Papa, Mama, Bäumchen, wechselt euch. Das Wechselmodell beschreibt die Situation, in der sich die Elternteile in der Betreuung des gemeinsamen Kindes regelmäßig abwechseln und das Kind in etwa gleichen zeitlichen Abständen in ihrem eigenen Haushalt betreuen. Als Modell der Kinderbetreuung hat es zwei Facetten. Sie können es als Chance begreifen, Ihr eigenes Leben nach eigenen Interessen zu gestalten oder, wenn Ihr Ex-Partners das Kind gleichermaßen betreuen möchte, als einen Angriff, gegen den Sie glauben, sich verteidigen zu müssen. Wie auch immer: Es geht um Ihr gemeinsames Kind. Dies ist allein Grund genug, sich mit dem Wechselmodell auseinanderzusetzen.
Tipp 1: Wägen Sie Vor- und Nachteile ab
Die Vorteile des Wechselmodells liegen darin, dass das Kind mit beiden Elternteilen gleichermaßen Umgang hat und Sie als eigentlich betreuender Elternteil Ihr Leben großzügiger gestalten können. Die Nachteile bestehen darin, dass Sie sich organisatorisch verstärkt aufeinander einstellen und in der Lage sein müssen, den Aufenthalt des Kindes in Ihrem Haushalt zu organisieren.
Tipp 2: Prüfen Sie, ob die richtigen Voraussetzungen bestehen
Voraussetzung ist, dass Sie und Ihr Ex-Partner in der Lage sind, miteinander vernünftig zu sprechen und die wechselseitige Betreuung zu koordinieren und organisieren.
Tipp 3: Versuchen Sie eine einvernehmliche Lösung zu finden
Liegen Sie miteinander im Streit, können Sie den Wunsch des anderen Elternteils nach einem Wechselmodell nicht verweigern. Umgekehrt können Sie ihn/sie nicht zu einem Wechselmodell zwingen, wenn er/sie dies nicht möchte.
Geht es um die Kinderbetreuung nach Trennung und Scheidung der Eltern, steht meist das traditionelle Familienbild im Vordergrund. Danach betreut vorwiegend die Mutter das Kind in ihrem Haushalt, während der Vater Barunterhalt leistet und auf ein zeitlich begrenztes Umgangsrecht angewiesen ist. Oft ist er damit auch zufrieden. Dieses traditionelle Bild der Hausfrauenehe passt aber nicht mehr so richtig in die Wirklichkeit. Frauen sind zunehmend berufstätig und wissen oft nicht, wie sie das Kind angemessen betreuen können. Männer wiederum sind daran interessiert, das Kind über das Umgangsrecht hinaus zeitlich intensiver zu betreuen. Das gemeinsame Sorgerecht für das Kind bleibt nach der Scheidung ohnehin fortbestehen, so dass beide Elternteile auch nach der Scheidung gleichermaßen für das Kind verantwortlich sind. Im Ergebnis läuft die Situation darauf hinaus, dass beide Elternteile das Kind zeitlich gleichermaßen betreuen. Dies ist die Geburtsstunde des Wechselmodells. Da das Gesetz keine zeitliche Einschränkung des Umgangsrechts vorsieht, gibt es keinen Grund, ein Wechselmodell vom Grundsatz her abzulehnen.
Interessenlage 1: Sie sind die Mutter und betreuen das Kind in Ihrem Haushalt. Ihr Ex-Partner möchte das Kind gleichermaßen betreuen und wünscht ein Wechselmodell.
Ihre Reaktion: Im Idealfall trifft der Wunsch Ihres Ex-Partners mit Ihrem Wunsch zusammen, Ihr Leben nach der Scheidung so freizügig zu gestalten, dass Sie das Kind nicht tagtäglich betreuen müssen und froh darüber sind, wenn sich auch der andere Elternteil für die Betreuung des Kindes engagiert. Vielleicht sind Sie berufstätig. Dann wäre die abwechselnde Betreuung des Kindes möglicherweise eine erhebliche Erleichterung für Ihren Alltag. Das Wechselmodell bietet dafür die geeignete Grundlage.
Ihre Reaktion: Der Lebensalltag geschiedener Ehepaare sieht leider oft anders aus. Sie möchten gerade nicht, dass Ihr geschiedener Partner das Kind gleichermaßen betreut. Ihr Interesse besteht darin, das Kind ausschließlich in Ihrem Haushalt zu betreuen und den anderen Elternteil auf ein zeitlich begrenztes Umgangsrecht zu verweisen. Sie haben also kein Interesse am Wechselmodell.
Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen.
Interessenlage 2: Sie betreuen das Kind in Ihrem Haushalt. Da Sie Ihren Lebensunterhalt selbst verdienen wollen oder müssen, möchten Sie wieder arbeiten und wünschen, dass sich auch Ihr geschiedener Ehegatte für die Betreuung des Kindes engagiert. Sie bestehen auf einem Wechselmodell.
Reaktion Ihres Ex-Partners: Im Idealfall geht Ihr Ex-Partner auf Ihre Wünsche ein und erklärt sich bereit, Ihr gemeinsames Kind im Wechselrhythmus zu betreuen.
