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On­line-Schei­dung

Bild: Online-Scheidung

Was soll­ten Sie wis­sen, wenn Sie die Schei­dung on­line ein­lei­ten?

Gerne wird behauptet, die Justiz hinke der technischen Entwicklung hinterher. Diese Einschätzung mag richtig sein. Dennoch hat mittlerweile das Internet großen Einfluss darauf, wie Sie zu Ihrem Recht kommen. Möchten Sie sich scheiden lassen, können Sie Ihre Scheidung zumindest online in die Wege leiten, wenn auch nicht direkt bei Gericht online beantragen. Auf jeden Fall profitieren Sie davon, dass die Online-Scheidung Türen öffnet, die es Ihnen erleichtern, Ihre Scheidung komfortabel auf den Weg zu bringen.

Kur­ze Zu­sam­men­fas­sung

  • Mit der Scheidung online sparen Sie Zeit, Nerven und Geld. Sie brauchen nur zum tatsächlichen Gerichtstermin persönlich erscheinen.
  • Ihr Vorteil liegt darin, dass Sie Ihren Rechtsanwalt nicht mehr in seiner Kanzlei aufsuchen müssen, wenn Sie dies nicht wollen oder können. Vielmehr kommunizieren Sie direkt über das Internet mit der Kanzlei.
  • Sofern Sie sich über einen Scheidungsservice an einen Rechtsanwalt verweisen lassen, übernimmt der Scheidungsservice sämtliche Vorarbeiten, damit der Rechtsanwalt Ihr Scheidungsverfahren direkt in die Wege leiten kann.

Prak­ti­sche Tipps für Sie

Tipp 1: Kostenermäßigung durch einvernehmliche Scheidung
Die Scheidung online führt vornehmlich bei der einvernehmlichen Scheidung zu einer erheblichen Kostenersparnis, da Sie auf die gerichtliche Regelung eventueller Scheidungsfolgen verzichten. Auch sind die Gerichte vielfach bereit, den Verfahrenswert für Ihr Scheidungsverfahren entsprechend zu ermäßigen.

Tipp 2: Scheidung aus dem Ausland
Wenn Sie als deutsche Staatsangehörige im Ausland leben und sich wegen des für Sie günstigeren Scheidungsrechts in Deutschland scheiden lassen wollen, brauchen Sie nicht eigens nach Deutschland zu fahren, nur um in Deutschland einen Rechtsanwalt aufzusuchen und mit Ihrem Scheidungsverfahren zu beauftragen.

Tipp 3: Neben der einvernehmlichen Scheidung eine Scheidungsfolgenvereinbarung erstellen
Um eine streitige Scheidung zu vermeiden, sollten Sie von vornherein strategisch so denken und sich so verhalten, dass Sie sich einvernehmlich scheiden lassen und eventuelle Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung regeln können.Nur so erreichen Sie, dass Ihre Scheidung so kostengünstig und zügig wie möglich verläuft.

Wie lei­te ich die her­kömm­li­che Schei­dung in die We­ge?

Damit Sie die Vorteile einer Scheidung online besser erkennen, sollten Sie wissen, wie Scheidungen herkömmlicherweise in die Wege geleitet werden. Also, um die Scheidung beim Familiengericht zu beantragen, benötigen Sie einen Rechtsanwalt. Ihre erste Aufgabe besteht somit darin, den richtigen Rechtsanwalt zu finden. Da sich Rechtsanwälte aber nicht in jedem Rechtsgebiet gleichermaßen gut auskennen, kommt es zusätzlich darauf an, auch den richtigen Rechtsanwalt zu finden, der sich in Scheidungsverfahren betätigt und entsprechende Erfahrungen und Kompetenzen hat. Herkömmlicherweise hätten Sie jetzt also die Aufgabe, sich anhand von Empfehlungen Ihres Bekanntenkreises oder anhand einer Internetrecherche auf die Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt zu machen. Wenn Sie Glück haben, werden Sie vielleicht fündig. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie den für Ihr Scheidungsverfahren idealen Anwalt finden, dürfte eher gering sein. Sie können allerdings jederzeit den Anwalt wechseln.
Um diesen Anwalt zu finden, müssen Sie einen gewissen Aufwand betreiben. Sie müssen recherchieren, prüfen, überlegen und sich irgendwann entscheiden. Da Sie meist die Kompetenzen eines Rechtsanwalts kaum einschätzen können, haben Sie vielleicht die Qual der Wahl unter einer Vielzahl potentieller Rechtsanwälte. Haben Sie sich dann irgendwie für einen Rechtsanwalt entschieden, müssen Sie mit dessen Büro einen Termin vereinbaren, sich möglicherweise Urlaub nehmen und den Anwalt in seiner Kanzlei vor Ort aufsuchen. Im ungünstigsten Fall müssen Sie gleich mehrere Termine wahrnehmen. Letzten Endes ist der logistische Aufwand relativ groß. Mit der Online-Scheidung ersparen Sie sich diese Aufgaben weitestgehend. Wir erklären, warum.

