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Schei­dung oh­ne An­walt

Bild: Scheidung ohne Anwalt

Kann ich mich auch ganz oh­ne An­walt schei­den las­sen?

Es ist sicher gut, wenn Sie auf Anwälte verzichten können.
Nur: So ganz unverzichtbar sind Anwälte nicht. Möchten Sie sich scheiden lassen, brauchen Sie unbedingt einen Rechtsanwalt. Vor dem Familiengericht besteht nämlich Anwaltszwang. Wenn Sie sich auch nicht ganz ohne Anwalt scheiden lassen können, sollten Sie wenigstens wissen, welche Möglichkeiten bestehen, Ihre Scheidung trotzdem so kostengünstig und zügig wie möglich abzuwickeln.

Kur­ze Zu­sam­men­fas­sung

  • Sie benötigen einen Rechtsanwalt, wenn Sie Ihren Scheidungsantrag vor Gericht stellen möchten, da bei den Familiengerichten eine Anwaltspflicht besteht.
  • Sie müssen sich auch im mündlichen Scheidungstermin von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Lassen Sie sich einvernehmlich scheiden, genügt es, wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, der den Scheidungsantrag stellt. Ihr Ehepartner stimmt der Scheidung lediglich zu und benötigt dafür keinen eigenen Rechtsanwalt.

Prak­ti­sche Tipps für Sie

Tipp 1: Eine Scheidungsfolgenvereinbarung verfassen
Soweit Sie Scheidungsfolgen regeln möchten, sollten Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung noratiell beurkunden und sich im Zweifelsfall über Ihre Rechte und Pflichten im Hinblick auf Ihre Scheidung vorab anwaltlich beraten lassen.

Tipp 2: Scheidung-Online
Über unseren Scheidungsservice können Sie einen unserer Kooperationsanwälte mit der Durchführung Ihrer Scheidung beauftragen. Sie haben also die Möglichkeit, mit erheblich weniger Aufwand Ihren Scheidungsantrag zu formulieren und bei Gericht einzureichen.

Tipp 3: Einvernehmliche Scheidung
Versuchen Sie sich im Einvernehmen mit Ihrem Partner scheiden zu lassen. Sie beantragen die Scheidung und Ihr Partner stimmt dem Antrag lediglich zu. Wenn Sie auch noch die Scheidungsfolgen außergerichtlich klären, können Sie viel Zeit und Geld sparen.

Kann ich mich auch oh­ne An­walt schei­den las­sen?

Die Antwort auf die Frage ist eindeutig. Ohne Anwalt geht es nicht. Dies hängt mit dem Anwaltszwang zusammen. Möchten Sie sich scheiden lassen, müssen Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Nur ein zugelassener Rechtsanwalt kann Ihren Scheidungsantrag beim Familiengericht für Sie einreichen. Außerdem müssen Sie sich in der mündlichen Verhandlung, in der das Familiengericht über Ihren Scheidungsantrag entscheidet und damit Ihre Scheidung beschließt, durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Insoweit besteht eine Anwaltspflicht. Sie können sich also nicht ohne Anwalt scheiden lassen. Zwar haben Sie Ihre Ehe vor dem Standesbeamten geschlossen. Für die Scheidung ist aber ausschließlich das Familiengericht zuständig. Und dort besteht der Anwaltszwang.

Wel­chen Zweck hat die An­walts­pflicht?

Anwälte haben die Aufgabe, Lebenssachverhalte so vorzutragen, dass sie auf das juristisch Notwendige konzentriert sind. Bei Scheidungen spielen naturgemäß emotionale Aspekte eine erhebliche Rolle. Diese sind aber für die Frage, ob Sie geschieden werden oder nicht, weitgehend unerheblich. Schließlich kommt es nicht mehr darauf an, welcher der Ehepartner für das Scheitern der Ehe verantwortlich ist. Der Anwalt trägt also nur diejenigen Aspekte vor, die der Richter braucht, um über Ihren Scheidungsantrag urteilen zu können. Allein aus diesem Grund besteht bei dem Familiengericht Anwaltszwang.

Bringt mir die Anwaltspflicht Vorteile?

Für Sie besteht der Vorteil darin, dass eine vom Rechtsanwalt sachlich vorgetragene und begründete Scheidung erheblich schneller ans Ziel führt, als wenn Sie Ihren Scheidungsantrag selbst bei Gericht einreichen und sich im Scheidungstermin selbst vertreten müssten. Auch der Aspekt der Waffengleichheit spielt eine Rolle. Sollte sich Ihr Ehepartner selbst durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, hätten Sie im Hinblick auf die Komplexität des Scheidungsrechts kaum die Chance, sich so scheiden zu lassen, dass Sie dadurch keine Nachteile in Kauf nehmen müssten. Gerade im Scheidungsrecht kommt es darauf an, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen. Im Scheidungsverfahren kann es auch beruhigend wirken, wenn Sie sich nicht allein im Gericht bewegen und vor den Familienrichter treten müssen. Ihr Anwalt begleitet Sie von der anfänglichen Beratung über die Stellung des Scheidungsantrags bis in den mündlichen Verhandlungstermin. Erst mit der Rechtskraft Ihres Scheidungsbeschlusses sind Sie auf der sicheren Seite.

Besteht auch bei der einvernehmlichen Scheidung eine Anwaltspflicht?

