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Tren­nung und Schei­dung im Al­ter

Bild: Trennung und Scheidung im Alter

Wann Sie die­sen Schritt wa­gen soll­ten

Man ist nie zu alt. Auch dann nicht, wenn die Trennung vom Ehepartner als die einzig denkbare Lösung erscheint. Ob Trennung und Scheidung im Alter Chancen auf ein glücklicheres Leben eröffnen oder den finanziellen Ruin bedeuten, müssen Sie letztlich für sich selbst entscheiden. Wenn Sie sich eine Meinung bilden möchten, sollten Sie wissen, wie Sie mit dem Thema umgehen. Einige unserer Tipps könnten für Ihre Entscheidungsfindung nützlich sein.

Kur­ze Zu­sam­men­fas­sung

  • Gründe, sich im Alter scheiden zu lassen, bestehen darin, dass Scheidungen infolge des Wertewandels in der Gesellschaft kein Tabu mehr sind, Menschen ihre Midlife-Crisis ausleben wollen und die steigende Lebenserwartung mehr Freiheiten lässt als früher.
  • Wenn Sie sich trotz Ihres Alters trennen und scheiden lassen wollen, müssen Sie sich im Klaren sein, was auf Sie zukommt. Sie müssen Trennung und Scheidung emotional und wirtschaftlich verkraften und organisatorisch umsetzen können.
  • Sie müssen sich der Aufgabe stellen, Ihren Partner und Ihre Kinder über Ihre Absichten aufzuklären. Suchen Sie das offene Gespräch mit allen Beteiligten.

Prak­ti­sche Tipps für Sie

Tipp 1: Wollen Sie die Scheidung verhindern?
Sie oder Ihr Ehepartner können die Scheidung vorläufig verhindern, wenn es möglich ist, sich aufgrund der Lebensumstände auf einen Härtefall zu berufen.

Tipp 2: Lebensplanung im Blick behalten
Achten Sie darauf, finanziell abgesichert zu sein. Liegt ein Ehevertrag vor? Haben Sie einen Überblick bezüglich Ehegattenunterhalt und Versorgungsausgleich?

Tipp 3: Trennung in der Ehewohnung
Es ist möglich, die Trennung zu vollziehen, ohne dass einer der Partner auszieht. Sie können sogar das Trennungsjahr in den gleichen vier Wänden absolvieren. Hierbei ist allerdings wichtig, dass jeder für seinen eigenen Haushalt verantwortlich ist und eine Trennung von "Tisch und Bett" eingehalten wird.

Was sind die Grün­de, dass sich Part­ner auch im Al­ter noch schei­den las­sen?

Wir werden immer älter. Viele sind auch im Alter noch recht rüstig. Da liegt es nahe, dass die Aktivitäten auch das Zusammenleben mit dem Partner auf die Probe stellen. Wenn man dann noch den Wertewandel in der Gesellschaft hinzunimmt, lässt sich vieles erklären. In einer Studie der Bowling-Green-University in Ohio wurden eine Reihe von Ursachen festgestellt. In den USA wird der Trend, sich im betagten Alter scheiden zu lassen, als „gray divorce“ (graue Scheidung) bezeichnet.

