Die ARAG-Rechtsschutzversicherung übernimmt Ihren Rechtsschutz bei der Scheidung. Was Sie im Falle Ihrer Scheidung erwarten dürfen, finden Sie im Versicherungsvertrag. Für den Fall der Fälle sollten Sie vorsorglich wissen, wie Sie Ihre Scheidung bezahlen können, falls Sie nicht rechtsschutzversichert sind oder Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt.
Tipp 1: Versicherungsschutz und Wartezeit beachten
Bevor Sie eine Versicherung abschließen, sollten Sie prüfen, welche Leistungen tatsächlich enthalten sind und ob die vorausgesetzte Wartezeit Ihren Umständen entspricht.
Tipp 2: Prozesskostenvorschuss und Verfahrenskostenhilfe nutzen
Nutzen Sie Ihre weiteren Finanzierungsmöglichkeiten und nehmen Prozesskostenvorschuss oder Verfahrenskostenhilfe in Anspruch.
Tipp 3: Mit einvernehmlicher Scheidung Kosten sparen
Unabhängig von einer Rechtsschutzversicherung oder weiteren Finanzhilfen, können Sie die Scheidungskosten mit einer einvernehmlichen Scheidung möglichst gering halten. Dazu müssen Sie sich über die rechtlichen Folgen der Scheidung, wie Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Unterhalt und Sorgerecht einig sein.
Damit Ihre Scheidung überhaupt in den Versicherungsschutz einbezogen ist, benötigen Sie eine private Rechtsschutzversicherung. Der private Rechtsschutz schützt Ihre Interessen im privaten Bereich. Alles, was die private Rechtsschutzversicherung nicht enthält, müssen Sie zusätzlich versichern, vorausgesetzt, dass der Versicherer Versicherungsschutz anbietet. So können Sie den Privatrechtsschutz mit den Modulen Berufs- oder Verkehrsrechtsschutz kombinieren. Sie sollten also auf jeden Fall eine Privatrechtsschutzversicherung haben. Um abzuklären, ob auch Ihre Scheidung erfasst ist, müssen Sie Einblick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Versicherers nehmen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rechtsschutzversicherer sind weitgehend standardisiert, unterscheiden sich aber dennoch, wenn es um den Versicherungsschutz im Detail geht. Ihre Police sollte die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) enthalten.
Versicherer bieten auch im Privatrechtsschutz unterschiedliche Varianten an. So kann es sein, dass in der Leistungsvariante Basis-Rechtsschutz die außergerichtliche Beratung durch einen Anwalt nicht versichert ist. Versicherungsschutz besteht dann oft nur, wenn Sie eine höhere Leistungsvariante vereinbart haben (z.B. Comfort, Premium). Lesen Sie dazu wegen der Details Ihre Versicherungspolice.
Der Name sagt es bereits. Sie haben im Regelfall lediglich Anspruch darauf, die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, wenn Sie ein familienrechtliches Problem haben. Möchten Sie sich also wegen Ihrer Trennung und Scheidung informieren, dürfen Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich dort informieren und beraten lassen. Nach dieser Klausel kann Ihr Rechtsanwalt für die anwaltliche Erstberatung im Regelfall eine Gebühr von bis zu 250 EUR inkl. Auslagen und MwSt. abrechnen, die der Versicherer dann übernimmt.
Wie finde ich den für mich richtigen Anwalt? Erfahren Sie hier auch, wie Sie Ihren Anwalt wechseln können.
Damit ist klargestellt, dass Sie die Kosten für Ihr Scheidungsverfahren nicht über Ihren Rechtsschutzversicherer abrechnen können. Sie müssen die Kosten für Ihr Scheidungsverfahren zwangsläufig selber tragen. Grund ist, dass die Versicherer die Kosten von Scheidungsverfahren angesichts potenziell hoher Verfahrenswerte für nicht kalkulierbar halten und Scheidungen deshalb vom Versicherungsschutz ausnehmen. Eine Ausnahme besteht lediglich beim Ehe-Rechtsschutz der ARAG-Rechtsschutzversicherung.
Eine anwaltliche Beratung schließt im Regelfall damit ab, dass der Rechtsanwalt Ihren Beratungsbedarf feststellt und Ihnen Handlungsempfehlungen gibt. Wird der Rechtsanwalt über diese bloße Beratung hinaus außergerichtlich für Sie tätig, übernehmen viele Versicherer die dafür anfallenden gesetzlichen Gebühren, bis zu einem Höchstbetrag von beispielsweise 250 EUR.
Praxisbeispiel: Sie bitten Ihren Anwalt, Ihren Ehepartner anzuschreiben und aufzufordern, Ihnen ab sofort Trennungsunterhalt zu zahlen. Da der Rechtsanwalt für diese Aktivität eine Geschäftsgebühr berechnen darf, kann er Ihrem Rechtsschutzversicherer allenfalls beispielsweise 250 EUR in Rechnung stellen. Den darüber hinausgehenden Gebührenbetrag müssten Sie selbst bezahlen.
Die ARAG- Rechtsschutzversicherung bietet auch den Versicherungsschutz für Scheidungen. Der Versicherer bezeichnet diesen Schutz als Ehe-Rechtsschutz. Mit dem Ehe-Rechtsschutz als Zusatzpaket Ihrer Rechtsschutzversicherung übernimmt die ARAG in familienrechtlichen Angelegenheiten wegen Getrenntlebens, Scheidung oder Scheidungsfolgesachen Ihre Verfahrenskosten für Gericht und Anwalt.
