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Wie be­an­tra­ge ich mei­ne Schei­dung on­line?

Bild: Wie beantrage ich meine Scheidung online?

Kann ich mei­ne Schei­dung ganz ein­fach on­line be­an­tra­gen?

Das World Wide Web hat unser Leben vereinfacht. Auch der Weg, auf dem Sie Ihre Scheidung erreichen, weist eine Hürde weniger auf. Mit der Online-Scheidung können Sie Ihr Scheidungsverfahren online in die Wege leiten und profitieren von einem Komfort, den Sie so nicht haben, wenn Sie herkömmliche Wege zur Scheidung gehen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Scheidung online  auf den Weg bringen.

Kur­ze Zu­sam­men­fas­sung

  • Die Online-Scheidung ist der vielleicht komfortabelste Weg, eine Scheidung auf den Weg zu bringen.
  • Dafür eignet sich vor allem für die einvernehmliche Scheidung, die Sie bei Bedarf möglichst außergerichtlich mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung vorbereitet haben.
  • Sind alle Ihre Angaben vollständig, formuliert Ihr Rechtsanwalt den Scheidungsantrag und reicht ihn beim Familiengericht ein. Verläuft Ihre Scheidung einvernehmlich, sollten Sie nach etwa drei bis sechs Monaten geschieden sein.

Prak­ti­sche Tipps für Sie

Tipp 1: Testen Sie unterschiedliche Anbieter bezüglich der Online-Scheidung
Wenn Sie sie im Internet bezüglich Ihrer Online-Scheidung recherchieren, testen Sie einfach mal mehrere Anbieter. Suchen Sie sich den aus, der Ihren Erwartungen am meisten entspricht.

Tipp 2: Versuchen Sie sich auf eine einvernehmliche Scheidung zu einigen
Die einvernehmliche Scheidung stellt sowohl den schnellsten als auch den kostensparendsten Scheidungsverlauf dar.

Tipp 3: Formulieren Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung
Es empfiehlt sich eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu formulieren. Somit können Sie mit Ihrem Ex-Partner alle Rechte und Pflichten regeln, die mit der Scheidung einhergehen. Typischer Regelungspunkt ist der Ehegattenunterhalt. Diese sind nach Abschluss rechtsbindend. 

War­um On­line-Schei­dung?

Weil es einfach nur modern ist, ist jedenfalls kein Grund, althergebrachte Wege zu verlassen. Zwar ist die Scheidung online ein moderner Weg zur Scheidung. Die Vorzüge, die für die Scheidung online sprechen, haben jedoch andere Gründe als nur modern zu sein. Im Vordergrund stehen menschliche und wirtschaftliche Aspekte.

Was ge­nau spricht für die On­line-Schei­dung?

Bei der Online-Scheidung stellen wir Ihre Lebensperspektiven nach der Scheidung in den Vordergrund. Es sollte Ihr Ziel sein, Ihr altes Leben möglichst hinter sich zu lassen, Ihre Scheidung sachlich abzuwickeln und die Grundlagen zu schaffen, auf denen Sie Ihr neues Leben aufbauen können. Jeder unnötige Streit ist dabei kontraproduktiv.

Die althergebrachte, herkömmliche Scheidung beruht auf einem System, bei dem sich jeder Ehepartner von einem Rechtsanwalt vertreten lässt und die Konsequenz meist darin besteht, dass die Scheidung streitig abgewickelt wird. Es wird allzu oft pauschal davon ausgegangen, dass man sich logischerweise über den Zugewinnausgleich streitet oder Ehegattenunterhalt einfordert und dafür langwierige, kostenintensive und aufreibende Gerichtsprozesse in Kauf nimmt.

Dass es davor noch Möglichkeiten gibt, einen Interessenausgleich zu finden, wird gar nicht erst hinterfragt. Verläuft die Scheidung dann als streitige Scheidung, die sich in endlosen Schriftsätzen zwischen den Anwälten und im ungünstigsten Fall in mehreren mündlichen Verhandlungsterminen vor dem Richter niederschlägt, erreichen die Parteien im Hinblick auf die anfallenden Verfahrensgebühren oft ein Ergebnis, das sie auch anders mit weniger Streit hätten erreichen können. Man hätte Sie eben nur eindringlich genug darauf hinweisen müssen. Wenn wir die Online-Scheidung im Blickfeld haben, verfolgen wir genau diesen Ansatzpunkt.

Online-Scheidung

On­line-Schei­dung

Die Checkliste mit allen wichtigen Infos zur Online-Scheidung auf einen Blick.