  • Die Scheidung wird heute weniger sozial geächtet als früher und gehört zum Leben einfach dazu. Scheidung ist kein Makel, kein Tabu mehr.
  • Sind die Kinder erstmal aus dem Haus, löst sich das Gefühl auf, den Kindern verpflichtet zu sein. Ein bislang wichtiger Lebensinhalt entfällt. Partner stellen fest, dass sie ihre Verbindung eigentlich nur wegen der Kinder aufrechterhalten haben. Sie suchen sich neue Lebensaufgaben, bei denen es für den Partner keinen Platz mehr gibt. Sie haben sich im Laufe der langen Jahre Ihrer Ehe schlicht entfremdet.
  • Auch das Verhältnis der Menschen zur Religion ist ein wichtiger Faktor. Während früher die Ehe allein aus religiösen Gründen als unauflöslich betrachtet wurde, denken die Menschen heute liberaler.
  • Vorwiegend Männer, zunehmend sicherlich aber auch Frauen, erliegen der Midlife-Crisis. Sie fragen sich, was sie vom Leben noch erwarten dürfen und wollen es frei nach dem Titel von Udo Jürgens (Chansonier 1934 – 2014) "Mit 66 Jahren" noch einmal so richtig wissen.
  • Während früher vornehmlich Männer die Scheidung einreichten, sind auch heute immer mehr Frauen erwerbstätig und damit wirtschaftlich vom Ehemann unabhängiger. Dies beeinflusse die Scheidungsbereitschaft auch der Frauen.
  • Menschen sind nicht mehr wie früher bereit, die Ehe als ewiges Schicksal zu empfinden und Eheprobleme geduldig, teils selbstaufopfernd hinzunehmen.
  • Infolge der steigenden Lebenserwartung sei es unwahrscheinlicher als früher, dass der Tod des Partners die Ehe beendet. Heutzutage müsse eine Ehe schlicht länger dauern, um sagen zu können: „Bis der Tod uns scheidet“.
  • Rein statistisch sei es wohl auch so, dass Partner, die sich im Alter scheiden lassen und eine neue Beziehung eingehen, sich vom neuen Partner oft wieder trennen. Offensichtlich wird es im Alltag schwieriger, eine dauerhafte neue Beziehung zu leben. Man ist im Alter nicht mehr so „kompatibel“.

Wie pa­cke ich die Tren­nung am bes­ten an?

Die Entscheidung, sich nach langen Ehejahren vom Partner zu trennen oder sich gar scheiden zu lassen, sollte das Ergebnis einer durchdachten Entscheidungsfindung sein. Kurzschlusshandlungen sollten Sie vermeiden. Sie müssen in der Lage sein, Ihre künftige Lebensplanung emotional und wirtschaftlich einschätzen zu können.

Verkraften Sie die Trennung emotional?

Möglicherweise ist Ihre emotionale Belastung nach der Trennung größer, als Sie gedacht haben. Vielleicht fallen Sie noch tiefer in ein seelisches Loch als zuvor. Vielleicht kommen Sie zu der Erkenntnis, dass das Zusammenleben mit Ihrem Partner doch nicht ganz so schlecht war, wie Sie es im gemeinsamen Haushalt empfunden haben. Vielleicht gestaltet sich das Leben allein oder mit einem neuen Partner gerade im Alter vielleicht doch schwieriger, als Sie es vermutet haben. Bedenken Sie, dass ein Zusammenleben über viele Jahre trotz alledem Gemeinsamkeiten schafft, Sie vielleicht vieles zusammen erlebt haben und ganz tief in Ihrem Innern doch enger miteinander verbunden sind, als Sie wahrhaben wollen. Solange man zusammenlebt, bleibt diese Erkenntnis oft verborgen. Sie offenbart sich erst, wenn man sich trennt und alleine lebt.

Können Sie mit der Einsamkeit umgehen?

Wenn Sie die Trennung nicht gerade wegen einem neuen Partner vollziehen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie sich nach der Trennung und Scheidung einsam und verlassen fühlen. Sie gehen jetzt allein durchs Leben, sind für den Partner nicht mehr da, kochen vielleicht nicht mehr füreinander, sitzen abends alleine vor dem Fernseher und wachen morgens alleine auf. Oft ist es so, dass Ehepaare ihr eheliches Band aus Gewohnheit aufrechterhalten, einfach aus dem Grund, weil sie vermeiden wollen, dass sie alleine durchs Leben gehen müssen.

Was machen Sie, wenn Sie alt und gebrechlich werden?

Vielleicht reißen Sie heute noch Bäume aus. Dennoch müssen Sie damit rechnen, dass Sie morgen oder übermorgen vielleicht krank und gebrechlich werden. Wer pflegt Sie dann? Ist der neue Lebenspartner wirklich bereit, Ihnen auch dann noch die Treue zu halten und sich für Sie vielleicht sogar aufopfernd zu bemühen? Sind Ihre Kinder in der Nähe und nach der Trennung bereit, sich um Sie zu kümmern? Trifft dies alles nicht zu, müssen Sie damit rechnen, dass Sie gerade bei Krankheit und Gebrechlichkeit auf sich alleine und damit auf fremde Hilfe angewiesen sind. Ein Partner hingegen, der Sie zeitlebens begleitet hat, wird sich eher moralisch und menschlich verpflichtet fühlen, Ihnen zur Seite zu stehen. Ihr Partner könnte sich als unverzichtbare moralische Stütze erweisen. Überlegen Sie genau, ob Sie auf dieses Kapital verzichten wollen.

