Alle Gespräche mit Scheidung.de sind seit über 10 Jahren immer kostenlos. Sie können uns rund-um-die-Uhr gerne anrufen oder ganz bequem einen Rückruf Termin buchen.
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Alle Informationen im Vorfeld zu Ihrer ONLINE-SCHEIDUNG
diese Seite ist als Wegweiser gedacht, wenn Sie Ihre Scheidung einreichen möchten. Wir von iurFRIEND®(= Ihr Rechtsfreund) möchten Ihnen aufzeigen, warum Sie uns Ihr Vertrauen bei Ihrer Scheidung schenken können. Sie werden es spüren, ob wir die Richtigen für Ihre Scheidung sind. Wenn ja, rufen Sie uns einfach an, oder füllen Sie unseren unverbindlichen Online-Scheidungsantrag aus. Wir sind wirklich immer gerne für SIE da.
Wir bieten unseren Kunden einen erstklassigen, seriösen und günstigen Scheidungsservice mit handverlesenen Kooperationsanwälten seit über 15 Jahren. Das Vertrauen unserer Kunden in unser Team, unsere Webseiten und unseren unerreichten Service ist uns eine Ehre, die wir wertschätzen.
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Anruf und Gespräch sind
garantiert kostenlos für Sie
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Ja, bei Scheidung.de ist das Ausfüllen und Absenden des Scheidungsantrags kostenlos und unverbindlich. Wir rufen Sie anschließend kurz an und gehen mit Ihnen alle Punkte durch. Erst wenn Sie eine Vollmacht unterschrieben zurücksenden, dürfen unsere Kooperationsanwälte mit der Arbeit beginnen.
Den Scheidungsantrag online zu stellen,
ist ein bequemer und sicherer Weg, es gibt auch andere Möglichkeiten bei uns, den Scheidungsantrag zu stellen. Sie können den Antrag bequem herunterladen,
dann ausfüllen und uns per E-Mail (kontakt@scheidung.de), per Fax (0211 99 43 95 16) zukommen lassen. Und wenn Sie im Umkreis einer unserer Büros wohnen, können Sie
jeder Zeit gerne (auch ohne Termin) einfach bei uns vorbeikommen.
Sie sind immer herzlich willkommen!
Nachdem Sie das Formular abgeschickt haben, erhalten Sie eine sogenannte Vollmacht per E-Mail zugesandt und es wird ein erstes Gespräch geführt (natürlich sind alle Gespräche immer kostenlos für Sie) und unsere Kooperationsanwälte werden Ihre Scheidung kompetent, professionell und sicher durchführen. Wenn Sie noch keinen Kostenvoranschlag bei uns angefordert haben, erhalten Sie diesen natürlich auch per E-Mail von uns. Wir betreuen Sie ganz eng bis zum Ende des Scheidungsverfahrens und sind wirklich immer an ihrer Seite.
Es ist bei uns selbstverständlich, dass Sie immer nur einen vorbildlichen Preis zu begleichen haben, das bedeutet für Sie: unsere Kooperationsanwälte rechnen immer nur die niedrigstmöglichen Kosten ab. Wenn Sie die sogenannte Verfahrenskostenhilfe gewährt bekommen, ist die Scheidung für Sie sogar kostenlos. Sie können gerne hier einen Gratis-Kostenvoranschlag anfordern.
Das kann grundsätzlich nicht sein. Es werden immer nur die niedrigstmöglichen Gebühren angesetzt. Somit kann auch keiner die Scheidung günstiger anbieten. Fordern Sie einfach und bequem Ihren Gratis-Kostenvoranschlag hier an.
Nein, niemals. Unsere Philosophie ist seit Anfang an, unseren
Kunden einen transparenten, ehrlichen und vertrauenswürdigen Service zu bieten. Da wir versuchen, jede Scheidung mit unseren Kooperationspartnern einvernehmlich zu gestalten, können Sie sogar viel
Geld einsparen ganz zu schweigen von den Nerven und der Zeit.
