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Vor der Tren­nung

Bild: Vor der Trennung

Wie ge­he ich mit mei­ner Tren­nung um?

Trennen Sie sich spontan von Ihrem Ehepartner, schaffen Sie sofort Fakten. Steht die offenbar unumgängliche Trennung aber erst ins Haus, beschäftigen Sie sich zwangsläufig damit, wie Sie mit der Trennung umgehen, wie Sie strategisch vorgehen und mit welcher Perspektive Sie den nächsten Tag beginnen. Vielleicht können wir mit diesem Beitrag Unterstützung leisten, damit Sie mit Gefühlen wie Verlustangst, Bindungsangst, der Angst, ins Bodenlose zu fallen oder all den mit einer Trennung verbundenen Unsicherheiten besser umgehen können. Machen Sie sich bereits vor der Trennung Gedanken über Ihren Start in ein neues Leben.

Kur­ze Zu­sam­men­fas­sung

  • Eine spontane Trennung lässt sich nicht planen. Steht Ihnen aber die Trennung ins Haus, sollten Sie sich frühzeitig Gedanken machen, wie Sie Ihre Trennung organisieren und danach Ihr Leben gestalten.
  • Verlustängste sind normal, lassen sich aber handhaben, wenn Sie einbeziehen, dass Sie materielle Werte nicht unbedingt verlieren, sondern mit Ihrem Ehepartner teilen. Geht es um die Kinder, trägt ein möglichst großzügig gewährtes und genutztes Umgangsrecht dazu bei, die Trennung von Kindern nicht als Verlust zu verstehen.
  • Haben Sie Angst vor einer neuen Beziehung, brauchen Sie Geduld. Gehen Sie eine neue Beziehung langsam an und schauen, was Ihnen und Ihrem neuen Partner guttut.

Prak­ti­sche Tipps für Sie

Tipp 1: Trennungsunterhalt
Eine Trennung ohne Geld stellt sich durchaus als schwierig heraus. So sollten Sie nicht davor scheuen, Ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt geltend zu machen, wenn Sie bedürftig sind.

Tipp 2: Nehmen Sie Rücksicht auf Ihr Kind
Damit ist keineswegs gemeint, dass Sie sich nochmals überlegen sollten, ob Sie Ihrem Kind zuliebe nicht doch noch mit Ihrem Partner zusammenbleiben sollten. Eher sollten Sie Ihr Kind nicht als Druckmittel gegen Ihren Partner nutzen, um bspw. potenzielle Trennungsfolgen zu regeln.

Tipp 3: Kommunizieren Sie
Sie sollten durchaus die Möglichkeit nutzen mit vertrauten Personen aus Ihrem Umfeld über Ihre Gefühle, wie Ihren Trennungsschmerz oder Ihre mit der Trennung zusammenhängenden Ängste offen zu sprechen. Auch mit Ihrem Ex sollten Sie versuchen konstruktiv Ihre Trennung abzuwickeln und so eine einvernehmlichen zum Wohle aller Beteiligten herbeizuführen.

Vor der Tren­nung - War­um ist die­ser Zeit­raum so wich­tig?

Eine spontane Trennung, die aus Anlass einer ehelichen Verfehlung erfolgt oder als Kurzschlussreaktion vonstattengeht, verläuft natürlich ohne jegliche Planung. Betrachten wir das Thema aber aus der Sicht, wie Sie vor der Trennung vorgehen, geht es darum, dass Sie Ihre Trennung strategisch vorbereiten und sich Gedanken machen, wie die Zeit nach der Trennung von Ihrem Ehepartner aussehen könnte. Eine Trennung vom Ehepartner ist regelmäßig mit emotionalen Belastungen und Tiefpunkten verbunden, mit denen Sie irgendwie umgehen und fertig werden müssen. Die Trennung bedarf aber auch der organisatorischen Umsetzung, bei der es darum geht, wie Sie Ihre Existenz nach der Trennung unabhängig von Ihrem Ex-Partner gewährleisten.