Verfolgen Sie mit der Trennung und Scheidung konkrete Ziele?

Wollen Sie einfach etwas Neues ausprobieren, sollten Sie sich im Klaren sein, ob Sie sich eigens dafür von einem langjährigen Partner trennen wollen. Neue Ziele und neue Lebensperspektiven sind natürlich positiv. Vielleicht ist es aber besser, wenn Sie diese Ziele in Gemeinsamkeit mit Ihrem jetzigen Partner verfolgen. Vielleicht lässt er sich selbst genau dafür gleichfalls begeistern und Sie finden tatkräftige Unterstützung. Neue gemeinsame Ziele schaffen auch neue Gemeinsamkeiten. Auf jeden Fall sollten Sie vermeiden, sich irgendwelchen diffusen Zielen zuzuwenden, von denen Sie glauben, Sie könnten diese in Ihrer Ehe nicht erreichen.

Können Sie sich das Leben mit einem neuen Partner wirklich vorstellen?

Liegt der Grund für Ihre Trennungsabsichten darin, dass Sie einen neuen Partner gefunden haben, müssen Sie sich sicher sein, dass das Leben mit diesem neuen Partner eine wirkliche Perspektive für Sie darstellt. Sind Sie im fortgeschrittenen Alter, ist es erfahrungsgemäß schwieriger, seine Lebensgewohnheiten mit den Lebensgewohnheiten eines anderen Menschen zu koordinieren. Sie müssen bereit sein, den anderen so zu akzeptieren, wie er ist. Auch Ihr neuer Partner muss Sie so akzeptieren, wie Sie sind. Ob dies wirklich der Fall ist, stellt sich wohl erst im Laufe des Zusammenlebens heraus. Wenn Sie dann Ihren früheren Partner zurückgelassen haben, kommt es darauf an, dass Sie die Trennung emotional und mental so überzeugend vollzogen haben, dass Sie überhaupt in der Lage sind, eine neue Beziehung so zu führen, dass sie Bestand hat. Ihre Entscheidung, sich zu trennen, wäre eine schlechte Entscheidung, wenn Sie nach einiger Zeit das Gefühl haben, dass vielleicht alles doch gar nicht so schlecht war, wie Sie es damals empfunden haben.

Können Sie einen neuen Haushalt wirklich organisieren?

Bedenken Sie, dass Sie nach einer Trennung wahrscheinlich völlig neu anfangen müssen. Sie ziehen aus der bislang gemeinsam genutzten Ehewohnung aus und müssen sich einen neuen eigenständigen Hausstand begründen. Dies ist mit hohen organisatorischen Aufwendungen verbunden. Sie müssen Ihre neue Wohnung neu einrichten, benötigen Möbel, Geschirr und müssen alles so gestalten, dass Sie sich zumindest so wohlfühlen wie in Ihrer früheren Wohnung. Umzug und Aufwand dafür können sehr belastend sein.

Verkraften Sie die Trennung wirtschaftlich?

Es ist alles andere als eine Schwarzmalerei, dass im Alter geschiedene Ehepaare allzu oft feststellen, dass sie beide wirtschaftlich betrachtet zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel haben. Vor allem dann, wenn ein Ehepartner in der Ehe vorwiegend das Geld verdient und der andere Kinder und Haushalt betreut hat, besteht die Konsequenz darin, dass der wirtschaftlich bessergestellte Ehegatte dem anderen im Trennungsjahr Trennungsunterhalt und anschließend Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich schuldet. Alles wird faktisch geteilt. Haben Sie beispielsweise während der Ehe Aktiengewinne in der Höhe von rund 100.000 EUR erzielt, dürfen Sie Ihrem Ehepartner 50.000 EUR davon als Zugewinnausgleich abtreten. Haben Sie Rentenanwartschaften erworben, dürfen Sie die Hälfte davon an Ihren Ehepartner übertragen, sofern dieser selbst keine oder weniger eigene Anwartschaften erwerben konnte.