Reaktion Ihres Ex-Partners: Ihr Ex-Partner ist nicht daran interessiert, sich zeitlich für das Kind zu engagieren und lehnt jede Art von Wechselmodell ab. Wenn überhaupt, ist er mit dem zeitlich begrenzten Umgangsrecht zufrieden.
Egal, wie Sie die Dinge betrachten. Es geht um das Wohl Ihres gemeinsamen Kindes. Ihre eigenen Bedürfnisse sind dem Kindeswohl unterzuordnen. Das Wechselmodell bietet dem Kind die Chance, auch nach der Scheidung der Eltern die persönliche Beziehung zu jedem Elternteil aufrechtzuerhalten. Es braucht sich nicht zu entscheiden, ausschließlich bei dem einen oder anderen Elternteil leben zu müssen und den anderen Elternteil nur im Rahmen des Umgangsrechts zu sehen. Das Kind hat die Chance, die Scheidung leichter zu verkraften. Hinzu kommt, dass auch Ihr Kind das Recht hat, mit jedem Elternteil Umgang zu pflegen und Sie als Elternteil die Pflicht haben, ihm diesen Umgang zu ermöglichen. Beim Wechselmodell teilen Sie sich die Verantwortung mit dem Partner. Sie schaffen sich möglicherweise persönliche Freiräume, die Sie für sich nutzen können. Sie beziehen den Partner in die Verantwortung für die Erziehung des Kindes ein. Der Partner übernimmt dadurch, dass er das Kind auch in seinem Haushalt betreut, auch eine finanzielle Verantwortung für das Kind. Schließlich muss er das Kind ernähren und unterhalten.
Die Nachteile eines Wechselmodells bestehen darin, dass Sie sich darauf einstellen müssen, dass Sie zum Beispiel bei einem 14-tägigen Betreuungsrhythmus Ihr Kind 14 Tage nicht sehen und dem anderen Elternteil vertrauen müssen, dass er das Kind ordnungsgemäß betreut. Es kann einen erheblichen organisatorischen Aufwand mit sich bringen, wenn Sie das Kind hin und her bringen und sich mit Ihrem Partner abstimmen müssen, wie Sie die wechselseitige Betreuung koordinieren und organisieren. Wenn Sie aber berücksichtigen, dass diese Probleme auch dann bestehen, wenn der andere Elternteil ein kurzzeitiges Umgangsrecht ausübt, könnte es durchaus sein, dass sich die Situation einfacher gestaltet, wenn von vornherein klar ist, dass beide Elternteile das Kind im regelmäßigen Rhythmus betreuen. Möglicherweise können Sie Ihre Lebensführung einfacher darauf einstellen.
Ist das Wechselmodell zwischen den Elternteilen streitig und wünscht ein Elternteil, dass der andere das Wechselmodell akzeptiert, stellt der Bundesgerichtshof darauf ab, dass die Eltern in der Lage sein müssen, miteinander zu sprechen und die wechselseitige Betreuung zu koordinieren und zu organisieren. Bekämpfen Sie sich bis aufs Messer, sind die Aussichten eher schlecht, ein solches Wechselmodell praktisch umzusetzen. Vor allem muss die wechselseitige Betreuung für das Kind zumutbar sein. Da es täglich Kindergarten oder Schule besuchen muss, muss es ihm zumutbar sein, Kindergarten und Schule auch vom Haushalt des anderen Elternteils zu besuchen.
Worauf bei einer Trennung und Scheidung mit Kind geachtet werden muss, erfahren Sie hier.
Die Rechtsprechung lehnt es ab, das Wechselmodell nur zu dem Zweck anzuordnen, um die Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern herbeizuführen. Wenn Sie sich also nicht in der Lage sehen, vernünftig miteinander zu sprechen, dürfte ein Wechselmodell allein aus praktischen Gründen scheitern. In der Konsequenz ergeben sich zwei Ergebnisse:
Ergebnis 1: Allein Ihre Weigerung, das Wechselmodell zu akzeptieren, reicht nicht aus, Ihrem Ex-Partner die wechselseitige Betreuung des Kindes zu versagen. Entspricht es den Interessen des Kindes, wechselseitig von beiden Elternteilen betreut zu werden, können Sie den Wunsch Ihres Partners nach einem Wechselmodell nicht ablehnen.
Ziel eines Konfliktes oder einer Auseinandersetzung soll nicht der Sieg, sondern der Fortschritt sein.
Ergebnis 2: Umgekehrt können Sie Ihren widerspenstigen Ex-Partner nicht dazu zwingen, ein Wechselmodell zu akzeptieren, wenn er dies nicht möchte. Es würde dem Kindeswohl entgegenlaufen, ihm das Kind aufzudrängen und das Kind dem Risiko auszusetzen, dass es nicht ordnungsgemäß betreut wird.
Wechselmodell ist kein Zauberwort. Es funktioniert nur, wenn Sie sich als Elternteil Ihrer Verantwortung gegenüber dem Kind bewusst sind. Diese Verantwortung sollte darin bestehen, dass Ihr Kind gedeihlich aufwächst und je nachdem, wie die Gegebenheiten sind, gut damit fährt, wenn es von beiden Elternteilen betreut wird.
Geschrieben von: Heinrich von Südhoff