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Ver­fah­rens­kos­ten­hil­fe­rech­ner

Bild: Verfahrenskostenhilferechner

Kön­nen Sie Ver­fah­rens­kos­ten­hil­fe gel­tend ma­chen?

Eine Scheidung verursacht Kosten. Sollten Sie diese nicht bezahlen können, müssen Sie sich aber kein Sorgen machen. In vielen Fällen bietet der Staat finanzielle Unterstützung in Form der Verfahrenskostenhilfe an. Bei geringem Einkommen können beide Ehepartner nach Vollziehung des Trennungsjahres mit Einreichung des Scheidungsantrags Verfahrenskostenhilfe beantragen.

So be­ein­flusst Ih­re Ein­ga­be das Er­geb­nis

Das monatliche Nettoeinkommen

Das monatliche Nettoeinkommen des Antragstellenden ist die Bemessungsgrundlage für Ihren Antrag auf Verfahrenskostenhilfe. Je höher Ihr monatliches Nettoeinkommen ausfällt, desto geringer die Chancen auf die finanzielle Unterstützung. Der Staat räumt Ihnen allerdings einen Freibetrag über 494 EUR ein, den Sie von Ihrem Nettogehalt abziehen können.

Monatliche Gesamtausgaben

Die monatlichen Gesamtausgaben bilden Ihre Fixkosten ab. Haben Sie zum Beispiel Kredite abzubezahlen oder Miete zu bewältigen, werden diese Ausgaben von Ihrem monatlichen Nettoeinkommen abgezogen.

Erwerbstätigkeit

Ob Sie erwerbstätig sind oder nicht beeinflusst das Ergebnis insofern, als jeweils bestimmte Freibeträge geltend gemacht werden können. Für Erwerbstätige können 225 EUR als Freibetrag zusätzlich vom einzusetzenden Vermögen abgezogen werden.

Gemeinsame Kinder

Auch für gemeinsame Kinder werden Freibeträge veranschlagt. Außerdem werden laut Düsseldorfer Tabelle die jeweiligen Unterhaltsansprüche von Ihrer Berechnungsgrundlage abgezogen.

  • Kinder im Alter bis 5 Jahren: 314 EUR
  • Kinder  im Alter von 6 - 13 Jahren: 342 EUR
  • Kinder im Alter von 14 - 17 Jahren: 414 EUR
  • Erwachsene Kinder: 396 EUR

Vermögenswerte

Ihr Vermögen wird bei dieser Berechnung berücksichtigt und ggf. auf die Verfahrenskostenhilfe angerechnet, sofern der gesetzliche Freibetrag von 10.000 EUR überschritten wird.

Ergebnis

Grundsätzlich ist Verfahrenskostenhilfe immer ein zinsfreies Darlehen. Mit Hilfe der Angaben zur finanziellen Situation wird nun geprüft, ob Ihnen zugemutet werden kann, das Darlehen in monatlichen Raten zurückzuzahlen oder nicht. Falls Raten zu zahlen sind, wird so auch die Ratenhöhe bestimmt.

Bei­spiel­rech­nung

Herr und Frau Fröhlich haben sich getrennt und möchten sich nun scheiden lassen. Frau Fröhlich ist die Antragstellerin.

  • Sie verdient 1.800 EUR netto pro Monat
  • Frau Fröhlich ist erwerbstätig
  • Monatliche Fixkosten (Miete, Kreditraten etc.) betragen 1.000 EUR im Monat
  • Die gemeinsamen Kinder von Herr und Frau Fröhlich sind 11 und 13 Jahre alt

Vereinfachte Beispielrechnung

Einkommen der Antragstellenden1.800 EUR

Kindergeld 250 EUR/Kind+408 EUR

Ausgaben und Kredite-1.000 EUR

Freibetrag der Antragstellenden-501 EUR

Freibetrag für Erwerbstätigkeit-225 EUR

Freibetrag/Kind 342 EUR -716 EUR

Das einzusetzende Einkommen=-237 EUR

Frau Fröhlich würde in diesem Fall Verfahrenskostenhilfe bekommen, da ihr einzusetzendes Einkommen im Minus Bereich liegt. Wenn das einzusetzende Einkommen bei bis zu 15 EUR liegt ist die Bewilligung von ratenfreier Verfahrenskostenhilfe sehr wahrscheinlich. Jedoch kann das jeweils zuständige Familiengericht entscheiden, den Antrag abzulehnen.

Ra­ten­zah­lung

Die Verfahrenskostenhilfe wird bei einem einzusetzenden Einkommen ab 15 EUR im Normalfall nur unter Ratenzahlung bewilligt. Sie müssen sich aber noch keine Sorgen um die Kosten machen. Bei einem einzusetzenden Einkommen von bis zu 600 EUR können sie die Kosten in maximal 48 Monatsraten zurück zahlen. Die Restschulden, die nach 48 Monaten noch ausstehen, müssen nicht zurückgezahlt werden.

Vorteile der Ratenzahlung bei iurFRIEND®

Sollte Ihnen keine Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden, können Sie sich auf uns verlassen. Ihre Scheidung soll nicht am Geld scheitern! Gerne bieten wir Ihnen an, Ihre Scheidung in Raten abzubezahlen, wie es Ihnen beliebt:

  • Ratenzahlung ohne Finanzierungskosten, also zu 0%
  • Freie Vereinbarung der Raten, egal ob 50,- Euro monatlich, 100,- Euro monatlich oder andere Raten
  • Keine Vorkasse: Die Raten beginnen erst dann, wenn das Scheidungsverfahren auch bei Gericht eingeleitet worden ist.
  • Sie können bis zu 2 Raten aussetzen, wenn Sie mal einen finanziellen Engpass haben.
  • Nach Absprache akzeptieren wir auch Ratenzahlungen, die erst nach dem Ende der Scheidung bezahlt werden.
  • Sie können jederzeit die monatlichen Raten erhöhen oder auch
    nach Absprache heruntersetzen.
  • Wir garantieren Ihnen 100% Flexibilität und 100% Entgegenkommen bei Ihrer individuellen Zahlung in Raten.

Aus­blick

Sie können auch dann einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen, wenn Sie Ihrer Meinung nach zu viel verdienen. Wie Sie in den Beispielrechnungen oben sehen konnten, werden auch die Ausgaben und die Freibeträge berücksichtigt. Ihr Anwalt kann den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe direkt mit Einsenden des Scheidungsantrags stellen. Sie können den Antrag aber auch nachreichen lassen. Sollten Gerichts- und Anwaltkosten übernommen werden, gilt dies jedoch nicht für die Gegenseite, soweit Ihr Ex-Ehepartner sich auch einen Anwalt genommen hat. Ihr Ex-Ehepartner kann in diesem Fall ebenfalls Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen.

Geschrieben von: iurFRIEND-Redaktion

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