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Wie ma­che ich rich­tig Schluss?

Bild: Wie mache ich richtig Schluss?

Was muss ich bei der Tren­nung be­ach­ten?

Sie stecken in einer Beziehungskrise und möchten sich trennen - wie gehen Sie vor? Für Trennungen gibt es keine Patentlösungen. Jede Beziehung ist anders. Vielleicht können wir Sie trotzdem auf dem Weg zu einer für Sie richtigen Entscheidung begleiten. Wir haben hierfür 12 Tipps zusammengetragen, wie Sie richtig Schluss machen oder zumindest Wege dafür finden, eine Entscheidung über Trennen oder Nichttrennen zu treffen.

Kur­ze Zu­sam­men­fas­sung

  • Eine Trennung per SMS oder eine Trennung per „Ghosting“ sollte kein Weg sein, eine Beziehung zu beenden.
  • Wenn Sie eine neue Partnerschaft verheimlichen oder Ihre Gründe für eine Trennung nicht offenlegen, provozieren Sie Ihre Partnerin bzw. Ihren Partner, die empfundene Wut und Enttäuschung erst recht auszuleben.
  • Oft scheitern versöhnliche Trennungen daran, dass ein Elternteil das gemeinsame Kind instrumentalisiert und dem anderen Elternteil ein angemessenes Umgangsrecht verweigert.

Prak­ti­sche Tipps für Sie

Tipp 1: Versöhnungsurlaub
Ein Versöhnungsurlaub kann die Atmosphäre schaffen, in der Sie Ihre Beziehung prüfen und Ihre Trennung besprechen können.

Tipp 2: Versöhnungsversuch
Ein Versöhnungsversuch in der Trennungszeit schadet nicht dem Ablauf des obligatorischen Trennungsjahres vor der Scheidung.

Tipp 3: Lieber ein Ende mit...
Wenn Sie denn Schluss machen wollen, sollten Sie ein Ende mit Schrecken einem Schrecken ohne Ende vorziehen und einen ruinösen Rosenkrieg vermeiden.

Tren­nung per SMS?

Das Leben ist vielseitig. Wenn wir darüber reden wollen, wie Sie richtig Schluss machen, sollten wir auch darüber reden, was als Trennungsoption nicht unbedingt der richtige Weg ist.

So ist eine Trennung per SMS nicht unbedingt der richtige Weg, wenn Sie eine Trennung vollziehen möchten. Sie provozieren möglicherweise Ihre Partnerin bzw. Ihren Partner erst recht, eine Begründung einzufordern, sodass Sie sich früher oder später doch der Situation stellen müssen. Da ist es schon besser, wenn Sie von vornherein mit offenen Karten spielen. Eine Trennung per SMS ist unpersönlich und zusätzlich verletzend.

Tren­nung per „Ghos­tin­g“

Menschen lernen sich heutzutage auch über Dating-Apps kennen. Man schreibt sich jeden Tag und schwebt im siebten Himmel. Plötzlich ist der vermeintliche Partner nicht mehr existent. Jeglicher Kontakt wird verweigert, ohne dass dafür Anlass besteht oder eine Begründung geliefert wird. Als hätte man es mit einem Gespenst, daher die Bezeichnung „Ghosting“, zu tun.

Über die Gründe lässt sich nur spekulieren. Oft ist das Interesse eines Menschen in seiner Neugier begründet, die genauso schnell verfliegen kann, wie sie begonnen hat. Vielleicht führt die Auswahl potenzieller Kandidaten dazu, dass sich ein Partner verführt fühlt, immer wieder neue Kontakte zu knüpfen. Bestehende Kontakte sind da nur hinderlich.

Sollten Sie Ihre Partnerin bzw. Ihren Partner per Dating-App kennengelernt haben, sollten Sie jedenfalls auf Ghosting verzichten. Ghosting lässt sich als Ausdruck eines schlechten Charakters verstehen. Wenn Sie selbst fair behandelt werden wollen, sollten Sie sich auch der Verantwortung stellen, Ihren Dating-Kontakt als emotionales Wesen zu verstehen. Die Konsequenz kann nur sein, dass Sie den Kontakt anständig, offen und ehrlich beenden.