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Ha­ben Sie sich für den rich­ti­gen On­line-Schei­dungs­ser­vice ent­schie­den?

Wenn Sie den Begriff „Online-Scheidung“ googeln, stellen Sie schnell fest, dass es eine Reihe von Anbietern für online Scheidungsservice gibt. Es versteht sich, dass Sie die Angebote miteinander vergleichen sollten und sich dann für denjenigen Scheidungsservice entscheiden, der Ihnen den besten Service bietet. Achten Sie auf folgende Aspekte:

  • Ist der Scheidungsservice telefonisch gut erreichbar?
  • Werden vereinbarte Rückruftermine eingehalten?
  • Gibt es die Möglichkeit, sich vorab anhand entsprechender Informationen zu Trennung und Scheidung, die Sie sich möglichst auch per Post zuschicken lassen können, unverbindlich zu informieren?
  • Wird die Möglichkeit einer Gesprächs-Hotline angeboten?
  • Finden Sie auf der Website Informationstexte, die Ihnen die Scheidung und den Ablauf eines Scheidungsverfahrens und alles andere, was im Hinblick auf Trennung und Scheidung wichtig ist, verständlich erklären?
  • Wird ausschließlich auf die Scheidung abgestellt oder werden auch Möglichkeiten angeboten, wie Sie Ihre Situation vielleicht auch noch anders bewältigen können (z.B. Eheberatung, Mediation, Trennung ohne Scheidung?
  • Wird pauschal auf die streitige Scheidung abgestellt oder wird der Leser auch darüber informiert, welche Vorteile die einvernehmliche Scheidung bietet und vor allem auf welchen Wegen er eine solche einvernehmliche Scheidung überhaupt erreichen kann?
  • Wird Ihnen ein Kostenvoranschlag angeboten, aus dem Sie die voraussichtlichen Scheidungskosten für Ihre Scheidung entnehmen können?
  • Werden bereits bei der ersten Kontaktaufnahme die Gebühren für Ihre Scheidung in den Vordergrund gestellt oder gar bereits irgendwelche Sachbearbeitungsgebühren berechnet?
  • Besteht die Möglichkeit einer gebührenfreien anwaltliche Erstberatung?
  • Ist der Service im günstigsten Falle TÜV-zertifiziert?

Expertentipp: Letztlich ist es Ihre Entscheidung, wem Sie Ihre Scheidung anvertrauen. Auf jeden Fall sollten Sie ein gutes Gefühl haben, wenn Sie einen Dienstleister beauftragen. Ihre Entscheidung braucht nicht der Weisheit letzter Schluss zu sein. Stellen Sie nach der ersten Kontaktaufnahme fest, dass der Service nicht hält, was er verspricht, sollten Sie den Kontakt abbrechen und eine Alternative suchen.

Wie fin­de ich den für mein On­line-Schei­dungs­ver­fah­ren ge­eig­ne­ten Rechts­an­walt?

Sie müssen aufgrund des in Deutschland bestehenden Rechtsanwaltszwangs einen Rechtsanwalt mit der Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens beauftragen. Sie können einen Rechtsanwalt direkt mandatieren oder sich einen Rechtsanwalt vom Scheidungsservice vermitteln lassen.

Sofern Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen, vermitteln wir Sie an einen unserer handverlesenen anwaltlichen Kooperationspartner, mit dem wir seit Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten. Es versteht sich, dass wir Sie nur an einen Partner vermitteln, mit dem wir beste Erfahrungen gemacht haben und von dem wir glauben, dass er auch Ihre Scheidung optimal abwickelt. Sie ersparen sich damit den mühevollen Weg, selbst einen Rechtsanwalt suchen und beauftragen zu müssen. Außerdem entledigen Sie sich der Frage, ob ein selbst recherchierter Rechtsanwalt im Familienrecht wirklich kompetent ist und inwieweit Sie sich dort wirklich in besten Händen befinden.

Ist die On­line-Schei­dung ei­ne Op­ti­on, wenn ich im Aus­land woh­ne?

Gerade dann, wenn Sie im Ausland wohnen und deutscher Staatsbürger sind, können Sie sich in Deutschland scheiden lassen und damit die Vorzüge der Online-Scheidung nutzen. Wo Sie geheiratet haben, ist belanglos. Sie beantragen dann online Ihre Scheidung und beauftragen einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt, der Ihren Scheidungsantrag beim örtlich für Sie zuständigen Familiengericht einreicht. Welches Familiengericht zuständig ist, bestimmt die Verfahrensordnung.

