Sich vom Ehepartner zu trennen, ist leichter gesagt als getan. Schließlich haben Sie einen großen Teil Ihres Lebensalltags auf Ihr gemeinsames Leben abgestellt. Mit einer Trennung ändert sich möglicherweise alles. Je mehr sich ändert, desto besser sollten Sie Ihre Trennung vorbereiten. Eine spontane Trennung stellt Sie vor vielleicht nur schwer lösbare Probleme. Sie tun sich gerade in Ihrer schwierigen Lebenslage leichter, wenn Sie Ihre Trennung strategisch vorbereiten. Dann können Sie beruhigter die nächsten Tage und Wochen angehen. Wir zeigen auf, worauf Sie achten sollten.
Tipp 1: Einvernehmliche Scheidung
Vermeiden Sie nervenaufreibende Rosenkriege und Schlammschlachten und tun Sie alles, um Ihre einvernehmliche Scheidung zu ermöglichen.
Tipp 2: Versorgungsausgleich vorbereiten
Klären Sie den Versicherungsverlauf Ihres Rentenversicherungskontos bei der Deutschen Rentenversicherung. Ein lückenloser Versicherungsverlauf ist Voraussetzung für die ordnungsgemäße Durchführung des Versorgungsausgleichs im Scheidungsverfahren.
Tipp 3: Nutzen Sie Steuervorteile im Trennungsjahr
Wurden Sie bislang einkommensteuerrechtlich gemeinsam veranlagt, sollten Sie die gemeinsame Veranlagung auch im Trennungsjahr beibehalten. Sie profitieren damit vom Ehegattensplitting und zahlen weniger Einkommensteuern.
Nicht jeder Streit, sei er auch noch so handfest und demütigend, muss Grund für eine Trennung sein. Sie sollten sich also im besten Falle von vornherein sicher sein, dass Sie die Trennung wirklich wollen. Dies bedeutet auch, dass Sie Versöhnungsversuche ausschließen oder die Versöhnung ohne Aussicht auf Erfolg versucht haben. Wichtig ist, dass Sie für sich klar entscheiden, welchen Weg Sie jetzt gehen wollen. Ein ständiges Vorwärts und Rückwärts belastet Sie fortlaufend. Besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Sie retten Ihre Beziehung jedenfalls nicht, wenn Sie selbst nicht wissen, wohin Sie gehen wollen.
Sollten Sie sich versöhnen, unterbrechen Sie nicht das laufende Trennungsjahr, falls die Versöhnung scheitert. Das laufende Trennungsjahr ist also kein Grund, von einer Versöhnung abzusehen. Vielleicht bekräftigt ein erfolglos verlaufender Versöhnungsversuch Ihre Entscheidung, die Trennung endgültig anzustreben.
Geht es um Ihre Trennung, sollte nicht nur der emotionale Aspekt im Vordergrund stehen. Ihre Zuneigung oder Abneigung zum Partner ist nur ein Teilaspekt, nach dem Sie Ihre Trennung beurteilen. Genauso wichtig ist es, dass Sie jetzt die Abwicklung Ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft vor Augen haben. Sie müssen alles, was Sie im Laufe Ihrer Ehe zusammen angeschafft und erwirtschaftet haben, spätestens mit der Scheidung wieder auseinander dividieren. Den damit einhergehenden Aufwand dürfen Sie nicht unterschätzen. Sie müssen zwangsläufig wissen, unter welchen Voraussetzungen Ihre Ehe geschieden wird und inwieweit Sie bereits vor der Trennung oder mit der Trennung die Weichen dafür stellen. Ob Sie Ihre Trennung heimlich vorbereiten oder offen mit dem Partner über Ihre Trennung sprechen, ist Ihre Entscheidung. Im Idealfall besprechen Sie die Trennung natürlich mit Ihrem Partner und lösen Ihre Lebensgemeinschaft im gegenseitigen Einvernehmen auf.
Es ist Ihre Entscheidung, sich zu trennen. Ihr Partner kann Sie nicht davon abhalten. Sollten sich Probleme ergeben, sollten Sie daran denken, die eheliche Wohnung allein zu beanspruchen und den Partner notfalls mit gerichtlicher Hilfe der Wohnung verweisen zu lassen. Dieser Weg bietet sich vornehmlich an, wenn Sie mit Ihrem Kind in der Wohnung verbleiben wollen oder wegen einer Erkrankung vorrangig auf die Nutzung der Wohnung angewiesen sind. Dieser Weg bietet sich auch an, wenn Ihr Ehepartner Ihnen Gewalt androht und Sie auch insoweit vorrangig in der Wohnung verbleiben sollten. Details regeln § 1361b BGB, sowie das Gewaltschutzgesetz.
Expertentipp: Sie werden nach Ablauf von drei Jahren Trennung auch gegen den ausdrücklich erklärten Willen Ihres Ehepartners geschieden. Ihr Ehepartner kann Ihre Scheidung also im Regelfall nicht aufhalten. Er kann sie allenfalls verzögern.