Wenn Sie Fragen zu unserem Kostenvoranschlag
haben, kontaktieren Sie uns per E-Mail (kontakt@scheidung.de) oder rufen Sie uns einfach kostenfrei rund um die Uhr an:
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Sobald das Familiengericht den Scheidungsantrag erhält durch Ihren Anwalt, legt es eine Akte an und sendet Ihnen die sogenannte Gerichtskostenrechnung. Diese Gerichtskostenrechnung müssen Sie bezahlen, damit das Gericht mit der Bearbeitung Ihrer Scheidung beginnt. Die Bezahlung der Anwaltsgebühren können Sie mit unseren Kooperationsanwälten frei bestimmen, sogar Ratenzahlungen sind möglich (natürlich ohne Finanzierungsgebühren).
Wenn Sie minderjährige Kinder haben dann ist das nächst gelegene Familiengericht am Wohnort der Kinder für die Scheidung zuständig (es spielt keine Rolle, dass die Kinder evtl. für das Scheidungsverfahren bedeutungslos sind, weil Sie sich hinsichtlich Ihrer gemeinsamen Kinder geeinigt haben). Haben Sie keine Kinder (oder sind Ihre Kinder bereits volljährig), so ist das Gericht am letzten gemeinsamen Wohnort für Ihre Scheidung zuständig (falls noch einer von Ihnen dort wohnt). Falls dies nicht der Fall ist (also Sie beide mittlerweile woanders wohnen), ist immer der Wohnort des „Antragsgegners“ maßgeblich; das bedeutet, das nächstgelegene Familiengericht des „Gegners“ führt das Scheidungsverfahren durch.
Ja, die Online-Scheidung ist an allen Gerichten in Deutschland anerkannt. Grundsätzlich müssen Sie beide noch zum 10 bis 15 minütigen Termin persönlich erscheinen. Alles andere funktioniert mittlerweile online bzw. per E-Mail oder Post.
Ja, natürlich. Eine unserer Aufgaben ist der strenge Schutz Ihrer Privatsphäre und unsere Kooperationsanwälte unterliegen der Schweigepflicht. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Die Dauer ihres Scheidungsverfahrens hängt ganz entscheidend davon ab, ob Sie beide es einvernehmlich hinbekommen, oder nicht. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne (viel) Streit, müssen Sie mit einem Zeitraum von 3 bis 6 Monaten rechnen. Alleine die Berechnung des Rentenausgleichs (Versorgungsausgleich) kann etwa 8 Wochen dauern. Lebt einer von Ihnen im Ausland wird das Verfahren auch ein wenig mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wir haben mit unseren Kooperationsanwälten Scheidungen nach 6 Wochen abschließen können, aber die Regel ist (wenn alle benötigten Dokumente beigebracht wurden) etwa ein halbes Jahr.
Der Ablauf der Online-Scheidung ist sehr einfach: Zuerst müssen Sie den Scheidungsantrag ausfüllen und absenden, das dauert ca. 5 bis 10 Minuten. Anschließend werden Sie zurückgerufen und erhalten eine Vollmacht für Ihre Scheidung. Sobald diese Vollmacht von Ihnen unterschrieben und zurückgesendet wurde, beginnen unsere handverlesenen Kooperationsanwälte mit der Anfertigung Ihres Scheidungsantrags. Wenn alles fertig ist, Sie alles überprüft haben und keine Fragen mehr offen sind, wird der Scheidungsantrag dem für Sie zuständigen Familiengericht übermittelt. Das Familiengericht beginnt dann mit der Arbeit, sobald Sie die Gerichtskosten dem Gericht überwiesen haben. Am Ende des Verfahrens gibt es den 10 bis 15 minütigen Gerichtstermin samt Scheidungsbeschluss. Während des gesamten Verfahrens können Sie uns und unsere Kooperationsanwälte jeder Zeit gerne kontaktieren:
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Ja das können Sie! Scheidung.de ist Deutschlands größter Scheidungsservice mit über 15 Jahren Erfahrung. Wir sind als einziger Anbieter von Online-Scheidungen TÜV-zertifiziert (TÜV-geprüfte Service Qualität) und rund-um-die-Uhr erreichbar für Sie. Wir sind ein wenig stolz darauf, dass so viele Kunden uns 5-Sterne Bewertungen geben.