Können Sie den Scheidungstermin nicht persönlich wahrnehmen und können daher nicht persönlich angehört werden, sollte es möglich sein, dass Sie die Anhörung von einem Gericht an Ihrem ausländischen Wohnort durchführen lassen. Idealerweise wickeln Sie Ihre Online-Scheidung einvernehmlich ab und lassen es möglichst nicht auf eine streitige Auseinandersetzung mit Ihrem Ehepartner ankommen.

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War­um wird bei der On­line-Schei­dung die ein­ver­nehm­li­che Schei­dung in den Vor­der­grund ge­stellt?

Bei der einvernehmlichen Scheidung stellt ein Ehepartner den Scheidungsantrag, für den er einen Rechtsanwalt beauftragen muss. Der Ehepartner stimmt dem Scheidungsantrag einfach nur zu. Der entscheidende Vorteil bei einer einvernehmlichen Scheidung ist, dass Sie damit Schlammschlacht, Rosenkrieg und in der Konsequenz die streitige Scheidung vermeiden. Bei der einvernehmlichen Scheidung geht es nur noch darum, dass Sie geschieden werden. Beide Ehepartner verzichten darauf, die Scheidung als eine kriegerische Auseinandersetzung zu betrachten, bei der jeder mit möglichst viel Munition auf den anderen schießt und hofft, dem anderen entweder höchstmöglichen Schaden zuzufügen oder sich größtmögliche Vorteile zu verschaffen. Wenn Sie sich dieses Szenario, das viele Ehepaare immer wieder leidvoll erfahren müssen, vor Augen führen, werden Sie schnell feststellen, dass die einvernehmliche Scheidung der richtige Weg zum Ziel ist.

Expertentipp:Die einvernehmliche Scheidung geht meist mit einer außergerichtlich verhandelten Scheidungsfolgenvereinbarung einher. In einer solchen Vereinbarung regeln Sie alle im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung notwendigerweise zu regelnden Rechte und Pflichten. Sie schaffen mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung die Voraussetzung für die einvernehmliche Scheidung und entschärfen das typische Streitpotenzial.

Wie be­an­tra­ge ich die On­line-Schei­dung?

Wenn Sie sich für einen Scheidungsservice entschieden haben und sich idealerweise grundlegende Kenntnisse vom Ablauf einer Scheidung angeeignet haben, brauchen Sie einfach nur noch das Online-Scheidungsantragsformular auszufüllen. Sie finden dieses Formular auf unserer Website oder in unserem Gratis-Infopaket. In dem Formular werden eine Reihe persönlicher Daten abgefragt, die Ihr Rechtsanwalt benötigt, um Ihr Scheidungsverfahren in die Wege zu leiten. Wenn Sie uns das Scheidungsantragsformular dann per Post oder gerne auch per E-Mail übersandt haben, übernimmt unser Online-Scheidungsservice alles Weitere. Meist genügt es, wenn Sie uns zusammen mit dem Antragsformular noch eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde und eines eventuell vorhandenen Ehevertrages zukommen lassen.

Ihr Scheidungsantrag

Ihr Schei­dungs­an­trag

Scheidungsantrag herunterladen und ausfüllen

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Was pas­siert nach Ein­gang des Schei­dungs­an­trags­for­mu­lars beim Schei­dungs­ser­vice?

Liegt uns Ihr Scheidungsantragsformular vor, erhalten Sie bei Scheidung.de einen passwortgeschützten Zugang zu Ihrer iurFRIEND®-Akte. Sie können darin jederzeit nachsehen, in welchem Stand sich Ihr Verfahren befindet. Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, übergeben wir Ihre Akte an einen unserer anwaltlichen Kooperationspartner. Dieser Anwalt wird Ihr Scheidungsverfahren bearbeiten und den Scheidungsantrag formulieren und letztlich bei Gericht einreichen. Wichtig ist, dass Sie dafür auch die notwendige anwaltliche Vollmacht zurücksenden. Auch diese finden Sie im Gratis-Infopaket.

Was pas­siert nach Ein­gang ei­nes Schei­dungs­an­trags bei Ge­richt?

Sie erhalten eine Kostenrechnung

Nachdem Ihr Rechtsanwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht hat, erhalten Sie von dort eine Gebührenrechnung. Auch Ihr Rechtsanwalt wird für seine Tätigkeit einen Kostenvorschuss fordern. Es versteht sich, dass Sie die Frage, wie Sie die Gebühren für Ihre Scheidung zahlen, vorab geklärt haben. Ihr Anwalt wird Sie dazu beraten. Entweder zahlen Sie die Gebühren direkt, vereinbaren über uns mit Ihrem Anwalt eine Ratenzahlung oder beantragen bei entsprechenden Einkommensverhältnissen staatliche Verfahrenskostenhilfe.