Test: Bleiben oder trennen?

Expertentipp: Es ist klar, dass wir im Folgenden mehr oder weniger ein Idealbild davon zeichnen, wie eine Trennung vom Ehepartner ablaufen sollte. Dass die Realität oft anders aussieht, ist aber gerade Grund dafür, dass Sie sich nachhaltig Gedanken darüber machen sollten, wie Sie sich effektiv trennen, ohne dass Sie im Sumpf Ihrer Gefühle versinken. Verlaufen Trennungen und Scheidungen streitig und emotionsbeladen, besteht der Hintergrund oft gerade darin, dass sich die Ehepartner vorher keine Gedanken gemacht haben, wie sie mit einer Trennung umgehen und welche Schwierigkeiten und Gegebenheiten mit Trennung und Scheidung verbunden sind. Viele, die sich trennen, trennen sich völlig planlos und agieren in einer Art und Weise, die sich hinterher oft nicht mehr korrigieren lässt. Letztlich geht es um Schadensbegrenzung und darum, absehbare Schäden gar nicht erst entstehen zu lassen.

Wie sind Ih­re Aus­sich­ten auf Tren­nungs­un­ter­halt?

Sofern Sie wirtschaftlich nicht auf festen Füßen stehen, müssen Sie wissen, wie Sie Ihren Unterhalt nach der Trennung bestreiten. Keinesfalls sollten Sie darauf spekulieren, dass der Ehepartner Ihnen sofort Trennungsunterhalt zahlt, nur, weil Sie den Unterhalt einfordern. Möglicherweise sind Sie darauf angewiesen, Ihren Unterhaltsanspruch gerichtlich einklagen zu müssen und warten im ungünstigsten Fall Monate auf die Zahlung. Auch dann wissen Sie trotzdem noch nicht zuverlässig, ob Ihr Ehepartner überhaupt zahlungsfähig ist und Sie möglicherweise nach wie vor auf sich alleine gestellt bleiben. 

Sie sollten sich also möglichst finanziell darauf vorbereiten, dass Sie nach der Trennung im Rahmen Ihrer Möglichkeiten finanziell überleben können. Wenn es möglich ist, sparen Sie aus Ihrem Haushaltsgeld Geld an, bitten Ihre Eltern um Zuschüsse oder suchen sich frühzeitig eine Erwerbstätigkeit, mit der Sie eigenes Geld verdienen. Eine Trennung ohne finanzielle Planung schafft echte Probleme.

Was Sie beim Thema Unterhalt beachten sollten

Was Sie beim The­ma Un­ter­halt be­ach­ten soll­ten

Ein Überblick zum Thema Unterhalt und Tipps für die Unterhaltsberechnung.

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Wo wol­len Sie woh­nen?

Mit der Trennung muss zumindest ein Ehepartner einen eigenen Hausstand begründen. Ein gemeinsames Wohnen innerhalb der ehelichen Wohnung ist zwar auch möglich, sofern jeder Ehepartner eigene Räumlichkeiten nutzen kann. Auf Dauer stellt dieser Weg aber keine Lösung dar. Sie müssen sich also klarwerden, wer die eheliche Wohnung nach der Trennung nutzt. Ziehen Sie aus, brauchen Sie eine eigene Wohnung, die Sie auch bezahlen können. Auch wenn Sie notfalls Wohngeld beantragen, erreichen Sie nur eine Teillösung, da Sie eine gewisse Restmiete selber tragen müssen.

Beziehen Sie eine neue Wohnung, brauchen Sie Hausrat, damit Sie sich dort überhaupt einrichten können. Auch wenn Sie einzelne Haushaltsgegenstände von zu Hause mitnehmen können, müssen Sie mit Sicherheit das eine oder andere selbst anschaffen (z.B. Waschmaschine, Küche). Sofern Sie ein Kind betreuen, hätten Sie wahrscheinlich Anspruch darauf, die Wohnung vorrangig nutzen zu dürfen. Ihr Ehepartner, der weniger auf die Wohnung angewiesen ist, müsste dann ausziehen.

