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Un­ter­halts­vor­schuss

Bild: Unterhaltsvorschuss

Wann hat mein Kind An­spruch auf Un­ter­halts­vor­schuss?

Sind Sie alleinerziehend, zählt jeder Euro. Nicht jeder Elternteil wird seiner Verantwortung für das gemeinsame Kind gerecht, indem er regelmäßig Kindesunterhalt entrichtet. Wir erklären Ihnen, wann und unter welchen Voraussetzungen Ihr Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat.

Kur­ze Zu­sam­men­fas­sung

  • Zahlt ein Elternteil keinen oder nur unregelmäßig oder nur unvollständig Kindesunterhalt, können Sie für das in Ihrem Haushalt lebende Kind Unterhaltsvorschuss beantragen.
  • Die Beträge des Unterhaltsvorschusses berechnen sich nach dem Mindestunterhalt der Düsseldorfer Tabelle nach Abzug des Kindergeldes für ein erstes Kind.
  • Sie erhalten Unterhaltsvorschuss ohne Begrenzung der Leistungsdauer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes. Ab dem zwölften Lebensjahr gelten jedoch Einschränkungen.

Prak­ti­sche Tipps für Sie

Tipp 1: Unterhaltsvorschuss nutzen
Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil nicht ordnungsgemäß, kann Ihnen das Jugendamt helfen. Dann müssen Sie sich nicht mehr direkt an den anderen Eltenteil wenden.

Tipp 2: Hilfe vom Jugendamt
Sie können sich bei der Ausfüllung des Antrags vom Jugendamt helfen lassen.

Tipp 3: Unterhaltsvorschuss auch für Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit
Informieren Sie sich unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit über die Möglichkeit des Unterhaltsvorschusses.

Wer kann den Un­ter­halts­vor­schuss be­an­tra­gen?

Als Elternteil haben Sie selbst keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Anspruch hat Ihr Kind. Da nur das minderjährige Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat, vertreten Sie Ihr Kind als gesetzlicher Vertreter. Sie machen den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss im Namen Ihres Kindes geltend.

Was Sie beim Thema Unterhalt beachten sollten

Was Sie beim The­ma Un­ter­halt be­ach­ten soll­ten

Ein Überblick zum Thema Unterhalt und Tipps für die Unterhaltsberechnung.

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Wel­che Kin­der ha­ben An­spruch auf Un­ter­halts­vor­schuss?

Sie können Unterhaltsanspruch für Ihr Kind beantragen, wenn

  • Sie mit Ihrem Kind in Deutschland wohnen,
  • alleinerziehend sind und das Kind in Ihrem Haushalt lebt und
  • der andere Elternteil keinen, keinen regelmäßigen oder überhaupt keinen Unterhalt für das Kind zahlt. Gleiches gilt, wenn der andere Elternteil zwar regelmäßig, aber mangels liquider Mittel weniger Unterhalt zahlt, als es dem Unterhaltsvorschuss entspricht.

In der kleinen Welt, in welcher Kinder leben, gibt es nichts, dass so deutlich von ihnen erkannt und gefühlt wird, als Ungerechtigkeit.

Charles Dickens (1812 - 1870)

Alleinerziehend sind Sie dann, wenn Sie ledig, verwitwet oder geschieden sind, aber auch dann, wenn Sie von Ihrem Ehegatten dauerhaft getrennt leben. Ab dem Zeitpunkt Ihrer Trennung ist der nicht betreuende Elternteil unterhaltspflichtig, so dass Ihrem Kind ab dem Zeitpunkt der Trennung Unterhaltsvorschuss zusteht.

Wel­chen Un­ter­halts­vor­schuss er­hal­te ich für mein Kind?

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt vom Alter des Kindes ab und beträgt seit dem 1. Januar 2023 monatlich:

  • für Kinder von 0 bis 5 Jahren: 187 EUR,
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren: 252 EUR,
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren: 338 EUR.

Inwieweit wird das Kindergeld einbezogen?

Erhalten Sie für Ihr Kind Kindergeld, wird das Kindergeld in Höhe des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindergeldbetrages in die Berechnung des Unterhaltsvorschusses einbezogen. Das Kindergeld für ein erstes Kind beträgt seit dem 1. Januar 2023 250 EUR.

Wie ergibt sich der Unterhaltsvorschussbetrag?

