie möchten sich trennen oder haben sich getrennt und streben die Scheidung an. Trennungen verlaufen oft spontan. Aber auch dann, wenn Sie Ihre Trennung planen, ist es nicht unbedingt empfehlenswert, sofort und mal eben so einen Anwalt aufzusuchen. Eine Unterredung mit einem Rechtsanwalt sollte möglichst konstruktiv verlaufen und ein Ergebnis aufweisen. Eine konstruktive Gesprächsführung gelingt Ihnen aber nur, wenn Sie bereits vorab wissen, nach welchen Regeln eine Scheidung in groben Zügen verläuft. Es ist wie beim Autofahren. Bevor Sie starten, sollten Sie wissen, wozu das Auto Kupplung, Bremsen und Gaspedal hat. Muss der Fahrlehrer alles im Detail erklären, ist die Fahrstunde schnell vorbei. Sie erfassen die Informationen, die der Rechtsanwalt im Beratungsgespräch vermittelt, besser und schneller, wenn Sie sich bereits vorab informiert haben und wissen, wovon der Anwalt spricht.
Praxisbeispiel: Gehen Sie zum Anwalt und muss der Anwalt erklären, dass Sie beispielsweise frühestens nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung einreichen können, sind Sie vielleicht frustriert und haben das Gefühl, dass Sie aktuell nichts erreichen können. Dann hätten Sie sich dieses Gespräch auch ersparen können. Gehen Sie hingegen in das Beratungsgespräch und wissen über die Notwendigkeit des Trennungsjahres Bescheid, können Sie sich konstruktiv darüber unterhalten, wie die Trennung räumlich und organisatorisch zu vollziehen ist und wann genau das Trennungsjahr eigentlich abgelaufen ist.
Viele Ehepartner gehen erst lange Zeit nach der Trennung zum Anwalt und beauftragen den Anwalt mit der Scheidung. Nachteilig dabei ist, dass dann bereits viele Weichen gestellt sind und es schwierig wird, die vorgegebene Richtung zu verändern. Sie sind also gut beraten, sich frühzeitig mit der Thematik zu beschäftigen und auch frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen. Schließlich müssen Sie auch damit rechnen, dass Ihr Ehepartner aktiv wird, selbst zum Anwalt geht und Sie in eine Verteidigungsposition zwingt. Insoweit ist es besser, wenn Sie sich rechtzeitig vorbereiten und in einem Anwaltsgespräch über Ihre Rechte und Pflichten bei Trennung und Scheidung informieren.
Natürlich kann es sein, dass Ihr Ehepartner seinerseits einen Rechtsanwalt beauftragt oder den Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht hat. Schreiben dieser Art sind oft mit Fristen verbunden. Ihnen wird dann vielleicht aufgegeben, innerhalb einer vorgegebenen Frist Stellung zu nehmen. Sie sind gut beraten, in diesem Fall tatsächlich sofort zum Anwalt zu gehen und abzuklären, was jetzt zu veranlassen ist. Es ist keine gute Idee, wenn Sie den Kopf in den Sand stecken und abwarten, was weiter passiert. Wenn Sie nicht reagieren, nehmen Sie zwangsläufig Nachteile in Kauf.
Wenn Sie ungefähr wissen, was bei Trennung und Scheidung wichtig sein kann, können Sie dem Anwalt gezielte Fragen stellen. Sie vermeiden, dass Ihre Frage an der Oberfläche bleibt und die Details, auf die es eigentlich ankommt, unbeantwortet bleiben.
Praxisbeispiel: Sie haben die Trennung innerhalb Ihrer Wohnung vollzogen und haben Zweifel, ob es denn tatsächlich genügt, wenn Sie kein Wort mehr miteinander sprechen. Wenn Sie dem Anwalt diese Einschätzung mitteilen, wird er Sie belehren, dass Sie sich zwar innerhalb der ehelichen Wohnung trennen können, die Trennung aber räumlich und organisatorisch vollziehen müssen. Unter Einbeziehung Ihrer Gegebenheiten können Sie dann mit dem Anwalt abklären, wie Sie dabei konkret vorgehen können.