Expertentipp: Sind Sie geschieden, haben Sie keinen Anspruch auf Witwenrente. Sie werden lediglich über den Versorgungsausgleich an den Rentenanwartschaften Ihres Ehepartners beteiligt. Hinzu kommt, dass Sie Ihre ursprünglich erwirtschaftete Rente nicht mehr in voller Höhe ausgezahlt bekommen, wenn Ihr Ehepartner nach einigen Jahren verstirbt. Sie bleiben auf Ihrer durch den Versorgungsausgleich gekürzten Rente sitzen.

Ziehen Sie folgende Bedenken mit in Ihre Entscheidung ein:

  • In jungen Jahren können Sie sich auf eine neue Lebensplanung meist problemlos einstellen. Im Alter, auch wenn Sie noch kurze Zeit berufstätig sind, ist es bedeutend schwieriger, so vorzusorgen, dass sich beide Ehepartner im Alter angemessen versorgen lassen. Das, was vorher für die gemeinsame Lebensführung eingeplant war, muss nun untereinander aufgeteilt werden.
  • Lassen Sie sich scheiden, müssen Sie sich eigenständig versichern. Sie zahlen eigene Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung, während Sie womöglich vorher familienversichert waren. Sie benötigen eine eigene private Haftpflichtversicherung. Den Schadensfreiheitsrabatt in der Kfz-Versicherung kann nur einer behalten.
  • Haben Sie Ihr Wohnhaus gemeinsam finanziert, müssen Sie eine Lösung finden, wem das Haus künftig gehören soll und wer den Kapitaldienst für das Bankdarlehen übernimmt. Im ungünstigsten Fall müssen Sie das Haus verkaufen. Gerade dann, wenn Sie viele Eigenleistungen in das Haus investiert haben, müssen Sie mit Wertverlusten berechnen.

Wie sa­ge ich es mei­nem Part­ner?

Oft sind unnachgiebige Streitigkeiten und gegenseitige Beleidigungen oder Demütigungen Grund für eine Trennung. Sie sollten sich überlegen, ob Sie die Situation vielleicht doch irgendwie bewältigen können, Ihren Frust oder Ärger aussitzen oder ob Sie die Gegebenheiten zum Anlass nehmen, die Trennung zu vollziehen. Wenn Sie sich im Streit trennen, ist Ihre Trennung jedenfalls offensichtlich. Gibt es hierfür keinen derartigen Anlass, müssen Sie sich darauf einstellen, dass Sie Ihre Trennungsabsicht Ihrem Partner und Ihren Kindern irgendwie beibringen müssen. Wichtig ist dann, dass Sie Ihrem Partner erklären, wie er sein künftiges Leben in finanzieller Hinsicht absichern kann. Hat der Partner das Gefühl, dass er finanziell den Boden unter den Füßen verliert, wird er in seiner Verzweiflung anders reagieren, als wenn er weiß, dass Sie ihm gegebenenfalls Unterhalt zahlen, die Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen oder ihm einen Teil Ihres Vermögens überlassen.

Gewissheit ist die Grundlage, nach der die menschlichen Gefühle verlangen.

Honoré de Balzac (1799 - 1850)

Wie sa­ge ich es mei­nen Kin­dern?

Kinder haben meist wenig Verständnis dafür, dass sich ihre Eltern nach langen Ehejahren im Alter noch scheiden lassen wollen. Wenn Sie dennoch keine Perspektive in Ihrer Ehe sehen, gibt es natürlich keinen anderen Weg, als die Trennung. Entweder suchen Sie das offene Gespräch mit den Kindern oder Sie ziehen klammheimlich über Nacht aus und konfrontieren Ihre Familie mit den Tatsachen. Rechnen Sie jedenfalls damit, dass Ihre Kinder Ihre Trennung zum Anlass nehmen, ihr Verhältnis zu Ihnen zu überdenken. Ihre Kinder werden Sie vielleicht meiden, wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie die Trennung verschuldet haben. Kinder betrachten ihre Eltern oft als Einheit, die sie als unauflösbar halten. Derjenige Elternteil, der diese Einheit löst, wird als verantwortungslos und eigennützig verurteilt.

Kann mein Ehe­part­ner die Schei­dung ver­hin­dern?