Was zeich­net die On­line-Schei­dung aus?

Bei der Online-Scheidung haben Sie den Vorteil, dass Sie zunächst nicht auf persönliche Besuche in der Rechtsanwaltskanzlei angewiesen sind. Sie kommunizieren mit Ihrem Anwalt vorwiegend online. So starten Sie Ihre Initiative damit, dass Sie das auf der Website des Anwalts vorgehaltene Scheidungsformular mit Ihren persönlichen Daten ausfüllen und dieses Formular online an den Anwalt zurückschicken. Vorteilhaft ist, dass Sie diese Aufgabe genau dann erledigen können, wenn Sie die Zeit und vor allem die Muße dafür haben, sich mit dem für Sie vielleicht leidigen Thema Ihrer Scheidung zu beschäftigen. Sie sind nicht auf die Bürozeiten der Anwaltskanzlei angewiesen. Natürlich können Sie mit Ihrem Anwalt auch telefonieren, sich vielleicht per Videoschaltung unterhalten oder den Anwalt in der Kanzlei aufsuchen. Es bleibt Ihre Entscheidung, wie Sie die Kommunikation führen. Das, was Sie online erledigen können, sollten Sie natürlich online auch erledigen.

Worin liegt der technische Unterschied der Scheidung online zuR herkömmlichen Scheidung? 

Die Scheidung online verläuft im Ergebnis genauso wie eine herkömmliche Scheidung auch. Bei der Online-Scheidung brauchen Sie jedoch keinen Anwalt in der Kanzlei aufzusuchen. Vielmehr stellen Sie Ihren Scheidungsantrag online und kommunizieren, wenn Sie so wollen, ausschließlich fernmündlich mit Ihrem Anwalt.

Kann ich mich an einen kompetenten Rechtsanwalt vermitteln lassen?

Möchten Sie den richtigen Rechtsanwalt mit Ihrem Scheidungsverfahren beauftragen, können Sie auch die Dienste eines Scheidungsservice in Anspruch nehmen. Ein Scheidungsservice arbeitet mit im Familienrecht und Scheidungsrecht erfahrenen Anwälten zusammen, die sich in vielen Verfahren bewährt und sich durch Engagement, Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit als die idealen Partner ausgezeichnet haben. Wenn Sie die Vermittlungsdienste eines Scheidungsservice in Anspruch nehmen, sind Sie also sozusagen direkt an der richtigen Adresse. Sie ersparen sich die mühevolle Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt und wissen sofort, woran Sie sind.

Expertentipp: Ein Scheidungsservice übernimmt für Sie die Vorbereitung Ihres Scheidungsverfahrens. Sie füllen einfach das Scheidungsformular online aus und schicken es nebst den notwendigen Scheidungsunterlagen per E-Mail oder per Post oder Telefax an den Scheidungsservice. Der Scheidungsservice wird Sie dabei begleiten, alles, was notwendig ist, zu erledigen. Sobald alle Unterlagen vorliegen, werden die Unterlagen Ihrem Anwalt zur Verfügung gestellt.

Kann ich mein Scheidungsverfahren nachverfolgen?

Das Internet öffnet die Möglichkeit, dass Sie alle Unterlagen, die mit Ihrem Scheidungsverfahren zusammenhängen, in einer Webakte online bei Ihrem Anwalt einsehen können. Ihre Webakte ist natürlich durch ein Passwort geschützt und für dritte Person nicht einsehbar. Jedes Schriftstück, das vom Gericht kommt oder das Ihr Anwalt an das Gericht schickt, ist in dieser Webakte für Sie hinterlegt. Sie können Tag und Nacht, wann immer Sie wollen, darauf Zugriff nehmen. Sie können sich jederzeit über den Stand Ihrer Scheidung informieren. Sie sind nicht darauf angewiesen, die Kanzlei des Anwalts aufzusuchen.