Ziel eines Konfliktes oder einer Auseinandersetzung soll nicht der Sieg, sondern der Fortschritt sein.

Joseph Joubert (1754 - 1824)

Wie hand­ha­be ich die Tren­nung mit Kind?

Kinder sind sehr aufmerksam und merken schnell, wenn die Eltern sich nicht mehr richtig verstehen. Vermeiden Sie möglichst, sich im Beisein Ihrer Kinder zu streiten oder dem Partner Vorwürfe zu machen. Sie riskieren, dass das Kind Partei ergreift und Sie als Unruhestifter und Zerstörer verurteilt. Natürlich können Sie nicht jede Gefühlsregung vor Ihrem Kind geheim halten. Deshalb werden Sie früher oder später mit dem Kind sprechen müssen und es auf die anstehende Trennung vorbereiten.

Keinesfalls sollten Sie Ihr Kind anlügen oder ständig Ausreden erfinden. Ihr Kind will respektiert und in Ihr Leben und Ihre Gefühle einbezogen werden. Vermeiden Sie, dass das Kind sich überfordert fühlt, weil es die Trennung der Eltern nicht verhindern kann. Geben Sie Ihrem Kind die Hoffnung, dass Sie wegen Ihrer ehelichen Probleme eine Lösung finden werden, auch wenn diese Lösung auf eine Trennung hinausläuft.

Vermeiden Sie, dass sich das Kind irgendwie für Ihre ehelichen Probleme und die anstehende Trennung schuldig fühlt. Sprechen Sie mit ihm darüber, dass Sie Probleme haben und die Lösung darin bestehen sollte, dass Sie künftig getrennt leben wollen, ohne dass das Kind den Kontakt zum anderen Elternteil verliert. Berücksichtigen Sie, dass der andere Elternteil Elternteil des Kindes bleibt und das Kind Teil beider Elternteile ist und auch immer bleiben wird. Machen Sie das Kind nicht zur Waffe, um Ihrem Ehepartner zu schaden oder ihn/sie zu demütigen. Spätestens dann, wenn das Kind älter wird, wird es alles, was Sie getan haben, in Zweifel ziehen und daraufhin prüfen, ob Sie vernünftig und nachvollziehbar gehandelt haben.

Trennung und Kinder

Tren­nung und Kin­der

Worauf bei einer Trennung und Scheidung mit Kind geachtet werden muss, erfahren Sie hier.

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Ver­mei­den Sie Schuld­zu­wei­sun­gen an den Part­ner

Es scheint eine genetisch bedingte menschliche Schwäche zu sein, andere Personen für eine Situation verantwortlich zu machen, die man selbst gerne vermieden hätte. Vermeiden Sie jedenfalls, Ihrem Partner ausschließlich die Schuld für Ihre anstehende Trennung zuzuschieben. In einer Ehe trägt in der Regel jeder Partner irgendwie Schuld. Wenn sich daraus eine eheliche Verfehlung, Ablehnung, Verachtung oder ein emotionaler Rückzug entwickelt, wäre es nicht zielführend, jegliche Verantwortung von sich weisen zu wollen. Vor allem erschweren Sie sich damit den Weg zu einer möglichst einvernehmlichen Scheidung. Ein Partner, der sich trotz eventuell bestehender Vorwürfe sachlich behandelt fühlt, wird eher bereit sein, gleichfalls sachlich zu reagieren, wenn Sie sich trennen und die Scheidung anstreben.

