Trennung und Neubeginn

Gemeinsam Urlaub gebucht und nun getrennt

Dienstag, 14. August 2018, geschrieben von .

Gemeinsam Urlaub gebucht und nun  getrennt

Sie haben zusammen mit Ihrem Partner den bevorstehenden Sommerurlaub gebucht, doch dann stand die Liebe vor dem Aus und Sie haben sich nun von ihm getrennt? Stellen sich Ihnen nun diesbezüglich Fragen, wie zum Beispiel: „Muss ich jetzt alleine fahren“ oder „Kann ich den Urlaub stornieren“? Wir beantworten Ihre Fragen bezüglich Reiserücktritttsversicherung, Reiseveranstalter und Stornierung.

Ist eine Stornierung der buchung nach der Trennung möglich?

Ein Rücktritt von der Buchung ist jederzeit möglich. Welche Regeln gelten? Liegt höhere Gewalt vor oder wird die Reise im Wesentlichen verändert, bekommen Sie grundsätzlich den gesamten Preis erstattet.  Liegt ein solcher Fall nicht vor, können für die Kündigung erhebliche Kosten anfallen. Der Reiseveranstalter ist dann berechtigt, eine Entschädigung – die sogenannten Stornogebühren - einzufordern. Wollen Sie die Reise stornieren, sollte dies deshalb so schnell wie möglich geschehen, damit die Kosten nicht noch höher werden.

Oft werden auch Reiserücktrittsversicherungen angeboten und abgeschlossen. Dabei werden die Stornokosten bei einem Rücktritt von der Versicherung meist nur übernommen, wenn eine schwere Krankheit oder ein Schicksalsschlag vorliegt. Eine Trennung ist jedoch kein solcher Grund. Wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, können Sie die individuelle Vereinbarung prüfen lassen. 

Für die Frage der Stornierung bei einer gemeinsam gebuchten Reise bzw. einer Pauschalreise während der Beziehung ist entscheidend, wer die Reise gebucht hat und auf wessen Namen sie gebucht wurde. Ein Mitreisender, der die Reise selber nicht gebucht hat, kann diese auch nicht stornieren. Er besitzt in diesem Fall weder Rechte noch Pflichten. Details über die Stornierungsbedingungen, die gelten, oder einem Reiserücktritt erfahren Sie auch bei dem jeweiligen Veranstalter. 

Was kann ich sonst nach einer Trennung unternehmen?

Falls eine Stornierung beim Veranstalter für Sie nicht in Betracht kommt, gibt es noch andere Möglichkeiten das „Problem“ zu lösen:

Haben Sie und Ihr Partner sich nicht vollkommen verfeindet und können normal miteinander reden, besteht die Möglichkeit trotz allem, gemeinsam in den Urlaub zu fahren. Sie müssen ja nicht die gesamte Zeit miteinander verbringen als wären Sie noch in einer Beziehung. Jeder kann die Aktivitäten unternehmen, die er möchte. Sie könnten ferner bei dem Veranstalter anfragen, ob Ihr Doppelzimmer auf zwei Einzelzimmer umgebucht werden kann. Hierfür ist möglicherweise eine Gebühr zu entrichten.

Vielleicht finden Sie auch eine andere Person, die gerne mit Ihnen in den Urlaub fahren möchte. Eine Namensänderung ist zumeist ohne Probleme und gegen eine geringe Gebühr möglich. Fragen Sie am besten einfach bei dem Veranstalter nach. Oder Sie finden ein anderes befreundetes Paar, was die Reise antreten möchte, gerade bei Pauschalreisen muss nur eine Buchung geändert werden.

Ist die Reise ohne Reiserücktrittsversicherung gebucht und das Geld bereits gezahlt, sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie den Urlaub nicht einfach alleine antreten. Der Urlaub kann Ihnen helfen, ein wenig Abstand zu bekommen, um sich von der Trennung zu erholen. So können Sie aus dem bereits gezahlten Geld noch etwas für sich rausholen und den Urlaub nutzen. 

049dfc0a38d744bca86fb1eaabcbb8ae

iurFRIEND® ist Ihr Rechtsfreund
für viele Rechtsangelegenheiten.
Wir bieten allen Menschen mit Rechtsproblemen einen kostenlosen Einstieg in die Welt des Rechts:
Ratgeber - Checklisten & Formulare - Gratis-InfoPakete - Orientierungsgespräche

Frage online stellen

oder

Direkt kostenlos anrufen

0800 34 86 72 3