Der Unterhaltsvorschuss berechnet sich nach dem Mindestunterhalt. Er beträgt laut Düsseldorfer Tabelle für ein Kind von 0 - 5 Jahren = 480 EUR. Nach Abzug des Kindergeldes in Höhe von 250 EUR ergibt sich der Unterhaltsvorschussbetrag von 150 EUR.

Für wel­chen Zeit­raum er­hält mein Kind Un­ter­halts­vor­schuss?

  • Sie erhalten bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind. Die bis 1.7.2017 geltende Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wurde aufgehoben.
  • Vollendet Ihr Kind das 12. Lebensjahr, erhalten Sie bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Ihres Kindes gleichfalls Unterhaltsvorschuss, allerdings unter der Voraussetzung, dass das Kind nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen ist oder Sie als alleinerziehender Elternteil im SGB II-Bezug (Arbeitslosengeld II) mindestens 600 EUR brutto verdienen.

Gel­ten für mich als El­tern­teil Ein­kom­mens­gren­zen?

Beantragen Sie Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind, gibt es keine Einkommensgrenze. Im Gegenteil: Beantragen Sie den Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind ab dem zwölften Lebensjahr, müssen Sie mindestens 600 EUR brutto verdienen. Der Gesetzgeber will Sie so motivieren, zum Unterhalt des Kindes beizutragen und sich beruflich zu engagieren.

Was ist, wenn mein Ein­kom­men das Ein­kom­men des an­de­ren El­tern­teils über­steigt?

Übersteigt Ihr Einkommen das Einkommen des anderen Elternteils, kann es sein, dass der andere Elternteil nicht mehr verpflichtet ist, Kindesunterhalt zu leisten. In diesem Fall hätte Ihr Kind auch keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss. Diese Fälle sind aber eher Ausnahmefälle.

Be­nö­ti­ge ich ein Un­ter­halts­zah­lungs­ur­teil ge­gen den an­de­ren El­tern­teil?

Sie brauchen den Unterhalt für Ihr Kind nicht gegenüber dem anderen Elternteil einzuklagen. Sie brauchen keinen Unterhaltstitel.

Er­hal­te ich Un­ter­halts­vor­schuss, wenn ich nicht ge­nau weiß, wer der Va­ter des Kin­des ist?

Ist ungeklärt, wer der leibliche Vater Ihres Kindes ist, können Sie trotzdem Unterhaltsvorschuss beantragen. Da der Unterhaltsvorschuss dem Wohl Ihres Kindes dient, kann es nicht darauf ankommen, ob der Vater zuverlässig bekannt ist oder nicht oder ob der vermeintliche Vater seine Vaterschaft anerkennt oder bestreitet.

Gut zu wissen: Sie sind verpflichtet, mitzuwirken und der Behörde alle Auskünfte zu erteilen, um den Aufenthaltsort des anderen Elternteils festzustellen. Insbesondere sind Sie verpflichtet, an der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken.

Er­hal­te ich noch Un­ter­halts­vor­schuss, wenn ich er­neut hei­ra­te?

Heiraten Sie nach Ihrer Scheidung erneut oder sind Sie lediger Elternteil eines Kindes, erhalten Sie mit der Heirat keinen Unterhaltsvorschuss mehr.

Mit den Kindern muss man zart und freundlich verkehren. Das Familienleben ist das beste Band. Kinder sind unsere besten Richter.

Otto von Bismarck (1815 - 1898)

Was ist, wenn mein Kind ei­ge­nes Ein­kom­men hat?

Absolviert Ihr Kind eine Lehre und erhält eine Auszubildendenvergütung, werden von der Vergütung zunächst pauschal 100 EUR als ausbildungsbedingter Aufwand sowie pauschal 83,33 EUR als Werbungskosten abgezogen. Die verbleibende Vergütung wird zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.

Praxisbeispiel: Erhält Ihr Kind 200 EUR Auszubildendenvergütung, verringert sich der Unterhaltsvorschuss um 100 EUR. Besucht Ihr Kind noch eine allgemeinbildende Schule, bleiben eventuelle Einnahmen unberücksichtigt (z.B. Lohn für das Austragen von Zeitschriften).

Wo be­an­tra­ge ich den Un­ter­halts­vor­schuss?

Sie beantragen den Unterhaltsvorschuss bei der Unterhaltsvorschussstelle. In der Regel ist das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt Ihr Ansprechpartner. Im Zweifel rufen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung an und fragen dort nach.

