Wenn es um Entscheidungen hinsichtlich Sorge- und Umgangsrecht geht, wird ein Gutachten erstellt, anhand dessen das Gericht sein Urteil fällt. Das Gericht darf nicht nur nach eigenem Ermessen und "eigener Sachkunde" entscheiden, also auch z.B. definitiv nicht nach dem Bauchgefühl, und deshalb sind solche Gutachten notwendig. Es hat in den Verfahren um das Wohl und Schicksal der Kinder höchste Bedeutung.
Sorgerechtsgutachten sind ein lukrativer Markt
Gutachter können für ein Gutachten, das über Sorge- und Umgangsrecht entscheidet, in der Regel zwischen 2.500 EUR und 6.000 EUR verlangen. Der Markt sollte durch den Wettbewerb bestimmt und daher dynamisch sein, aber bei vielen Gerichten haben sich geradezu marktbeherrschende Strukturen entwickelt. Wenn ein Richter zum Beispiel mit einem Gutachter zufrieden war, beauftragt er ihn in der Regel erneut. Da ist es naheliegend, dass viele Gutachter den Richtern gefallen wollen.
Leider resultieren daraus meistens Gutachten von sehr unterschiedlicher Qualität, die oft unsorgfältig und unfachlich sind. Die Gutachter verfassen Gutachten, von denen sie glauben, dass sie den Wünschen und Vorstellungen der Richter entsprechen. Diese Gutachten entsprechen aber dadurch nicht der Wahrheit.
Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Gutachtensqualität
Endlich hat der Gesetzgeber nun auf diesen Misstand regiert und legt einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Gutachtensqualität vor: www.bmjv.de, Stichwort: Gutachten. Auch einige Berufsverbände entwickeln passend dazu und nun mehr Mindestqualitätsstandards. Es wurde Zeit!
Die Bewertung eines Gutachtens ist für den Ausgang eines Sorgerechts-, Umgangs- oder Aufenthaltsbestimmungsrechtverfahren von großer, oft ausschlaggebender Bedeutung. Daher sind die Erfahrung und die Kenntnisse der im jeweiligen Gerichtsbezirk tätigen Gutachter sehr wichtig.
Der Schritt des Gesetzgebers geht die richtige Richtung. Es ist ein Schritt zum Wohl der Kinder!