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Check­lis­te Tren­nung

Bild: Checkliste Trennung

Was muss ich bei der Tren­nung be­ach­ten?

Nach der Trennung sollten Sie den Weg für ein möglichst reibungsloses Scheidungsverfahren ebnen, denn bereits die ersten Schritte während des Trennungsjahres können entscheidend sein. Schließlich ist dieses in der Regel eine der Voraussetzungen für die Scheidung. Mit Hilfe dieser Checkliste können Sie prüfen, ob Sie alles im Blick haben, was geregelt werden muss. Hier erfahren Sie, was Sie rechtlich und organisatorisch beachten sollten.

Kur­ze Zu­sam­men­fas­sung

  • Bereits während des Trennungsjahres können Sie auf eine einvernehmliche Scheidung hinwirken und ihre rechtlichen Folgen regeln.
  • In der Regel zieht einer der beiden Ehepartner aus und der Hausrat wird zwischen den Eheleuten aufgeteilt. Jeder Ehepartner hat seinen eigenen Haushalt zu führen.
  • Denken Sie auch daran, wichtige Unterlagen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu sichern, laufende Verträge zu prüfen und ggf. anzupassen, sowie getrennte Konten zu führen und ggf. Vollmachten für Ihr Konto zu widerrufen.

Prak­ti­sche Tipps für Sie

Tipp 1: Trennung in der Ehewohnung möglich
Wenn Sie bei der Trennung unter einem Dach die Trennung von Tisch und Bett einhalten, können Sie das Trennungsjahr auch in Ihrer gemeinsamen Wohnung vollziehen.

Tipp 2: Trennungsfolgenvereinbarung abschließen
Mit einer Trennungsfolgenvereinbarung können Sie die Folgen der Trennung rechtlich bindend festhalten. Sie können auch eine einheitliche Vereinbarung für die Folgen der Trennung und Scheidung treffen.

Tipp 3: Unterhalt geltend machen
Ab dem Zeitpunkt der Trennung besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt für gemeinsame Kinder, die Sie betreuen. Unterhaltsansprüche können grundsätzlich nicht rückwirkend geltend gemacht werden, Sie sollten sich also frühzeitig um die Unterhaltszahlungen kümmern.

Tren­nung vor­be­rei­ten

Bereits die Vorbereitung auf das Trennungsgespräch kann dazu beitragen, diesen schwierigen Schritt besser zu bewältigen. Sie haben Zeit, sich die Worte zurecht zu legen, um sich nicht von negativen Emotionen zu Wutausbrüchen oder Anschuldigungen verleiten zu lassen. Wenn Sie in einem harschen Konflikt auseinandergehen, sinken die Chancen auf eine einvernehmliche Abwicklung der späteren Scheidung und Sie schaden einander langfristig nur. Wählen Sie einen geeigneten Zeitpunkt und Ort für das Trennungsgespräch – den perfekten Moment gibt es zwar nicht, aber ein Gespräch auf neutralem Boden in ruhiger Atmosphäre ist eine gute Grundlage.

Ge­spräch mit Kin­dern und der Fa­mi­lie füh­ren

Wenn Sie zunächst etwas Zeit für sich benötigen, sollten Sie sich diese natürlich auch nehmen. Eine Trennung ist schließlich ein einschneidendes und oftmals emotionales Ereignis. Sie betrifft jedoch nicht nur Sie als Paar, sondern auch Ihre Familie. Insbesondere die Trennung mit Kind hat weitreichende Auswirkungen auf das Leben. Machen Sie sich klar, dass Sie weiterhin die Eltern bleiben, auch wenn Sie fortan getrennte Wege gehen. Vermeiden Sie Schuldzuweisungen und Auseinandersetzungen vor Ihren Kindern und tragen Ihre Konflikte nicht zu deren Lasten aus. 

Tren­nungs­jahr ein­hal­ten

Haben Sie das Trennungsgespräch überstanden, müssen Sie die Trennung auch organisatorisch und rechtlich vollziehen. Sie sind nun kein Paar mehr und müssen Ihre eheliche Lebensgemeinschaft auflösen. In der Regel zieht einer der Ehepartner aus und begründet einen neuen Haushalt. Es ist jedoch auch möglich, das Trennungsjahr innerhalb der Ehewohnung zu vollziehen, solange Sie die Räumlichkeiten aufteilen und getrennte Haushalte führen. Das ist die sogenannte Trennung von Tisch und Bett. Das Trennungsjahr ist eine der Voraussetzungen für die Scheidung: In der Regel kann das Scheidungsverfahren nicht durchgeführt werden, solange das Trennungsjahr nicht vollendet ist. Ist das Trennungsjahr vollendet, wird vermutet, dass Ihre Ehe endgültig zerrüttet ist und geschieden werden kann.

Gut zu wissen: Eine vorzeitige Scheidung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen, den sogenannten Härtefällen, möglich. Dabei geht es um Fälle häuslicher Gewalt oder wenn eine Schwangerschaft von einem anderen Mann vorliegt. Derjenige, der sich auf einen Härtefall beruft, muss diesen auch vor Gericht beweisen können. Dabei kann es zu Beweisproblemen und weiteren Auseinandersetzungen kommen, sodass diese Verfahren sich oftmals verzögern und sogar länger dauern als herkömmliche Scheidungsverfahren nach dem Trennungsjahr.

