Test: Bleiben oder trennen?

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Häufig gestellte Fragen

Auch wenn Sie sich bei Ihrer Trennung in einer sehr emotionalen Phase befinden, sollten Sie die Kommunikation mit Ihrem Ehepartner aufrecht erhalten und bei Ihren Entscheidungen sachlich und objektiv bleiben. So können Sie mit Ihrem Ehepartner alle notwendigen Angelegenheiten bezüglich Ihrer Trennung und gegebenenfalls auch Scheidung regeln. Mehr in unserem Ratgeber: Was muss ich bei meiner Trennung beachten?

Möchten Sie sich scheiden lassen, müssen Sie in jeden Fall zunächst das sogenannte Trennungsjahr als Voraussetzung für die Scheidung einhalten. In diesem Jahr müssen Sie nachweisen können, dass es zu einer Trennung von Tisch und Bett kam und eine gemeinsame Haushaltsführung mit Ihrem Ehepartner nicht mehr stattgefunden hat. Hier erhalten Sie 25 Tipps zum Thema Trennungsjahr

Sie denken an Trennung und Scheidung und wissen nicht, ob Sie sich wirklich von Ihrem Partner trennen wollen, oder noch um Ihre Beziehung kämpfen sollen? Wir machen es Ihnen einfach mithilfe unseres Trennungstests. Hier gelangen Sie zu unserem Trennungstest

Wenn Sie sich scheiden lassen wollen, müssen Sie einige Scheidungsvoraussetzungen beachten. Neben dem Trennungsjahr und Ihrer gescheiterten Ehe erfordert die Scheidung einen Antrag eines oder beider Ehegatten an das örtlich zuständige Familiengericht. Da vor dem Familiengericht Anwaltszwang besteht, können Sie den Scheidungsantrag nur durch einen Rechtsanwalt beim Gericht einreichen. Weitere Infos in unserem Ratgeber: 33 Tipps, Fragen und Antworten zum Thema Trennung und Scheidung

Wenn Sie über eine Scheidung nachdenken, fragen Sie sich wahrscheinlich, wie eine Scheidung überhaupt abläuft. Die Scheidung beginnt mit Einreichung des Scheidungsantrags. Sobald der Scheidungsantrag bei Gericht eingegangen ist und die Gerichtskosten bezahlt wurden, wird der Scheidungsantrag an den anderen Ehegatten vom Gericht förmlich zugestellt. Nach der Berechnung des Versorgungsausgleiches bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin nach dem das Scheidungsurteil endgültig rechtskräftig ist. Ratgeber: Ablauf der Scheidung

Mithilfe einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie Regelungen im Hinblick auf eine konkrete bevorstehende Scheidung treffen. Möchten Sie sich scheiden lassen und Ihre Scheidung im Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner durchführen, empfehlen wir Ihnen unbedingt Ihre Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festzulegen. Weitere Infos zur Scheidungsfolgenvereinbarung erhalten Sie hier

Eine Online-Scheidung ist heutzutage der moderne Weg, eine Scheidung durchzuführen. Im Vergleich zur herkömmlichen Scheidung ist die Online-Scheidung die bessere Wahl, da eine Scheidung online schneller, preiswerter und nervenschonender gestaltet werden kann. Gerade im Zusammenhang mit einer einvernehmlichen Scheidung bietet die Online-Scheidung viele Vorteile für Sie. Ratgeber: Erfahrungen mit Scheidung und Online Scheidung

Viele Ehepaare scheuen die Scheidungskosten Sie können aber viel Geld bei Ihrer Scheidung sparen, wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen und Ihre Scheidungsfolgen vorab in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Haben Sie nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung besteht für Sie immer noch die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen oder mit uns eine individuelle Ratenzahlung zu vereinbaren. Ratgeber: Scheidungskosten – 6 wichtige Fragen und Antworten

Um Ihr Scheidungsverfahren möglichst schnell und kostengünstig auf den Weg zu bringen, sollten Sie Ihre Scheidung online als Online-Scheidung einreichen. Ihr Vorteil besteht darin, dass Sie sich keinen Anwalt mehr suchen müssen. Sie können Ihren Scheidungsantrag einfach online, per Post oder per Telefax Ihrem Scheidungsservice zukommen lassen, der Sie anschließend an einen geeigneten Kooperationsanwalt vermittelt. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Scheidung einreichen können

Wenn es zur Trennung oder Scheidung kommt, kann gegebenenfalls einer der Ehegatten vom anderen Unterhalt verlangen. Im Jahr nach der Trennung bis zur Scheidung hat der wirtschaftlich schlechter aufgestellte Ehepartner einen Anspruch auf Trennungsunterhalt gegen den besser verdienenden Ehepartner. Dieser Anspruch endet mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil. Nach der Scheidung haben Sie nur in Ausnahmefällen einen Anspruch auf Nachehelichen Unterhalt , nämlich dann, wenn Sie ehebedingte Nachteile nachweisen können. Haben Sie gemeinsame Kinder mit Ihrem Expartner, die Sie in Ihrem Haushalt betreuen, können Sie möglicherweise auch Anspruch auf Unterhalt für Ihr Kind geltend machen. Weitere Informationen in unserem Ratgeber: Unterhaltsrecht

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