Seit über 15 Jahren bieten wir Online-Scheidungen an und sind damit einer der ersten in Deutschland.
Wir wählen unsere Kooperationsanwälte handverlesen aus, sodass Sie sicher gehen können, dass Sie kompetent und freundlich während des Scheidungsverfahrens betreut werden. Wir wissen, dass die Durchführung Ihrer Scheidung ein großes Vertrauen Ihrerseits in uns voraussetzt — mit Ihrem Vertrauen gehen wir sehr sorgfältig und achtsam um.
Ihre Scheidung ist etwas sehr Persönliches, das ist uns bewusst. Und wenn Sie sich für uns entscheiden, dann dürfen Sie zu Recht sehr guten Service erwarten. Keine Wartezeiten, immer einen Ansprechpartner, einen Anwalt, der sich Zeit nimmt und das man Ihnen jeder Zeit hilft, wenn Sie Hilfe benötigen. So einfach ist es. Deswegen bieten wir einen 24/7 Kundenservice an, behandeln Sie freundlich und zuvorkommend, und freuen uns, wenn Sie sich bei uns wohl fühlen. Für unsere Kooperationsanwälte ist es zudem selbstverständlich, dass Sie immer einen fairen Preis erhalten und alle Antworten auf Ihre Fragen bekommen. Kurzum: Wir helfen Ihnen gerne und sind immer für Sie da.
Unsere Kunden mögen uns und sind sehr zufrieden mit der Art und Weise, wie wir unseren Scheidungsservice verstehen. Auf dem unabhängigen Bewertungsportal „Ausgezeichnet.org“ gibt es mittlerweile mehr als 1.400 positive 5-Sterne Bewertungen für unseren Service. Das freut uns und ist für uns gleichzeitig auch Verpflichtung, jeden Tag für unsere Kunden ein wenig besser zu werden.
Scheidung Online, Scheidung vor Ort, Scheidung aus dem Ausland: iurFRIEND® AG, die Betreiberin von Scheidung.de, ist Marktführer für Trennung, Scheidung Online und Neubeginn und hat das Vertrauen von bereits über 15.650 Kunden und über 1 Mio. Nutzern gewonnen, die zum Thema Trennung, Scheidung, Aufhebung der Lebenspartnerschaft, Unterhalt und Neustart auf unseren Portalen interagieren.
Wir versprechen und garantieren Ihnen vorbildliche Gebühren ohne versteckte Kosten und unnötige preistreibende Anträge. Die Orientierungsberatung* ist immer kostenlos. Das Vorbereiten aller Scheidungsunterlagen erfolgt vollständig online.
Sie können 24/7 rund-um-die-Uhr ihre Unterlagen weltweit innerhalb der digitalen iurFRIEND®-Akte („Mein iurFRIEND®“) studieren, neue Schriftstücke hochladen und mit uns und unseren handverlesenen Kooperationsanwälten kommunizieren.
Zum Scheidungstermin vor Gericht müssen beide Scheidungswilligen in der Regel noch persönlich erscheinen (Es gibt aber Ausnahmen!). Sobald die Gerichte technisch auch auf dem neuesten Stand sind, wird das Scheidungsverfahren komplett digital durchgeführt werden können, ohne dass Sie anwesend sein müssen! Das ist die neueste Generation der Scheidung: die Scheidung Online der iurFRIEND® AG = iurFRIEND®-Scheidung!
Von Flensburg bis Rosenheim, der iurFRIEND®-Scheidungsserivce für Sie in ganz Deutschland. Scheidung & Online Scheidung vor Ort auch in Ihrer Stadt.