Haus­rat auf­tei­len

Teilen Sie Ihren Hausrat fair untereinander auf. Zu Ihrem Hausrat zählen Dinge wie Möbel, Geschirr, Wäsche, Kunstgegenstände und Ihr Familienauto. Auch Haustiere sind rechtlich wie Sachen zu behandeln, sodass Sie sich entscheiden müssen, wer sich um die Haustiere kümmern soll. Kommt es zu Streit über den Hausrat, wird das Gericht über die Aufteilung entscheiden. Dabei berücksichtigt es die Eigentumsverhältnisse, das Wohl gemeinsamer Kinder, die finanziellen und persönlichen Verhältnisse, sowie mögliches Fehlverhalten. Wenn es um die Haustiere geht, wird dem Ehepartner Vorzug gewährt, der eine engere Bindung zu dem Haustier hat und es angemessen versorgen kann.

Nicht zum Hausrat zählen Luxusgegenstände wie wertvolle Antiquitäten, persönliche Gegenstände oder Gegenstände, die für den Beruf benötigt werden. Alles, was nicht zum Hausrat zählt, müssen Sie nicht untereinander aufteilen.

Ge­trenn­te Kon­ten und Fi­nan­zen

Auch Ihre Finanzen und Ihre Kontoführung sollten nun getrennt werden. Verschaffen Sie sich einen Überblick über wichtige Dokumente, sichern Sie Ihre Unterlagen und prüfen Sie, wer Zugriff auf welche Konten hat. Sie sollten Vollmachten Ihrer Ehepartnerin bzw. Ihres Ehepartners über Ihre Konten widerrufen bzw. ein eigenes Konto eröffnen, sofern Sie keines haben. Prüfen Sie auch laufende Verträge und kündigen Sie diese, wenn Sie sie nicht mehr brauchen.

Diese Unterlagen können relevant sein:

  • Ausweis
  • Stammbuch
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Unterlagen für die Altersversorgung
  • Darlehen
  • Laufende Zahlungsverpflichtungen
  • Sparbücher
  • Jahresabrechnung von Wertpapierdepots
  • Gehaltsabrechnungen
  • Steuerbescheide
  • Grundbuchauszug und Grundbuchsteuerbescheid
  • Kontoauszüge

Stellen Sie Zahlungen laufender Verträge für Ihre Ehepartnerin bzw. Ihren Ehepartner ein. Sie bzw. er muss diese nun selber tragen. Für gemeinschaftliche Kreditraten sind Sie weiterhin beide verantwortlich. Sie können sich jedoch darum bemühen, aus dem Vertragsverhältnis entlassen zu werden. Sofern es um eine Immobilienfinanzierung geht, verlangt die Bank oftmals einen weiteren Schuldner, bevor Sie bereit ist, einen Schuldner aus dem bestehenden Vertrag zu entlassen.

An­spruch auf Tren­nungs­un­ter­halt gel­tend ma­chen

Ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung haben Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt gegen den leistungsfähigen Ehepartner. Dieser richtet sich nach der Höhe des bereinigten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen und den ehelichen Lebensverhältnissen. Sie können in einer Trennungsfolgenvereinbarung nicht wirksam auf den Trennungsunterhalt verzichten. Die Unterhaltspflicht von Ehepartnern im Trennungsjahr ist zwingend vorgeschrieben.

An­spruch auf Kin­des­un­ter­halt gel­tend ma­chen

Machen Sie frühzeitig Kindesunterhalt geltend – rückwirkend ist dies in der Regel nämlich nicht möglich. Für gemeinsame Kinder besteht ab der Trennung Anspruch auf Kindesunterhalt. Beide Elternteile sind ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Der Elternteil, bei dem die Kinder leben, erfüllt die Unterhaltspflicht durch Betreuungsunterhalt, während der Elternteil, der die Kinder nicht betreut, barunterhaltspflichtig ist. Also klären Sie, nach welchem Betreuungsmodell Sie sich um Ihre Kinder kümmern möchten. Die Höhe des Kindesunterhalts orientiert sich an dem Maßstab der Düsseldorfer Tabelle. In dieser Tabelle sind verschiedene Unterhaltshöhen nach unterhaltsrelevantem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und nach dem Alter des Kindes vorgesehen.

Schei­dungs­ver­fah­ren vor­be­rei­ten

Bereiten Sie sich auf das Scheidungsverfahren vor, indem Sie sich beraten lassen und die Folgen der Scheidung mit Ihrer Ehepartnerin bzw. Ihrem Ehepartner abklären. Je mehr Sie einvernehmlich regeln können, desto einfacher und schneller können Sie das Scheidungsverfahren in der Regel abwickeln. Dabei sollten Sie auch die Online-Scheidung in Erwägung ziehen. Diese bietet Ihnen die Möglichkeit, alles zeitlich und örtlich unabhängig zu regeln und spart weitere Kosten.