Ihr Ehepartner kann die Scheidung verhindern, wenn er sich auf die Härteklausel des § 1568 BGB beruft. Danach soll die Ehe „nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe für den Ehepartner, der sie ablehnt, aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung Ihrer Belange ausnahmsweise geboten erscheint“. Gründe, die einen Härtefall rechtfertigen, braucht das Familiengericht nur zu berücksichtigen, wenn der Ehepartner, der die Scheidung ablehnt, sie ausdrücklich in das Verfahren einbringt.

Expertentipp: Das OLG Stuttgart (Az. 18 UF 519/01) lehnte den Scheidungsantrag einer 81-jährigen Ehefrau nach 58 Ehejahren ab. Der Ehemann war 85 Jahre alt, teils gelähmt und pflegebedürftig und verweigerte aus religiösen Gründen seine Zustimmung zur Scheidung. Da die Scheidung aufgrund dieser außergewöhnlichen Umstände für den alten und schwerkranken Mann eine unzumutbare Härte dargestellt hätte, sei ihm die Scheidung in seinen letzten Lebensjahren nicht zuzumuten gewesen.

In einer Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein (Az. 15 UF 85/05) wurde der Scheidungsantrag abgewiesen, weil die Ehepartnerin suizidgefährdet und eine ausreichende medizinische Versorgung nicht gewährleistet war. Zwar reiche die Suiziddrohung alleine nicht aus, solange ein Partner seine seelischen Reaktionen noch irgendwie steuern könne. Werde das Steuerungsvermögen aber erheblich beeinträchtigt, komme eine Scheidung so lange nicht in Betracht, bis die ausreichende medizinische Betreuung gesichert sei.

Gibt es Al­ter­na­ti­ven zur Tren­nung und Schei­dung?

Sie können sich trennen, müssen sich aber nicht scheiden lassen. Es gibt keine Scheidungspflicht. Sie können auch innerhalb Ihrer Ehewohnung getrennt leben, wenn die Wohnung groß genug ist und Sie die Räumlichkeiten untereinander aufteilen. Wenn es wirklich sein muss, können Sie sich in der Nutzung von Küche und Bad absprechen. Jeder geht dann eigene Wege, braucht auf den anderen keine allzu große Rücksicht mehr zu nehmen. Sie brauchen nicht mehr mitzuteilen, was Sie am Tag tun oder lassen, dürfen aber auch nicht mehr erwarten, dass Ihr Partner Sie noch länger in sein Leben einbezieht. Ihr Vorteil besteht letztlich darin, dass Sie infolge dessen, dass Sie in der gemeinsamen Wohnung zusammenleben, Kosten sparen und nicht den Aufwand betreiben müssen, als wenn Sie sich trennen und einen eigenen Haushalt begründen müssen.

Aus­blick

Vielleicht sehen Sie in der Trennung und Scheidung wirklich die Ultima Ratio. Egal wie es ist: Sie müssen wissen, auf was Sie sich einlassen. Sie müssen wissen, wie Sie künftig leben wollen und Sie müssen wissen, wie Sie künftig Ihren Lebensunterhalt gewährleisten.

Glossar zum Artikel:

  • Nach der Scheidung ist der Ehegatte für den eigenen Lebensunterhalt selbst verantwortlich. Das Gesetz stellt den Grundsatz der Eigenverantwortung in den Vordergrund. Nur im Ausnahmefall hat der bedürftige Ehegatte, der wegen der Betreuung eines Kindes, Alter, Krankheit oder Gebrechen, Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung oder Erwerbslosigkeit bedürftig ist und sich nicht selbst unterhalten kann, Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt (§§ 1570 ff BGB). Zusätzlich kennt das Gesetz den Aufstockungsunterhalt sowie den Unterhalt aus Billigkeitsgründen.
  • Zum Zugewinn gehört jeglicher Vermögenszuwachs während der Ehe. Wird die Ehe geschieden findet ein Zugewinnausgleich (Aufteilung des Vermögens) zwischen den Ehepartnern statt, die sofern nicht anders vereinbart, in einer Zugewinngemeinschaft leben.
  • Eine der Voraussetzungen für das Trennungsjahr ist die "Trennung von Tisch und Bett": Eheleute müssen demnach getrennt voneinander wirtschaften, einen eigenen Haushalt führen, getrennt voneinander schlafen und keine sexuelle Beziehung mehr zueinander unterhalten.

Geschrieben von: Volker Beeden

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