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Un­ter­halt

Bild: Unterhalt

Un­ter­halt bei Tren­nung und Schei­dung – Was steht mir zu?

Sie denken vielleicht an Trennung und Scheidung und fragen sich, was Sie dabei alles beachten müssen? Bei uns erfahren Sie, ob Sie gegebenenfalls Geld von Ihrem Ehegatten erwarten können oder an ihn zahlen müssen, wie die Höhe des Kindesunterhaltes ermittelt wird, was Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt sind und ob Unterhalt eventuell auch nach der Scheidung weiter gezahlt werden muss.

Wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner trennen oder scheiden lassen wollen, ist dies immer eine sehr emotionale Angelegenheit. Hinzu kommt, dass eine Trennung viele Bereiche Ihres Lebens betrifft, die nun aufgeteilt werden müssen. Aufgrund dessen kann es sinnvoll sein, wenn Sie bereits vor der Scheidung Ihre sogenannten Scheidungsfolgen mit Ihrem Ehepartner geregelt haben.

Geht es um das Thema Unterhalt nach der Scheidung, stellen Sie sich die Frage, welcher Unterhaltspflicht Sie nachkommen müssen bzw. welche Unterhaltsansprüche sie geltend machen können. Das hängt davon ab, in welchem Stadium der Ehe Sie sich befinden und wie viel Sie jeweils verdienen.

Un­ter­halts­recht

Das Unterhaltsrecht regelt, wer bei einer Trennung bzw. Scheidung ggf. Anspruch auf Geldzahlungen hat. Unterhalt trennt sich in verschiedene Arten des Unterhalts: Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt. Wann welche Ansprüche gelten und in welchem Umfang, ist innerhalb des Unterhaltsrechts geregelt. Einen Anhaltspunkt bei dem Kinderunterhalt bietet die sogenannte Düsseldorfer Tabelle

Un­ter­halt wäh­rend der Tren­nung

Ab dem Zeitpunkt der Trennung können Sie von Ihrem Ehepartner den nach Ihren Lebensverhältnissen und Ihren gemeinsamen Erwerbs- und Vermögensverhältnissen angemessenen Trennungsunterhalt beanspruchen. Dieser Anspruch setzt voraus, dass Sie getrennt von Ihrem Ehepartner leben, Sie aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse finanziell bedürftig sind und Ihr Ehegatte mehr verdient als Sie selbst. Zweck des Trennungsunterhaltes ist es, Ihre finanziellen Verhältnisse, die in der Ehe maßgebend waren, auch nach der Trennung aufrecht zu erhalten.

Un­ter­halt nach der Schei­dung

Mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil endet Ihr Anspruch auf Trennungsunterhalt. Ab dem Zeitpunkt der Scheidung sind Sie in der Regel selbst für Ihren Lebensunterhalt verantwortlich. Benötigen Sie auch nach der Scheidung Unterhalt, müssen Sie den Unterhalt als nachehelichen Ehegattenunterhalt gesondert geltend machen. Für den Ehegattenunterhalt gelten andere Voraussetzungen als für den Trennungsunterhalt. Nur dann, wenn ein Ehepartner aufgrund eines ehebedingten Nachteils außerstande ist, für sich selbst zu sorgen, ist er nach dem Gesetz bedürftig und hat einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Ziel des Gesetzgebers ist es, dass die wirtschaftlichen Gegebenheiten in einer Ehe auch über die Scheidung hinaus eine gewisse Relevanz haben sollen und der Ehepartner in einer Art nachehelicher Verantwortung bleibt.

Der Kin­des­un­ter­halt

Zentrales Thema des Unterhaltsrechts ist aber der Kindesunterhalt. Leben die Ehegatten in einem gemeinsamen Haushalt, sind Sie während der Ehe entsprechend dem Unterhaltsrecht beide ihrem Kind gleichermaßen zum Kindesunterhalt verpflichtet. Nur in sehr seltenen Fällen kann Kindesunterhalt verweigert werden. Nach Trennung und Scheidung erfüllt derjenige Elternteil, der das Kind in seinem Haushalt betreut, seine Unterhaltspflicht dadurch, dass er dem Kind Kost und Logis gewährt. Der andere Elternteil, der das Kind nicht betreut, zahlt Kindesunterhalt. Trennen sich Ehepaare, ist der betreuende Ehepartner meist darauf angewiesen, dass der andere für das gemeinsame Kind Barunterhalt leistet. Beanspruchen Sie Trennungsunterhalt oder nachehelichen Ehegattenunterhalt, sind die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes immer vorrangig zu erfüllen.

Der Kindesunterhalt berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Sie ist die Grundlage, nach der die Familiengerichte in Deutschland den Kindesunterhalt berechnen. Die Tabelle wird regelmäßig den Lebenshaltungskosten angepasst und orientiert sich am Existenzminimum des Kindes. Solange Ihr Kind minderjährig ist, gilt es immer als bedürftig und damit als unterhaltsberechtigt. Auf der anderen Seite muss der unterhaltspflichtige Elternteil aber auch leistungsfähig sein, dass heißt, seine Unterhaltspflichten dürfen nicht seinen eigenen angemessenen Unterhalt gefährden.

Wie kann ich mei­nen Un­ter­halts­an­spruch be­rech­nen?

Möchten Sie den Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt berechnen, um Ihre Unterhaltspflicht zu beziffern, müssen Sie wissen, auf welche Faktoren es ankommt. Die konkrete Berechnung des jeweiligen Unterhalts erfordert detaillierte Angaben zu Ihren Einkommensverhältnissen, die sich aus Ihren Einnahmen abzüglich Ihrer Verbindlichkeiten ergeben. Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie Fragen zum Unterhalt bei Trennung und Scheidung haben, Ihren Unterhalt berechnen lassen möchten oder andere Informationen zum Thema Trennung und Scheidung erhalten möchten.

Was Sie beim Thema Unterhalt beachten sollten

Was Sie beim The­ma Un­ter­halt be­ach­ten soll­ten

Ein Überblick zum Thema Unterhalt und Tipps für die Unterhaltsberechnung.

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Geschrieben von: iurFRIEND-Redaktion

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