Online-Scheidung
Einvernehmliche
Scheidung
Scheidungs-
antrag
Scheidungs-
kosten
Verfahrens-
kostenhilfe
Scheidungs-
beschluss
Trennungsjahr
Versorgungs-
ausgleich
Im Vergleich zur herkömmlichen Scheidung kann die Kommunikation bei der Online-Scheidung fast komplett über das Internet, per E-Mail, Fax oder Telefon stattfinden. Auf diese Weise können Sie viel Geld, Zeit und Nerven sparen. Reichen Sie Ihren Scheidungsantrag einfach online bei Ihrem Anwalt ein. Ihr Anwalt wird Sie während des gesamten Scheidungsverfahrens bis zum Gerichtstermin am Ende begleiten. Dieser Termin beim zuständigen Familiengericht ist der einzige Termin, den Sie persönlich vor Ort wahrnehmen müssen.
Für die Online-Scheidung ist es von Vorteil, wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen. Stimmen beide Ehepartner der Scheidung zu, können Sie sich zumindest einen Anwalt sparen. Auf diese Weise vermeiden Sie hohe Scheidungskosten. Voraussetzungen für die einvernehmliche Scheidung sind u.a., dass das Trennungsjahr eingehalten wurde und alle Scheidungsfolgen (z.B. Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Umgangsrecht für gemeinsame Kinder) bereits vorab unter den Ehepartnern geregelt sind.
Das Scheidungsverfahren beginnt mit der Einreichung des Scheidungsantrags eines Ehepartners. Der zuständige Rechtsanwalt des Ehepartners reicht den Scheidungsantrag nach Ablauf des Trennungsjahres beim örtlich zuständigen Familiengericht ein. Nach der Zahlung der Gerichtskosten stellt das Familiengericht den Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner amtlich zu.
Unter den Scheidungskosten sind die Kosten zu verstehen, die für die Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens bei Gericht und Anwalt anfallen. Die Gerichts- und Anwaltskosten richten sich dabei immer nach dem sogenannten Verfahrenswert bzw. Gegenstandswert. Dieser Gegenstandswert wird von dem zuständigen Familiengericht ermittelt und ergibt sich aus dem Nettoeinkommen der Ehepartner, der Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder, dem Vermögen der Ehepartner und weiteren Faktoren, die für Ihre Scheidung wichtig sind.
Die Verfahrenskostenhilfe ist eine staatliche Fürsorgeleistung. Ist Ihr Einkommen so gering, dass Sie die anfallenden Kosten für die Scheidung nicht selbst bezahlen können, übernimmt der Staat die Gebühren für Gericht und Anwalt. Um Verfahrenskostenhilfe zu erhalten, müssen Sie am besten in Verbindung mit Ihrem Scheidungsantrag einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe bei Gericht stellen. Das passende Formular für den Antrag kann Ihnen das Gericht oder Ihr Anwalt geben.
Mit dem Scheidungsurteil des Familiengerichts im Gerichtstermin am Ende des Scheidungsverfahrens wird die Ehe endgültig und rechtskräftig geschieden. Der Scheidungsbeschluss wird den Ehepartnern anschließend per Post zugestellt. Gegen diesen Scheidungsbeschluss können die Ehepartner innerhalb eines Monats Rechtsmittel einlegen.
Die Ehepartner müssen vor ihrer Scheidung mindestens ein Jahr lang getrennt leben. Das Trennungsjahr kann auch in der gemeinsamen Wohnung vollzogen werden, solange die Ehepartner von Tisch und Bett getrennt sind. Im Anschluss an das Trennungsjahr, kann die Ehe geschieden werden.
Mit dem sogenannten Versorgungsausgleich wird sichergestellt, dass die Rentenanwartschaften der Ehepartner gerecht verteilt werden. Ziel ist es, denjenigen Ehepartner für bestimmte Versorgungsbeiträge (z.B. Rente) auszugleichen, der während der Ehe die Kinder betreut. Der Versorgungsausgleich wird am Ende des Scheidungsverfahrens durchgeführt.
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Scheidung.de war für mich ein Glücksfall! Es wurde eine einvernehmliche Scheidung, die dann ohne Probleme ablief. Danke!
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Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, wird der Scheidungstermin recht schnell und unkompliziert ablaufen. Seien Sie dennoch vorbereitet.
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