Wie be­an­tra­ge ich den Un­ter­halts­vor­schuss?

Sie müssen den Unterhaltsvorschuss schriftlich beantragen. Das dafür notwendige Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung.

Expertentipp: Das Antragsformular enthält eine Reihe von Fragen, die Sie im Detail vielleicht nicht umfassend beurteilen können. Es ist anzuraten, dass Sie das Antragsformular und anstehende Fragen in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt besprechen. Sie vermeiden damit Verzögerungen bei der Bewilligung des Unterhaltsvorschusses.

Wird der Un­ter­halts­vor­schuss auch für die Ver­gan­gen­heit ge­zahlt?

Sie erhalten Unterhaltsvorschuss für einen Monat rückwirkend.

Praxisbeispiel: Sie beantragen den Unterhaltsvorschuss im Juni. Ihr Kind erhält den Unterhaltsvorschuss noch rückwirkend für den Monat Mai. Da Sie die Voraussetzungen für die Zahlung des Unterhaltsvorschusses nachweisen müssen, sollten Sie sich unbedingt bemühen, so früh wie möglich abzuklären, ob der andere Elternteil Unterhalt zahlt oder nicht.

Wann muss ich das Ju­gend­amt über ver­än­der­te Le­bens­um­stän­de in­for­mie­ren?

Sie müssen die Unterhaltsvorschussstelle (Jugendamt) unverzüglich informieren, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern. Dies kann der Fall sein, wenn:

  • Ihr Kind nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt, so dass der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss entfällt,
  • Sie umziehen und eine andere Unterhaltsvorschussstelle zuständig wird,
  • Sie heiraten, so dass der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss entfällt,
  • Sie mit dem anderen Elternteil in eine Wohnung zusammenziehen,
  • der andere Elternteil Unterhalt für das Kind zahlt oder
  • der andere Elternteil verstirbt und damit seine Unterhaltspflicht erlischt.

Wird der un­ter­halts­pflich­ti­ge El­tern­teil ent­las­tet?

Der unterhaltspflichtige Elternteil wird nicht entlastet, weil Sie für Ihr Kind Unterhaltsvorschuss bekommen. Die Unterhaltsvorschussstelle wird den Elternteil vielmehr in Regress nehmen und alles daransetzen, die gezahlten Unterhaltsvorschüsse erstattet zu bekommen. Das Jugendamt erlässt hierzu einen Rückforderungsbescheid. Rückzahlungspflichtig ist der andere Elternteil aber nur, wenn er selbst leistungsfähig ist.

Er­hal­te ich auch als Aus­län­der Un­ter­halts­vor­schuss?

Auch Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Für Staatsangehörige aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (freizügigkeitsberechtigte Ausländer) gelten die gleichen Voraussetzungen wie für deutsche Staatsangehörige. Nicht freizügigkeitsberechtigte Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten benötigen eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis.

Ausländer, die sich nur zum Zweck der Aus-und Weiterbildung in Deutschland aufhalten sowie Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung sowie geduldete Ausländer, haben keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Aus­blick

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Fürsorgeleistung. Sie trägt dazu bei, das Existenzminimum des Kindes abzusichern, verhindert aber auch, dass Mütter in Altersarmut geraten, nur weil sie wegen der Betreuung des Kindes ihren Beruf vernachlässigen müssen.

Glossar zum Artikel:

  • Verwandte in gerader Linie (Eltern – Kind – Enkelkind und umgekehrt) sind gesetzlich verpflichtet, einander bei Bedürftigkeit Unterhalt zu leisten (§ 1601 BGB). Gleiches gilt für Ehegatten für den Zeitraum der Trennung (§ 1361 BGB) und nach der Scheidung (§§ 1570 ff BGB). Unterhaltspflichten können gerichtlich eingeklagt werden. Zuständig sind die Familiengerichte als Unterabteilung der Amtsgerichte.
  • Siehe Unterhalt für die Vergangenheit
  • Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder nicht den vollen Kindesunterhalt, kann der andere Elternteil für das Kind beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Unterhaltsvorschuss erhält jedes Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne zeitliche Begrenzung, wenn es beim alleinerziehenden Elternteil wohnt und in Deutschland seinen Wohnsitz hat. Das Kindergeld wird angerechnet.

Geschrieben von: Volker Beeden

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