Auch bei der einvernehmlichen Scheidung, bei der Ihr Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag lediglich zustimmt, müssen Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ein Vorteil ergibt sich aber insoweit daraus, dass lediglich der Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, einen Rechtsanwalt benötigt. Der Ehepartner, der dem Scheidungsantrag des anderen lediglich zustimmt, muss keinen eigenen Rechtsanwalt beauftragen. Sie kommen bei der einvernehmlichen Scheidung also mit einem einzigen Rechtsanwalt aus. Dieser Rechtsanwalt darf allerdings ausschließlich Ihre Interessen vertreten. Aufgrund des potentiell denkbaren Interessenkonflikts darf er Ihren Ehepartner nicht beraten oder gar vertreten.

Brau­che ich auch für die On­line-Schei­dung ei­nen Rechts­an­walt?

Auch bei der Online-Scheidung benötigen Sie einen Rechtsanwalt, da nur der Rechtsanwalt Ihren Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen und Sie vor Gericht vertreten darf. Die Online-Scheidung bringt Ihnen gegenüber der herkömmlichen Scheidung allerdings den Vorteil, dass Sie Ihren Rechtsanwalt nicht umständlich und aufwendig recherchieren müssen. Vielmehr nutzen Sie die Kontakte zu unseren Kooperationsanwälten, mit denen wir seit Jahren vertrauensvoll und zuverlässig zusammenarbeiten. Über unseren Scheidungsservice können Sie einen dieser Kooperationsanwälte mit der Durchführung Ihrer Scheidung beauftragen. Sie haben also die Möglichkeit, mit erheblich weniger Aufwand Ihren Scheidungsantrag zu formulieren und bei Gericht einzureichen.

Online-Scheidung

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Brau­che ich für ei­ne Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung ei­nen Rechts­an­walt?

Wenn Sie die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung nutzen, können Sie eventuelle Scheidungsfolgen im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung dennoch regeln, indem Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit Ihrem Ehepartner verhandeln und dokumentieren. Sie brauchen dafür an sich keinen Rechtsanwalt. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung zuverlässig überblicken können. Im Hinblick auf das komplexe Scheidungsrecht dürfte dies jedoch schwierig sein. Idealerweise lassen Sie sich also anwaltlich beraten und den Entwurf einer Scheidungsfolgenvereinbarung von einem Rechtsanwalt ausarbeiten. Auch hierfür stehen Ihnen bei Bedarf unsere Kooperationspartner zur Verfügung.

Welche Aufgaben haben Notare bei der Beurkundung einer Scheidungsfolgenvereinbarung?

Damit Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung rechtlich verbindlich und gegebenenfalls zwangsweise vollstreckbar ist, müssen Sie die Vereinbarung notariell beurkunden. Natürlich kann Sie der Notar auch beraten, wie Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung inhaltlich gestalten. Allerdings ist der Notar nicht Ihr Interessenvertreter. Er muss bei der Formulierung der Scheidungsfolgenvereinbarung auch die Interessen Ihres Ehepartners berücksichtigen. Notare befinden sich oft im Widerstreit unterschiedlicher Interessen. Soweit Sie Ihre Interessen also in Ihrem Sinne berücksichtigt wissen möchten, sollten Sie eher die anwaltliche Beratung bevorzugen. Der Text, den Ihr Anwalt dann für Sie entwirft, können Sie dann beim Notar beurkunden lassen.

Gut zu wissen: Allein durch die notarielle Beurkundung wird die Scheidungsfolgenvereinbarung zwangsweise vollstreckbar. Sie stellt dann einen vollstreckbaren Titel dar, mit dem Sie notfalls den Gerichtsvollzieher beauftragen könnten, Ihre Ansprüche zwangsweise zu vollstrecken. Zahlt Ihr Ehepartner beispielsweise den in der Scheidungsfolgenvereinbarung vereinbarten Unterhalt nicht, können Sie mithilfe des Gerichtsvollziehers versuchen, Ihre Forderung zwangsweise zu realisieren.

Brauche ich einen Rechtsanwalt, wenn ich die Scheidungsfolgenvereinbarung gerichtlich protokollieren lasse?

Alternativ zur notariellen Beurkundung können Sie Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung mit Ihrem Ehepartner auch im mündlichen Scheidungstermin vom Familienrichter gerichtlich protokollieren lassen. Auch dann ist die Vereinbarung rechtlich verbindlich und notfalls zwangsweise vollstreckbar. Allerdings benötigen Sie und Ihr Ehepartner dafür jeweils einen eigenen Rechtsanwalt.
Da ein Ehepartner zumindest bei der einvernehmlichen Scheidung im mündlichen Scheidungstermin nicht durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten ist und für die gerichtliche Protokollierung einer Scheidungsfolgenvereinbarung jeder Ehepartner durch einen Rechtsanwalt vertreten sein muss, ist es besser, wenn Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung von vornherein notariell beurkunden lassen. Sie vermeiden damit das Risiko, dass die Protokollierung im Scheidungstermin allein deshalb scheitert, weil Ihr Ehepartner nicht anwaltlich vertreten ist. Außerdem ist damit eher gewährleistet, dass es sich Ihr Ehepartner bis zum mündlichen Scheidungstermin vielleicht nicht doch anders überlegt und sich im Scheidungstermin plötzlich weigert, die mit Ihnen zuvor abgesprochene Scheidungsfolgenvereinbarung gerichtlich protokollieren zu lassen.

Aus­blick

Ohne Anwalt gibt es keine Scheidung. Dafür, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten angemessen wahrnehmen können, benötigen Sie einen Rechtsanwalt. Ihr Rechtsanwalt begleitet Sie durch das gesamte Scheidungsverfahren.

Geschrieben von: Volker Beeden

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