Wie geht mei­ne Schei­dung on­line von­stat­ten?

Haben Sie sich über einen Scheidungsservice an einen Rechtsanwalt verweisen lassen, erteilen Sie dem Anwalt nur noch eine Vollmacht, damit er für Sie tätig werden kann. Online übermitteln Sie die für Ihr Scheidungsverfahrens notwendigen Scheidungsunterlagen. Als Scheidungsunterlage ist vornehmlich die Kopie Ihrer Heiratsurkunde relevant. Ob noch weitere Unterlagen notwendig sind, teilt Ihnen der Anwalt mit, wenn er Ihre familiären Verhältnisse kennt. 
Selbstverständlich informiert Sie Ihr Anwalt auch über die voraussichtlichen Scheidungskosten. Sie können mit Ihrem Anwalt besprechen, wie Sie die Verfahrenskosten bezahlen. Entweder zahlen Sie selbst, vereinbaren mit Ihrem Anwalt bestenfalls eine Teilzahlungsvereinbarung, fordern Ihren Ehepartner auf, Ihnen einen Prozesskostenvorschuß zu zahlen oder beantragen bei geringem Einkommen staatliche Verfahrenskostenhilfe.
Sobald dem Anwalt alle notwendigen Unterlagen vorliegen, kann er Ihren Scheidungsantrag fertigen. Er wird den fertigen Antrag dann beim örtlich für Sie zuständigen Familiengericht einreichen. Sobald der Antrag bei Gericht vorliegt, wird die Gerichtskasse eine Gebührenrechnung übersenden. Diese Gebührenrechnung sollten Sie umgehend bezahlen. Sobald Sie die Gebührenrechnung bezahlt haben, wird das Familiengericht Ihren Scheidungsantrag Ihrem Ehepartner amtlich zustellen und ihn/sie auffordern, dazu Stellung zu nehmen. Außerdem wird der Anwalt für seine Arbeit eine Vorschussrechnung erstellen, die Sie gleichfalls bezahlen sollten.

Expertentipp: Wie das Scheidungsverfahren abläuft, hängt davon ab, ob Sie im Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner die einvernehmliche Scheidung anstreben oder ob Ihre Scheidung streitig verläuft. Sind Sie sich mit Ihrem Ehepartner einig, dass Sie geschieden werden wollen, genügt es, wenn Sie den Scheidungsantrag stellen und Ihr Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag zustimmt. Ihr Ehepartner benötigt dann keinen eigenen Rechtsanwalt. Haben Sie jedoch den Wunsch, die eine oder andere Scheidungsfolge gerichtlich verhandeln und durch den Richter entscheiden zu lassen, verläuft Ihre Scheidung streitig. Dann benötigt auch Ihr Ehepartner einen eigenen Rechtsanwalt, für den er selbst die Gebühren entrichten muss.

Ver­läuft der Schei­dungs­ter­min vor Ge­richt gleich­falls on­line?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Familienrichter beide Ehepartner persönlich anhören muss. Zu diesem Zweck bestimmt der Richter einen mündlichen Scheidungstermin und lädt beide Ehepartner zum Termin. Sie müssen also persönlich im Termin in Anwesenheit Ihres Rechtsanwalts erscheinen. Dort müssen Sie dem Richter die Frage beantworten, ob Sie geschieden werden wollen. Sie können Ihre Antwort auf ein einfaches „Ja“ beschränken. Diese Antwort ist aber so wichtig, dass Sie diese Antwort nur persönlich geben können. Im Scheidungstermin werden Sie von Ihrem Anwalt begleitet. In begründeten Fällen kann es ausnahmsweise so sein, dass ein Ehepartner nicht persönlich im Termin erscheinen muss. In welchem Fall dieses möglich ist, entscheidet der Richter. In Betracht kommt beispielsweise, dass ein Ehegatte dem Termin zur persönlichen Anhörung mehrfach unentschuldigt fernbleibt und auch die zwangsweise Vorführung durch die Polizei wiederholt gescheitert ist.

Ist die On­line-Schei­dung über­haupt er­laubt?