Expertentipp: Im Scheidungsrecht kommt es nicht darauf an, wer Schuld trägt. Ihre Scheidung ist allein dadurch gerechtfertigt, dass Ihre Ehe zerrüttet und damit gescheitert ist. Eheliche Verfehlungen spielen insoweit keine Rolle. Grund dafür, dass das ursprüngliche Verschuldensprinzip im Scheidungsrecht abgeschafft wurde ist, dass der Gesetzgeber vermeiden will, dass Ehepartner im Scheidungsverfahren „schmutzige Wäsche waschen“ und sich gegenseitig mit Schuldvorwürfen überziehen. Es wäre ideal und optimal, wenn auch Sie dieses Angebot des Gesetzgebers für sich nutzen könnten.

Wel­che Per­so­nen soll­te ich ins Ver­trau­en zie­hen?

Langfristig werden Sie Ihre Trennung und Scheidung nicht geheim halten können. Wozu auch. Geht es aber erst um die anstehende Trennung, sollten Sie mit Ihrer Absicht nicht hausieren gehen. So vermeiden Sie, dass Gerüchte, Klatsch und Tratsch entstehen. Vertrauen Sie sich allenfalls einer Person an, an deren Schulter Sie Trost finden, ohne dass es gleich schon darum geht, dass Sie über die Konsequenzen Ihrer Trennung Rechenschaft ablegen wollen oder Lösungen finden müssen.

Ziehen Sie auch eine Person ins Vertrauen, mit der Sie darüber sprechen können, wie Sie Ihre Trennung und Scheidung auf einer sachlichen Ebene bewerkstelligen, die Ihnen sachkundige Tipps und Ratschläge gibt und Ihnen beisteht, Ihr Leben neu zu ordnen und zu organisieren. Setzen Sie Ihre Erwartungen nicht so hoch an, dass Sie sich enttäuscht fühlen, wenn eine angebliche Person Ihres Vertrauens kein Verständnis für Ihre Situation zeigt und Ihnen sogar Vorwürfe macht.

Wie ge­he ich mit mei­ner Ver­lust­angst um?

Je länger Ihre Ehe bestanden hat und je mehr Sie sich in Ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft eingerichtet haben, desto mehr haben Sie darauf vertraut, dass Ihre Ehe Bestand haben wird. Umso schwieriger erscheint es, wenn Sie dann doch feststellen müssen, dass die Trennung unausweichlich ist. Vielleicht haben Sie jetzt Angst vor dem Alleinsein, haben Angst, alles zu verlieren, was Sie sich aufgebaut, erwirtschaftet und geschaffen haben. Vielleicht spüren Sie eine schier unerträgliche Ungewissheit vor der Zukunft, wissen nicht wie es weitergeht. Besonders schlimm ist die Situation oft dann, wenn es um die gemeinsamen Kinder geht und darum, dass Sie künftig nur noch ein zeitlich sehr eingeschränktes Umgangsrecht wahrnehmen können und Angst davor haben, Ihre Kinder zu vermissen. Wie also sollten Sie mit derartigen Verlustängsten umgehen?

Gehen Sie erst einmal davon aus, dass die Situation so ist, wie sie eben ist und dass Ihre Gefühle erst einmal die Oberhand haben und jede Art von vernünftigem Denken verdrängen. Es ist klar, dass Sie sich nach der Trennung neu organisieren müssen. Sie müssen Ihr Leben neu ordnen. Wenn Sie sich bemühen, werden Sie Wege finden, auf denen Sie mit Ihrem Leben nach der Trennung und trotz der Trennung zurechtkommen. Gehen Sie davon aus, dass sich Ihre Gefühle früher oder später an die Gegebenheiten anpassen werden und Sie die Dinge mit einer gewissen Vernunft, Pragmatik und Logik betrachten können. Man könnte auch so sagen: Die Zeit heilt vielleicht nicht alle, aber doch viele Wunden.