Letz­te Chan­ce: Ver­söh­nungs­ver­such im Ur­laub

Trennungen beruhen oft darauf, dass Partner einfach nicht die Muße, Zeit oder Kraft finden und oder nicht das nötige Selbstvertrauen haben, über Trennungswünsche zu sprechen. Gerade, wenn Sie familiär oder beruflich engagiert sind, leben Paare aneinander vorbei. Ein gemeinsamer Urlaub kann eine Option sein, Klarheit zu schaffen. Urlaubszeit öffnet Zeitfenster, in denen man leichter miteinander sprechen kann. Vielleicht finden Sie Zugang zueinander oder erkennen endgültig, dass alle Türen verschlossen sind.

Erwarten Sie nicht zu viel. Eine emotional verfahrene Situation lässt sich nicht über Nacht entwirren. Gehen Sie es langsam an. Brechen Sie notfalls das Gespräch ab, wenn Sie merken, dass es zum Streit kommt. Wenn Sie wenig erwarten, werden Sie auch nicht so tief enttäuscht. Läuft es dann doch besser, ist die Freude groß. Stellen Sie jedoch fest, dass es wirklich nicht mehr geht, sollten Sie offen darüber sprechen und die Gründe erörtern, warum Ihre Partnerschaft gescheitert ist. Es bleibt zu wünschen, dass Sie in einer möglichst entspannten Urlaubsatmosphäre so miteinander umgehen können, dass Sie sich im gegenseitigen Einvernehmen trennen und bestenfalls beschließen, auch künftig wenigstens in Freundschaft verbunden zu bleiben.

Sa­gen Sie die Wahr­heit

Fühlen Sie sich einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin zugeneigt, sollten Sie möglichst offen darüber sprechen. Verheimlichte Beziehungen scheinen Garantiegeber für Rosenkriege zu sein, gerade dann, wenn Sie die Beziehung leugnen und Ausreden erfinden, um Ihre Beziehung und Ihr Verhalten zu rechtfertigen. Ist eine neue Beziehung Thema, sollten Sie davon ausgehen, dass Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner fühlt, was vor sich geht. Jede Lüge und Verharmlosung lässt die Situation eskalieren, weil sich der Partner ohnmächtig und wütend fühlt. Es ist besser, wenn Sie die Karten offen auf den Tisch legen. Dann können Sie beide besser mit der Situation umgehen.

Le­gen Sie die Kar­ten auf den Tisch

In der Ehe und in einer Beziehung hat alles, was auf Heimlichtuerei hinausläuft, oft zerstörerische Wirkung. Möchten Sie die Trennung, sollten Sie offen sagen, was Sie bewegt. Legen Sie auf den Tisch, dass Sie Ihre Beziehung für gescheitert halten, geben Sie der Partnerin bzw. dem Partner die Chance, die Situation zu begreifen. Vermeiden Sie, dass sie bzw. er in der Ungewissheit emotional leidet und alles nur noch schlimmer wird. Um richtig Schluss zu machen, gehört auch die Offenheit dazu, sich dazu zu bekennen.

Möchten Sie einander nicht unnötigerweise verletzen oder demütigen, sollten Sie bedenken, dass es wohl Gründe gegeben hat, sich miteinander einzulassen. Wahrscheinlich hat es auch schöne Zeiten gegeben, aus denen sich gemeinsame und bewahrenswerte Erinnerungen ergeben haben. Dies alles kann Grundlage dafür sein, dass Sie zwar Ihre Beziehung beenden, sich aber künftig freundschaftlich verbunden bleiben. Vielleicht erleichtert diese Perspektive, künftig getrennte Wege zu gehen.

Vor­über­ge­hend ge­trenn­te Woh­nun­gen?