Tren­nungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung

Mit einer Trennungsfolgenvereinbarung können Sie sich absichern und alle Folgen der Trennung einvernehmlich und abschließend klären. Sie können auch die Folgen der Scheidung vorab regeln. Denken Sie daran, Ihre Vereinbarung notariell beurkunden zu lassen, damit sie auch rechtlich bindend ist. So können Sie die Regelungen zur Not auch gegen den Willen Ihrer Ehepartnerin bzw. Ihres Ehepartners durchsetzen, falls es später doch noch zu Streit kommt. Bestimmte Vereinbarungen wie etwa über den Versorgungsausgleich, sind ohnehin formbedürftig und müssen notariell beglaubigt werden. Sobald Ihre Trennungsfolgenvereinbarung eine formbedürftige Regelung enthält, muss die gesamte Vereinbarung notariell beurkundet werden.

Trennungsfolgenvereinbarung

Trennungsfolgenvereinbarung

Was kann alles in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden. Hier erhalten Sie ein Muster.

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Hil­fe in An­spruch neh­men

Wenn Sie Probleme mit der Trennungsbewältigung haben, können Sie eine psychologische Therapie in Anspruch nehmen. Jeder Mensch kann in seinem Leben in eine Situation kommen, in der er weitere Hilfe benötigt, um in den neuen Alltag zu finden und gut nach einem Umbruch in den Neuanfang zu starten.

Eine Scheidung kann sehr kostspielig werden. Da für das Scheidungsverfahren Anwaltszwang vorgeschrieben ist, müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen und dementsprechend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Sofern Sie finanzielle Probleme haben, können Sie verschiedene Hilfsangebote beanspruchen. So gibt es etwa den Beratungshilfeschein, mit dem Sie bei einer Eigenleistung in Höhe von 15 EUR eine anwaltliche Erstberatung erhalten können. Für das Scheidungsverfahren können Sie zudem Verfahrenskostenhilfe beantragen, um staatliche Hilfe zu erhalten. Mit der Verfahrenskostenhilfe können die Gerichts- und Anwaltskosten, die bei jeder Scheidung anfallen, finanziert werden. Ihre rechtliche Vertretung wird Ihnen dabei helfen, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Informieren Sie sich auch über die Möglichkeit der Online-Scheidung, um weitere Kosten zu sparen.

Scheidungs­finan­zierung

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Aus­blick

Wenn Sie sich an diese Checkliste halten, haben Sie bereits viele wichtige Schritte in Richtung einer einvernehmlichen Scheidung gemacht. So können Sie Ihre Scheidung möglichst reibungslos abwickeln und vermeiden ein langwieriges und kostspieliges Verfahren vor Gericht. Lassen Sie sich individuell beraten, um die richtigen Regelungen für Ihre individuelle Situation herauszuarbeiten und bemühen sich um eine Trennungsfolgenvereinbarung. Dann können Sie die Vereinbarung zur Not auch zwangsweise durchsetzen.

Glossar zum Artikel:

  • Im Familienrecht besteht weitgehend ein gesetzlich vorgeschriebener Anwaltszwang. Dies bedeutet, dass Sie vor dem Familiengericht nicht selbst Anträge stellen können und sich auch nicht selbst im mündlichen Verhandlungstermin vertreten dürfen. Sie müssen eigens einen Rechtsanwalt beauftragen, der in Ihrem Namen Anträge stellt (z.B. Sie fordern Ehegattenunterhalt) und Sie in mündlichen Verhandlungsterminen vor Gericht vertritt. Die Tatsache, dass Sie anwaltlich vertreten sind, entbindet Sie im Regelfall nicht davon, einer persönlichen Ladung des Gerichts Folge zu leisten. Geht es um Ihre Scheidung, ist Ihre persönliche Anwesenheit im Scheidungstermin regelmäßig unabdingbar.
  • Um den Unterhaltsanspruch feststellen und beziffern zu können, ist der Unterhaltsberechtigte darauf angewiesen, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen zu kennen. Verwandte in gerader Linie sind gegenseitig zu Auskünften über ihr Einkommen und ihr Vermögen verpflichtet und haben auf Verlangen Einkommensbelege, ein Verzeichnis ihrer Einnahmen und Ausgaben vorzulegen und deren Vollständigkeit nach bestem Wissen an Eides statt zu versichern. Zusätzlich sind dem Familiengericht verfahrensrechtliche Befugnisse eingeräumt, um bei einer Weigerung des Unterhaltspflichtigen die notwendigen Informationen zu beschaffen. Das Gericht kann dann direkt von Arbeitgebern, Versorgungseinrichtungen und Finanzämtern Auskünfte einholen (§ 236 FamFG).
  • Für manche Verträge ist die notarielle Beurkundung als Form zwingend vorgeschrieben. Wird die Form nicht eingehalten, ist die zugrunde liegende Willenserklärung unwirksam. Die notarielle Beurkundung erfolgt bei einer Notarin bzw. einem Notar. Es handelt sich dabei um eine öffentliche Urkunde, die einen vollen Beweis des Beurkundeten begründet.

Geschrieben von: iurFRIEND-Redaktion

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