Es gibt nichts, was aus rechtlicher Sicht gegen die Online-Scheidung spricht. Es ist ausschließlich Ihre Entscheidung, wenn Sie Ihren Rechtsanwalt online über das Internet beauftragen. Schließlich ändern Sie nichts an dem vom Gesetz vorgesehenen Weg eines Scheidungsverfahrens. In diesem Sinne urteilte auch das Oberlandesgericht Hamm (Az. 4 U 162/12), dass die Werbung eines Rechtsanwalts „Scheidung online - spart Zeit, Nerven und Geld“ nicht zu beanstanden sei, sofern der Anwalt darüber informiert, aus welchen Gründen diese Aussage zutrifft. Die Aussage ist deshalb zutreffend:

  • Sie sparen Zeit, indem Sie den Anwalt nicht mehr unbedingt in seiner Kanzlei aufsuchen müssen, sondern Ihren Scheidungsantrag auch online über das Internet in die Wege leiten können. Haben Sie Fragen, können Sie elektronisch mit dem Anwalt kommunizieren und sind nicht mehr auf persönliche Besprechungstermine in der Kanzlei angewiesen.
  • Sie sparen Geld, indem Sie für die Online-Scheidung, die vornehmlich bei der einvernehmlichen Scheidung Ihren entscheidenden Vorteil ausspielt, nur einen einzigen Rechtsanwalt benötigen. Darüber hinaus belohnen die Gerichte Ihre Entscheidung, sich einvernehmlich scheiden zu lassen, indem sie den Verfahrenswert für Ihr Scheidungsverfahren um bis zu 20 - 30 % ermäßigen. Sie zahlen dadurch erheblich weniger Gebühren für die Gerichtskasse und Ihren Anwalt.
  • Sie sparen Nerven, indem Sie keine Scheu davor zu haben brauchen, einen Rechtsanwalt kontaktieren und persönlich aufsuchen zu müssen und vornehmlich bei der einvernehmlichen Scheidung die mit vielen Scheidungen oft einhergehenden Schlammschlachten vermeiden.

Ha­be ich auch bei der Schei­dung on­line An­spruch auf Ver­fah­rens­kos­ten­hil­fe?

Sie haben selbstverständlich auch bei der Scheidung online Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe. Ihr Scheidungsservice oder Ihr Rechtsanwalt halten dafür das notwendige amtliche Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe“ für Sie bereit. Sie müssen dieses Formular mit Ihren persönlichen Angaben ausfüllen. Im einfachsten Fall stellt der Rechtsanwalt Ihren Scheidungsantrag direkt in Verbindung mit Ihrem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe. Wird Ihr Antrag auf Verfahrenskostenhilfe vom Gericht bewilligt, wird anschließend Ihr Scheidungsverfahren in Gang gesetzt. Die Verfahrenskostenhilfe führt dazu, dass Sie entweder überhaupt keine Gebühren für Ihr Scheidungsverfahren zahlen müssen oder, wenn Sie eine gewisse Einkommensgrenze erreichen, die von der Gerichtskasse verauslagten Gebühren ratenweise an die Gerichtskasse erstatten.

Ver­fahrens­kosten­hilfe (VKH)

Ver­fah­rens­kos­ten­hil­fe (VKH)

Wer ein geringes Einkommen hat, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe bezieht, kann VKH in Anspruch nehmen. Das müssen Sie beachten!

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Hat die Schei­dung on­line auch Nach­tei­le?

Wenn Sie Ihren Scheidungsantrag online in die Wege leiten, genießen Sie die Vorteile, die wir zuvor beschrieben haben. Nachteile könnten Sie allenfalls darin sehen, dass Sie sich mit Ihrem Computer beschäftigen und E-Mails verfassen und lesen müssen. Wenn Sie aber den persönlichen direkten Kontakt mit Ihrem Rechtsanwalt scheuen, ist der Umstand, dass Sie online kommunizieren, nicht unbedingt ein Nachteil. Sollten Sie die persönliche Kommunikation für wünschenswert und erforderlich erhalten, können Sie jederzeit mit Ihrem Anwalt persönlich in Kontakt treten.

Aus­blick

Alles, was modern und neu ist, wird meist kritisch beleuchtet. Das ist gut so. Wenn Sie daraus die Erkenntnis gewinnen, dass das, was modern und neu ist, auch gut ist, besteht kein Grund, sich ein Angebot wie die Scheidung online nicht auch zu Nutze zu machen.

Glossar zum Artikel:

  • Wer die Scheidung zügig und vor allem kostengünstig abwickeln, aber dennoch auf die Regelung der Unterhaltsansprüche nicht verzichten möchte, kann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung alle Rechte und Pflichten regeln, die mit der Scheidung einhergehen. Typischer Regelungspunkt ist der Ehegattenunterhalt sowie der Kindesunterhalt.

Geschrieben von: Volker Beeden

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