Haben Sie bislang kein eigenes oder nur wenig eigenes Geld verdient, müssen Sie wissen, wovon Sie nach Ihrer Trennung vom Ehepartner leben wollen. Im Idealfall zahlt der Partner, soweit er selbst finanziell dazu in der Lage ist, Trennungsunterhalt und Unterhalt für Ihr gemeinsames Kind. Verlassen dürfen Sie sich darauf aber nicht. Kalkulieren Sie ein, dass Sie Ihre Unterhaltsansprüche möglicherweise einklagen müssen und die nächsten Monate irgendwie über die Runden kommen müssen.
Ein Überblick zum Thema Unterhalt und Tipps für die Unterhaltsberechnung.
Um sich darauf vorzubereiten, sollten Sie versuchen, über einen längeren Zeitraum Geld anzusparen, sich bei Verwandten Geld zu leihen oder durch eine eigene Erwerbstätigkeit eigenes Geld zu verdienen.Erwerbspflichtig sind Sie allerdings nur dann, wenn Sie bereits in der Ehe erwerbstätig waren und Ihnen eine Erwerbstätigkeit nach der Trennung, auch im Hinblick auf die Erziehung Ihrer Kinder oder Ihrer gesundheitlichen Verhältnisse, zuzumuten ist. Eine gute finanzielle Planung ist also unabdingbar Voraussetzung für Ihre spätere Trennung.
Expertentipp: Richten Sie sich möglichst ein eigenes Girokonto ein. Nur so sind Sie finanziell unabhängig. Auch wenn Ihnen auf dem ehelichen Gemeinschaftskonto die Hälfte des Guthabens gehört, haben Sie keinerlei Sicherheit, dass Sie auch nach der Trennung über das Guthaben auf Ihrem Gemeinschaftskonto verfügen können. Sofern Sie Ihrem Ehepartner auf Ihrem eigenen Girokonto eine Vollmacht erteilt haben, sollten Sie diese Vollmacht unverzüglich gegenüber der Bank widerrufen.
Geht es bei der Trennung von Personen des öffentlichen Lebens deftig zu, lesen Sie es in den Schlagzeilen. Trennen sich Paare im ruhigen Fahrwasser, lesen Sie davon meist nichts. Auch Sie sollten alles daransetzen, Ihre Trennung ohne Streit zu vollziehen. Vermeiden Sie Schlammschlachten und Rosenkriege. Auch wenn es noch so schwerfällt die Emotionen im Zaum zu halten, tun Sie sich selbst und Ihren Kindern einen großen Gefallen, wenn Sie die Trennung irgendwie akzeptieren und soweit wie möglich sachlich betrachten. Einfach ist es nicht. Wenn Sie diese mentale Hürde aber bewältigen, werden Sie feststellen, dass Sie Ihren Weg emotional, wirtschaftlich und rechtlich wesentlich leichter gehen, als wenn Sie es auf Streitigkeiten ankommen lassen.
Bei der einvernehmlichen Scheidung kommen Sie mit nur einem einzigen Rechtsanwalt aus. Sie zahlen damit die geringsten Gebühren für Gerichtskasse und Rechtsanwalt. Sie vermeiden damit, dass eine eventuell streitig verhandelte Scheidungsfolge einen zusätzlichen Verfahrenswert verursacht, der die Gebühren in die Höhe treibt. Darüber hinaus dürfen Sie auf eine Ermäßigung des Verfahrenswertes für Ihr Scheidungsverfahren hoffen, wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen und dem Gericht nur den unabdingbar notwendigen Arbeitsaufwand auflasten. Nicht zuletzt verläuft Ihre Scheidung zügig und Sie haben die Chance, Ihr seelisches Gleichgewicht wesentlich schneller wiederzufinden, als wenn Sie sich vielleicht auf Jahre hinaus streitig auseinandersetzen.
Expertentipp: Vielleicht nehmen Sie sich Schauspieler Til Schweiger zum Vorbild. Er postete eine Fotografie mit seiner Exfrau mit der Bildunterschrift: „1994, Wien, mit der Mutter meiner geliebten Kinder. Danke dir!!!“. Er brachte damit zum Ausdruck, dass er die gemeinsamen Ehejahre als Geschenk betrachtete und die wohl unvermeidliche Trennung so akzeptierte, wie es die Gegebenheiten eben vorgegeben hatten.
Ihre Scheidung wird nicht völlig umsonst vonstattengehen. Klären Sie frühzeitig, wie Sie die Scheidungskosten bezahlen. Sie haben folgende Optionen:
Es wird Ihnen helfen, Ihre Trennung anhand einer Checkliste vorzubereiten. Dabei geht es nicht darum, dass jeder Aspekt für Ihre Situation zutrifft. Wichtig ist nur, dass Sie die Vielzahl in Betracht kommender Aspekte Ihrer Trennung in Ihre Überlegungen einbeziehen und klären, inwieweit ein Aspekt für Sie relevant ist oder nicht.
Die Trennung von Ehepartner ist so gut wie immer eine Herausforderung. Möchten Sie diese Herausforderungen meistern, sollten Sie sachlich und strategisch denken. Ihre Emotionen sind die denkbar schlechtesten Ratgeber.
Geschrieben von: Volker Beeden