Fühlen Sie sich in Ihrer Ehewohnung eingeengt, könnten Sie versuchen, die Situation zu entspannen, wenn Sie vorübergehend in eine eigene Wohnung ziehen. Erfahrungsgemäß führen solche Versuche jedoch ins Leere. Sie müssen davon ausgehen, dass sich Ihre als vorübergehend geplante Trennung zunehmend verfestigt und Sie sich immer weiter voneinander entfernen. Wenn Sie glauben, dann irgendwann noch zurückkehren zu können, bleibt dies oft nur Wunschdenken.

Was spricht für ei­nen Ver­söh­nungs­ver­such?

Versöhnungsversuche sind oft die letzte Option, es doch nochmals miteinander zu versuchen. Wenn es gut geht, umso besser. Wenn nicht, hindert oder verzögert ein Versöhnungsversuch nicht den Ablauf des obligatorischen Trennungsjahres vor der Scheidung. Leben Sie getrennt, läuft das Trennungsjahr ununterbrochen fort, auch wenn Sie für einen kurzen Zeitraum wieder zusammenleben.

Trennungsjahr

Tren­nungs­jahr

Was ist das Trennungsjahr und was muss beachtet werden? Erfahren Sie hier, wie sie das Trennungsjahr vorbereiten können.

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Ein Versöhnungsversuch kann dienlich sein, wenn Sie Ihre Trennung auf den Prüfstand stellen wollen. Die Frage, ob es richtig war, Schluss zu machen, beantwortet sich dann zuverlässig, wenn der Versöhnungsversuch scheitert.

Tren­nung in­ner­halb der Ehe­woh­nung?

Können Sie sich es finanziell nicht leisten, aus der Ehewohnung auszuziehen und einen eigenen Hausstand zu begründen, könnten Sie auch innerhalb Ihrer Ehewohnung getrennt leben und die obligatorische Trennung vor der Scheidung vollziehen.

Voraussetzung ist, dass Ihre Wohnung so groß ist, dass jeder seine eigenen Räumlichkeiten ausschließlich für sich selbst nutzen kann. Nur gemeinschaftliche Räume, wie Küche und Bad, werden in gegenseitiger Absprache gemeinsam genutzt. Aber: Berücksichtigen Sie, dass Sie sich in der Wohnung mit hoher Wahrscheinlichkeit immer wieder begegnen. Sie riskieren ein zusätzliches Streitpotenzial. Es könnte sich als ausgesprochen schwierig erweisen, sich dann wirklich emotional voneinander zu trennen. Früher oder später müssen Sie die Trennung schließlich doch auch räumlich vollständig vollziehen. Dann könnte es besser sein, wenn Sie von vornherein auf eine Trennung innerhalb der ehelichen Wohnung verzichten und sich den organisatorischen Aufwand ersparen.

Die Hoff­nung stirbt zu­letzt

Ist Ihre Ehe so sehr zerrüttet, sollten Sie die Trennung nicht auf die lange Bank schieben. Leben Sie in der trügerischen Hoffnung, die Partnerin bzw. der Partner findet zu Ihnen zurück, leben Sie in ständiger Anspannung. Besser ist oft, wenn Sie ein Ende mit Schrecken akzeptieren, als unter einem Schrecken ohne Ende zu leiden.

Schluss ma­chen, oh­ne sich selbst oder den an­de­ren zu ver­let­zen

Eine Trennung reißt allzu oft emotionale Wunden. Wenn Sie dann aber noch einen Rosenkrieg anzetteln, in der jeder den anderen zielstrebig versucht, zu ruinieren, vergeben Sie sich jeglicher Chance, Ihre Wunden heilen zu lassen. Wenn Sie den anderen verletzen, verletzen Sie sich auch selbst.