Gute Informationen sind bares Geld wert. Dazu müssen Sie wissen, wo Sie diese Informationen finden. Es ist oft mühsam, in Ratgebern genau diejenigen Informationen zu finden, die in Ihrer Situation gerade wichtig sind. Auf unseren Websites jedenfalls finden Sie eine Vielzahl von Informationen, Texten und Checklisten, die Ihnen helfen, Ihre Trennung zu organisieren und Ihre Scheidung zu bewältigen. Unsere Themen sind dabei meist in der Form einer Frage so formuliert, dass Sie sofort wissen, um was es dabei geht und inwieweit die Frage auch Ihre Situation betrifft. Sie brauchen nicht jeden Text im Detail zu lesen. Erwarten Sie nicht, dass Sie sofort das ganze Scheidungsrecht verstehen. Lesen Sie sich nach und nach ein. Wenn Sie sich etwas Zeit nehmen, werden Sie schnell eine Einschätzung bekommen, was für Sie wichtig ist und wo Sie sich vertieft einlesen sollten.
Wir Athener betrachten Beratungen nicht als Hindernisse auf dem Weg des Handelns, sondern wir halten sie für notwendige Voraussetzungen weisen Handelns.
Gerichtsverfahren und insbesondere Scheidungsverfahren leiden oft darunter, dass die Parteien über Sach- und Rechtsfragen streiten, für die sich im Gesetz eigentlich eine mehr oder weniger angemessene Regelung findet. Grund für den Streit ist, dass die Parteien einfach nicht ausreichend informiert sind und jeder glaubt, er sei gefühlt im Recht. Nur dann, wenn Sie angemessen informiert sind, können Sie Ihrem Ehepartner Paroli bieten. Sie brauchen sich nicht sofort aufzuregen oder in die Irre führen zu lassen, wenn der Partner irgendwelche Behauptungen aufstellt und diese so überzeugend vertritt, dass Sie glauben, er oder sie habe unbedingt Recht. Sind Sie informiert, können Sie Behauptungen dieser Qualität schnell einschätzen und ihnen entgegentreten. Umgekehrt ist es konstruktiv und streitvermeidend, wenn Sie Ihre eigenen Forderungen so einschätzen und vortragen, dass Sie im Gesetz eine brauchbare Grundlage finden. Dann hat der Ehepartner wiederum weniger Möglichkeiten, sich dagegen zu verteidigen.
Praxisbeispiel: Ihr Ehepartner behauptet, ihm stehe nach der Trennung das alleinige Sorgerecht für Ihr gemeinsames Kind zu, da er das Kind alleine betreue. Sie könnten sich jetzt aufregen und denken, Sie hätten in der Erziehung Ihres Kindes nichts mehr mitzureden. Tatsächlich regelt das Gesetz aber unmissverständlich, dass das gemeinsame Sorgerecht auch nach der Trennung und Scheidung der Eltern unverändert fortbesteht. Das alleinige Sorgerecht wird nur in begründeten Ausnahmefällen einem Elternteil allein übertragen. Solange es dafür keine nachvollziehbare Begründung gibt, bleibt es bei dem gesetzlichen Leitbild des gemeinsamen Sorgerechts beider Elternteile. Wenn Sie in Kenntnis dieser Gegebenheiten zum Anwalt gehen und mit dem Anwalt über das Sorgerecht sprechen, führen Sie das Gespräch wesentlich konstruktiver und gelassener, als wenn Sie fälschlich glauben, Sie würden nach der Trennung das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind verlieren.
Möchten Sie sich wegen Ihrer Trennung erst einmal informieren und beraten lassen, bietet Ihnen der Anwalt eine anwaltliche Erstberatung an. Eine solche anwaltliche Erstberatung wird im Regelfall mit einer Erstberatungsgebühr von bis zu maximal 250 EUR abgerechnet. Sie wissen dann ungefähr, wo Sie derzeit stehen. Sie können immer noch entscheiden, ob Sie den Anwalt früher oder später mit Ihrer Scheidung beauftragen oder sich vielleicht einem anderen Anwalt anvertrauen wollen.