Sie erhalten einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich

Führt das Familiengericht den Versorgungsausgleich von Amts wegen durch, erhalten Sie und Ihr Ehepartner einen Fragebogen. Darin müssen Sie Auskunft über Ihre Rentenanwartschaften oder Rentenbezüge geben und den Fragebogen an das Gericht zurückschicken.

Ihr Ehepartner wird zur Stellungnahme aufgefordert

In Deutschland erhält der Ehepartner die Gelegenheit, zum Scheidungsantrag des Anderen Stellung zu nehmen. Idealerweise stimmt er/sie dem Scheidungsantrag zu und ermöglicht die einvernehmliche Scheidung. Will er oder sie sich streitig auseinandersetzen, muss er/sie einen eigenen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung beauftragen. Dann allerdings sind wir wieder genau dort, wo wir eigentlich nicht hinwollen. Wir bevorzugen die einvernehmliche Scheidung, auf die Sie bereits im Vorfeld aus guten Gründen im beiderseitigen Interesse hinarbeiten sollten.

Das Gericht bestimmt den Scheidungstermin

Sind alle Vorfragen abgeklärt, bestimmt das Gericht den Scheidungstermin. Je nachdem, wo Sie die Scheidung beantragt haben, sollten Sie etwa drei bis sechs Monate einkalkulieren, bis Sie zum Scheidungstermin geladen werden. Vor allem bei der online beantragten einvernehmlichen Scheidung kann der Termin relativ schnell angesetzt werden, da Sie eventuelle Scheidungsfolgen bereits vorab in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geklärt haben. Streiten Sie sich, kann das Gericht erst dann den Scheidungstermin ansetzen, wenn Ihre Anwälte die Sache „ausgeschrieben“ haben.

Sie erhalten eine persönliche Ladung und müssen persönlich vor dem Familienrichter erscheinen. Die Möglichkeit, sich vom persönlichen Erscheinen im Termin befreien zu lassen, besteht nur in Ausnahmefällen, wenn Sie sich beispielsweise dauerhaft im Ausland aufhalten und Ihnen die Anreise zum Termin nicht zuzumuten ist. Ihr Rechtsanwalt wird Sie zum Termin begleiten und vor Gericht vertreten. Im einfachsten Fall beschließt das Gericht nach Erörterung der Umstände Ihre Scheidung. Will ein eventuell anwaltlich nicht vertretener Ehepartner streitig verhandeln, wird das Gericht den Termin vertagen und dem Ehepartner Gelegenheit geben, einen Rechtsanwalt zu beauftragen und den streitigen Sachverhalt vorzutragen.

Aus­blick

Wenn Sie nicht öfter mit Gerichtsverfahren und Rechtsanwälten zu tun haben, sollten Sie den Komfort nutzen, der Ihnen die Online-Scheidung bietet. Sie können sich völlig zwanglos informieren und in aller Ruhe entscheiden, wem Sie Ihre Scheidung anvertrauen wollen. Viel Erfolg!

Glossar zum Artikel:

  • Nach der Scheidung ist der Ehegatte für den eigenen Lebensunterhalt selbst verantwortlich. Das Gesetz stellt den Grundsatz der Eigenverantwortung in den Vordergrund. Nur im Ausnahmefall hat der bedürftige Ehegatte, der wegen der Betreuung eines Kindes, Alter, Krankheit oder Gebrechen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung oder Erwerbslosigkeit bedürftig ist und sich nicht selbst unterhalten kann, Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt (§§ 1570 ff BGB). Zusätzlich kennt das Gesetz den Aufstockungsunterhalt sowie den Unterhalt aus Billigkeitsgründen.
  • Wer die Scheidung zügig und vor allem kostengünstig abwickeln, aber dennoch auf die Regelung der Unterhaltsansprüche nicht verzichten möchte, kann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung alle Rechte und Pflichten regeln, die mit der Scheidung einhergehen. Typischer Regelungspunkt ist der Ehegattenunterhalt sowie der Kindesunterhalt.
  • Die Scheidungsfolgen sind die rechtlichen Folgen, die anlässlich der Scheidung zu klären sind. Dazu zählen etwa der Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Unterhaltsansprüche, Sorge- und Umgangsrecht, sowie die Aufteilung des Hausrats.
  • Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur Klärung eines Konfliktes, bei dem ein unabhängiger Dritter die Streitparteien in ihrem Lösungsprozess begleitet.

Geschrieben von: Volker Beeden

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