Widerstehen Sie dem inneren Wunsch, sich zu rächen und den anderen zerstören zu wollen. Wenn Sie sich nur noch in einem emotional negativen Umfeld bewegen, verpassen Sie vielleicht Ihre Chancen, Ihr Leben neu zu gestalten. Ihr Ziel muss sein, die Trennung emotional so schnell wie möglich zu verarbeiten und Ihr Leben neu zu organisieren.

Ver­mei­den Sie den Ro­sen­krieg

Im Rosenkrieg gibt es selten wirkliche Sieger. Meist sind beide Parteien Verlierer. Sie merken es nur nicht gleich. Wenn Sie sich trennen, sollten Sie Ihre Trauerphase irgendwann überwinden und sich darauf konzentrieren, Ihre eheliche Lebensgemeinschaft vernünftig abzuwickeln. Ihr Ziel sollte sein, eine einvernehmliche Scheidung zu ermöglichen und eventuelle Scheidungsfolgenaußergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu klären.

Wenn Sie glauben, ein Rosenkrieg sei nur Theater, empfehlen wir den Hollywood-Film „Rosenkrieg“. Michael Douglas und Kathleen Turner veranschaulichen als Ehepaar Rosen den tragischen Verlauf Ihrer Scheidung. Der beteiligte Anwalt erzählt die Geschichte, in der das Ehepaar Rosen alles zerstört, was es im Leben aufgebaut hat. Auch wenn es nur Fiktion ist, kann der Film eine Lehre sein, was menschliche Emotionen anrichten können und warum es immer die bessere Option ist, auch in einer emotional geprägten Situation einen kühlen Kopf zu bewahren.

Wie hal­ten Sie es mit Ih­ren Kin­dern?

Kinder leiden, wenn die Eltern sich trennen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Kinder einbeziehen. Geben Sie dem Kind zu verstehen, dass seine Eltern auch nach der Trennung seine Eltern bleiben und immer für es da sind. Vermeiden Sie, dass sich das Kind hilflos fühlt oder gar in der Verantwortung glaubt, die Trennung der Eltern verursacht zu haben.

Machen Sie das Kind nicht zur Waffe und richten es gegen die Partnerin bzw. den Partner. Betreuen Sie das Kind in Ihrer Obhut, sollten Sie dem anderen Elternteil ein angemessenes Umgangsrecht gewähren, wenn er oder sie denn eine entsprechende Beziehung zum Kind hat. Oft ist es das verweigerte Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Kind, das heftige Konflikte auslöst. Akzeptieren Sie, dass Ihr Kind Ihr gemeinsames Kind ist, vollzieht sich die Trennung wahrscheinlich leichter, als wenn Sie glauben, das Kind gegen den anderen Elternteil verteidigen zu müssen.

Beschuldigen Sie den anderen Elternteil vor dem Kind nicht, für Ihre Trennung verantwortlich zu sein. Sie zwingen das Kind in einen Loyalitätskonflikt. Es wird glauben, sich für einen Elternteil entscheiden und den Kontakt zum anderen Elternteil abbrechen zu müssen. Geben Sie ihm die Hoffnung, dass seine Beziehung zum Elternteil trotz der Trennung eine Zukunft hat.

Aus­blick

Trennungen müssen nicht als Katastrophen verlaufen. Auch wenn es oft schwierig ist, einen kühlen Kopf zu bewahren, ändert dies nichts an der Herausforderung, sich der Situation stellen zu müssen. Es ist und bleibt Ihre Aufgabe, den richtigen Schluss zu finden.

Glossar zum Artikel:

  • Der nicht betreuende Elternteil und das Kind haben das Recht auf persönlichen Umgang miteinander. Das Umgangsrecht besteht auch, wenn der andere Elternteil das alleinige Sorgerecht hat.
  • Eine der Voraussetzungen für das Trennungsjahr ist die "Trennung von Tisch und Bett": Eheleute müssen demnach getrennt voneinander wirtschaften, einen eigenen Haushalt führen, getrennt voneinander schlafen und keine sexuelle Beziehung mehr zueinander unterhalten.

Geschrieben von: Jennifer Habernach

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