Verlustangst wegen materieller Werte

Soweit es um materielle Werte geht, erhalten Sie spätestens mit der Scheidung durch den Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und auch eventuell Ehegattenunterhalt einen gewissen Anteil an allem, was Sie bislang geschaffen und erwirtschaftet haben. Soweit es um Ihre Wohnung geht, in der Sie vielleicht Ihr gesamtes eheliches Leben verbracht haben, werden Sie eine neue Wohnung finden, in der Sie sich bestenfalls so einrichten können, wie Sie sich das vielleicht schon immer vorgestellt haben.

Verlustangst wegen der Kinder

Soweit es um Ihr Kind geht, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf ein Umgangsrecht mit dem Kind, genau so, wie das Kind ein Recht darauf hat, Umgang mit jedem seiner Elternteile zu haben. Wenn es Ihnen gelingt, dieses Umgangsrecht angemessen auszugestalten und wahrzunehmen, werden Sie Ihre Kinder so wahrnehmen, wie Sie sie bislang auch wahrgenommen haben. Vielleicht intensivieren Sie Ihren Kontakt sogar noch über die Möglichkeiten hinaus, die vor der Trennung in der ehelichen Wohnung den Umgang mit Ihrem Kind geprägt haben. Verbringen Sie künftig gemeinsame Zeit mit Ihrem Kind, werden Sie vielleicht noch weitere Gemeinsamkeiten entdecken und Wege finden, die Zeit mit Ihrem Kind so intensiv und konstruktiv zu nutzen, wie es Ihnen vorher vielleicht gar nicht möglich war oder überhaupt in den Sinn gekommen wäre. Ein gemeinsamer Urlaub mit dem Kind kann dann durchaus die Krönung des Jahres sein.

Die Kinder sind das Gewissen der Eltern.

Theodor Toeche-Mittler (1837 - 1907)

Wie ge­he ich mit mei­ner Bin­dungs­angst um, wenn ich ei­nen neu­en Part­ner ha­be?

Ist Ihre Ehe wirklich am Ende, kann ein neuer Partner oder eine neue Partnerin ein echtes Auffangnetz sein. Sie fallen dann zumindest nicht ins Bodenlose. Sie haben dann eine Person an Ihrer Seite, mit der Sie über Ihre ehelichen Probleme sprechen können, auch wenn Sie diese nicht lösen können. Viele Menschen haben aber eine Bindungsangst und fürchten sich davor, nach der Trennung von einem langjährigen Ehepartner unmittelbar danach eine neue Bindung einzugehen. Um eine solche Bindungsangst abzubauen, könnten Sie zunächst eine eigene Wohnung beziehen und den neuen Partner in Absprache nur als Gast betrachten oder dessen Wohnung gleichfalls als Gast besuchen. Erst dann, wenn Sie Ihr Seelenleben normalisiert haben, könnten Sie daran denken, eine gemeinsame Wohnung zu beziehen.

Es ist normal, wenn Sie eine gewisse Zeit brauchen, Abstand zu finden und Ihr bisheriges Leben hinter sich zu lassen. Je schneller Sie abschließen, desto leichter fällt der Neuanfang und der Einstieg in eine neue Beziehung. Lassen Sie es also langsam angehen und überstürzen Sie nichts. Wie so vieles im Leben, entwickeln sich die Dinge von selbst, wenn Sie sich die Zeit lassen und es nicht darauf anlegen, Lösungen erzwingen zu wollen.

Expertentipp: Sie riskieren Ihre Unterhaltsansprüche, wenn Sie nach der Trennung oder Scheidung in einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner leben. Dann könnte es sein, dass Ihr neuer Partner für Ihren Lebensunterhalt einstehen muss und der frühere Partner keine Unterhaltspflicht mehr hat. Auch im Hinblick auf öffentliche Leistungen riskieren Sie mindestens Abstriche, wenn Ihre neue Lebensgemeinschaft als Bedarfsgemeinschaft bewertet wird.

Wie kann ich mei­ne Tren­nung best­mög­lich be­werk­stel­li­gen?