Nicht jeder Rechtsanwalt berechnet gleich die Erstberatungsgebühr. Anwälte haben auch die Möglichkeit, auf diese Gebühr zu verzichten. Ein Anwalt ist dann dazu bereit, wenn er davon ausgehen darf, dass Sie ihn auch mit Ihrem Scheidungsverfahren beauftragen werden.
Am besten bereiten Sie sich anhand einer Checkliste auf das Anwaltsgespräch vor. Sie vermeiden so, dass Sie vielleicht zu aufgeregt und unkonzentriert sind und wichtige Aspekte vergessen oder nur nebenbei ansprechen. Geht es um Trennung und Scheidung, sind folgende Fragen von Bedeutung:
Expertentipp: Die Checkliste zum Scheidungsrecht ist lang. Nicht jeder Punkt wird in Ihrem Falle zutreffen. Dennoch sollten Sie sich Punkt für Punkt durch die Checkliste arbeiten und überlegen, was auf Sie zutrifft und was eben nicht zutrifft. Trifft ein Aspekt zu, sollten Sie sich möglichst Notizen machen und dem Anwalt vortragen, was es dazu zu sagen gibt.
Trennung und Scheidung verlaufen naturgemäß emotional. Auch wenn es schwerfällt, sollten Sie bemüht sein, emotionale Aspekte und sachliche Aspekte auseinanderzuhalten. Gesetz und Gerichte bewerten Ihre Rechte und Pflichten im Scheidungsverfahren nach sachlichen Gesichtspunkten. Emotionale Aspekte stören und sind meist nur kontraproduktiv. Je sachlicher Sie das Anwaltsgespräch führen, desto zufriedenstellender ist das Ergebnis. Auch machen Sie es dem Anwalt wesentlich leichter, Sie zielführend zu informieren und zu beraten, als wenn er aus Ihrem Vortrag alles Emotionale erst herausfiltern muss.
Auch wenn Sie Ihre Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner abwickeln, sollten Sie nicht unbedingt gemeinsam zu einem Rechtsanwalt gehen. Ein Anwalt ist Interessenvertreter und darf immer nur eine Partei vertreten. Als Ehepartner sind Sie potentielle Gegner, auch wenn Sie sich scheinbar über alles einig sind. Es kann sehr schnell der Fall auftreten, dass der Partner einen Sachverhalt anders beurteilt als Sie selbst. Dann ist es mit der Einigkeit schnell vorbei.
Wie finde ich den für mich richtigen Anwalt? Erfahren Sie hier auch, wie Sie Ihren Anwalt wechseln können.
Wenn Sie gemeinsam zum Anwalt gehen, kann Sie der Anwalt allenfalls über den Ablauf eines Scheidungsverfahrens informieren. Er kann darauf hinwirken, dass Sie sich wegen eventueller Scheidungsfolgen auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung verständigen, muss aber alles vermeiden, was auf eine einseitige Interessenvertretung eines Ehepartners hinauslaufen könnte. Sollte der Anwalt feststellen, dass es Interessengegensätze gibt, muss er die Unterredung sofort beenden und darf Sie nicht mehr weiter beraten oder vertreten. Einen gemeinsamen Anwalt gibt es im Scheidungsverfahren also nicht.
In Fernsehfilmen unterschreiben die Ehepartner immer irgendwelche Scheidungspapiere. Im wirklichen Leben ist das einzige, was Sie unterschreiben müssen, die Vollmacht für Ihren Anwalt. In einer handelsüblichen Anwaltsvollmacht bevollmächtigen Sie Ihren Anwalt, Sie im Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht zu vertreten. Der Richter unterschreibt dann nur noch den Scheidungsbeschluss.
Eine Scheidung ist nichts, was man regelmäßig absolviert. Es ist völlig normal, wenn Sie sich überfordert fühlen. Genau in dieser Situation sind Rechtsanwälte die richtigen Berater. Sie können sich im Anwaltsgespräch über Ihre Rechte und Pflichten informieren und wissen, wo Sie stehen. Sie vermeiden, dass Sie durch Ihre Trennung und Scheidung vielleicht noch mehr aus der Bahn geworfen werden. Deshalb sollten Sie das frühe Anwaltsgespräch zu Ihrem Vorteil nutzen und sich bestmöglich auf das Gespräch vorbereiten.
Geschrieben von: Volker Beeden