Expertentipp: Rechtsschutz ist eine gute Sache. Wenn Sie jedoch den Ehe-Rechtsschutz jetzt abschließen, sollten Sie berücksichtigen, dass Sie damit möglicherweise Ihren Ehepartner provozieren und darauf aufmerksam machen, dass Sie sich mit dem Gedanken einer Scheidung beschäftigen. Dies könnte den Zerfall Ihrer Ehe durchaus beschleunigen. Hinzu kommt, dass Ihr Ehepartner wahrscheinlich in den Familientarif des Versicherers einbezogen ist und seinerseits Anspruch auf Kostenerstattung hätte. Auch dieser Aspekt könnte dazu beitragen, dass sich Ihr Ehepartner im Hinblick auf das verringerte Kostenrisiko jetzt verstärkt mit dem Gedanken an die Scheidung beschäftigt. Wägen Sie also ab, ob ein Ehe-Rechtsschutz tatsächlich das ist, was für Ihre Ehe zielführend ist.
Sie können den Ehe-Rechtsschutz der ARAG-Rechtsschutzversicherung nur in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihre ARAG-Privatrechtsschutzversicherung um das Modul Ehe-Rechtsschutz zusätzlich erweitert haben.
Alle Sorge hat ein Ende, wenn wir einen festen Entschluss gefasst haben.
Der Ehe-Rechtsschutz betrifft beide Ehepartner. Im Regelfall wird nur ein Ehepartner Versicherungsnehmer der Rechtsschutzversicherung sein und genießt insoweit Versicherungsschutz. Für den anderen Ehepartner ist dies nicht nachteilig, da er über den versicherten Ehepartner mitversichert ist. Es handelt sich dabei im Regelfall um einen Familientarif. Die Konsequenz daraus ist, dass der Ehe-Rechtsschutz beide Ehepartner betrifft und beide Ehepartner die Verfahrenskosten für die Scheidung über diesen Rechtsschutzversicherer abrechnen können.
Um die Prämien kalkulierbar zu halten, beschränkt die ARAG die Kostenübernahme auf einen Betrag von bis zu 30.000 EUR je Rechtsschutzfall.
Um den Ehe-Rechtsschutz für Ihre Scheidung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie eine Wartezeit von drei Jahren erfüllt haben. Wenn Sie also heute den Ehe-Rechtsschutz in Ihre private Rechtsschutzversicherung einbeziehen und die Scheidungskosten über den Versicherer abrechnen wollen, können Sie sich frühestens in drei Jahren scheiden lassen. Der Grund ist einleuchtend. Wäre die Wartezeit kürzer, könnten Sie im Hinblick auf Ihre absehbare Scheidung heute einen Versicherungsvertrag abschließen und dann kurzfristig die Scheidung einreichen. Genau dies möchte der Versicherer verständlicherweise vermeiden.
Soweit Ihr Rechtsschutzversicherer die Scheidungskosten nicht übernimmt, sind Sie selbst verantwortlich. Sind Sie finanziell nicht gerade auf Rosen gebettet, gibt es dennoch Möglichkeiten, dass Sie Ihre Scheidung realisieren können, ohne dass Sie aus finanziellen Gründen darauf verzichten müssten.
Können Sie die Gebühren für Gericht und Anwalt nicht in einer Summe leisten, sprechen Sie uns an. Vereinbaren Sie mit uns eine Ratenzahlung. Sie zahlen die Gebühren dann so ab, wie es Ihnen möglich ist.
Auch wenn Sie sich trennen und scheiden lassen wollen, ist Ihr Ehepartner weiterhin unterhaltspflichtig, vorausgesetzt, Sie sind bedürftig und der Ehepartner ist leistungsfähig. Aufgrund dessen ist der Ehepartner verpflichtet, Ihnen für Ihr Scheidungsverfahren einen Prozesskostenvorschuss zu zahlen. Notfalls müssen Sie diesen Vorschuss gerichtlich einklagen.
Ist auch Ihr Ehepartner nicht in der Lage, Ihnen aufgrund seiner finanziellen Situation einen Prozesskostenvorschuss zu zahlen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe. Sie beantragen die Verfahrenskostenhilfe am besten im Zusammenhang mit Ihrem Scheidungsantrag beim Gericht. Ihr Rechtsanwalt wird Sie hierzu gerne beraten. Wenn Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, übernimmt die Gerichtskasse die Gebühren für Gericht und Rechtsanwalt. Sie brauchen dann entweder überhaupt nichts an die Gerichtskasse zu zahlen oder Sie zahlen, in Abhängigkeit von Ihren Einkommensverhältnissen, den von der Gerichtskasse verauslagten Betrag in bestimmten Teilbeträgen an die Gerichtskasse zurück
Sie sollten also gut abwägen, ob und wann eine Rechtsschutzversicherung für Sie sinnvoll ist. Sollten Sie sich gegen den Abschluss einer Versicherung entscheiden, haben Sie weitere Möglichkeiten, mit Hilfe Dritter Ihre Scheidung zu realisieren.
Geschrieben von: iurFRIEND-Redaktion