Mit der Art und Weise Ihrer Trennung und Ihrem Verhalten danach legen Sie bereits den ersten Grundstein für eine spätere Scheidung. Soweit Ihre Trennung emotional belastend ist oder gar ausufert, sollten Sie, sobald es möglich ist, auf eine sachliche Ebene zurückfinden. Ihre Trennung mag noch eine emotionale Grundlage haben, die Abwicklung Ihrer Ehe sollte aber objektiv erfolgen, genau so, als ginge es darum, ein insolventes Unternehmen abzuwickeln.

Ihr Ziel sollte darin bestehen, Ihre Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner herbeizuführen und auf eine streitige Scheidung und den damit oft einhergehenden Rosenkrieg soweit wie möglich zu verzichten. Mit einer einvernehmlichen Scheidung wickeln Sie Ihre Lebensgemeinschaft kostengünstig, schnell und nervlich schonend ab. Eventuell regelungsbedürftige Scheidungsfolgen regeln Sie außergerichtlich in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung oder erklären im mündlichen Scheidungstermin, dass Sie eine diesbezügliche Vereinbarung vom Richter protokollieren lassen möchten. Jede streitige Scheidung führt nicht nur zu hohen Kosten, sondern verlangt Ihnen auch viel Zeit, Geduld, Nerven und all das Potenzial ab, das Sie eigentlich benötigen, um Ihr Leben nach der Trennung neu zu gestalten.

Aus­blick

Geht es um die Trennung vom Ehepartner, gibt es unendlich viele und gut gemeinte Ratschläge. Letztlich sind Sie aber der-/diejenige, der das Zepter in der Hand hat. Auch wenn Ihre Trennung noch so emotional verläuft, sollten Sie alles daransetzen, die Dinge nicht ausufern zu lassen. Akzeptieren Sie, wenn die Trennung unumgänglich ist. Machen Sie aus den Gegebenheiten das Beste, so als ginge es darum, nach einem ruinösen Krieg den Wiederaufbau zu gestalten. Genau so, wie auch Deutschland aus Trümmern wieder auferstanden ist, sollte es Ihnen gelingen, aus den Trümmern Ihrer Ehe Ihr Leben neu zu organisieren.

Glossar zum Artikel:

  • Ein Unterhaltsanspruch zwischen Verwandten besteht, wenn und soweit die unterhaltsberechtigte Person bedürftig ist und der zum Unterhalt Verpflichtete leistungsfähig ist. Bedürftigkeit bedeutet das Unvermögen, sich selbst angemessen zu unterhalten (§ 1602 BGB). Damit wird vorausgesetzt, dass der Betroffene weder aus zumutbarer Arbeit noch aus Vermögenseinkünften noch aus der zumutbaren Verwertung seines Vermögensstamms seinen Lebensbedarf hinreichend bestreiten kann. Minderjährige Kinder gelten stets als bedürftig. Ihnen sind volljährige Kinder bis zum 21. Lebensjahr gleichgestellt, soweit sie sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden und im Haushalt des betreuenden Elternteils wohnen („sog. privilegierte Kinder“).
  • Leben die Ehegatten getrennt, kann ein Ehegatte vom anderen den nach den Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt für den Zeitraum der Trennung verlangen. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt erlischt mit der rechtskräftigen Scheidung. Danach besteht Anspruch auf Ehegattenunterhalt, wenn der geschiedene Ehepartner einen der gesetzlichen Unterhaltstatbestände geltend machen kann. Im ersten Jahr der Trennung ist der bedürftige Ehepartner nicht erwerbspflichtig und kann nur darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies nach seinen persönlichen Verhältnissen im Hinblick auf eine frühere Erwerbstätigkeit und der Dauer der Ehe erwartet werden kann (§ 1361 BGB).
  • Der nicht betreuende Elternteil und das Kind haben das Recht auf persönlichen Umgang miteinander. Das Umgangsrecht besteht auch, wenn der andere Elternteil das alleinige Sorgerecht hat.

Geschrieben von: Jennifer Habernach

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